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   BVerfG, 02.12.2015 - 1 BvQ 47/15   

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https://dejure.org/2015,37277
BVerfG, 02.12.2015 - 1 BvQ 47/15 (https://dejure.org/2015,37277)
BVerfG, Entscheidung vom 02.12.2015 - 1 BvQ 47/15 (https://dejure.org/2015,37277)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Dezember 2015 - 1 BvQ 47/15 (https://dejure.org/2015,37277)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1; § 32 BVerfGG; § 406e StPO
    Akteneinsichtsrecht für den Verletzten einer Straftat (Einsicht in die Anklage für einen Kapitalanleger; Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch Offenbarwerden von Daten; keine einstweilige Anordnung zugunsten eines in einer Anklage erwähnten ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Gewährung von Akteneinsicht gemäß § 406e StPO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 2 Abs 1 GG, § 406e Abs 1 S 1 StPO
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: keine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch Gewährung von Akteneinsicht gem § 406e Abs 1 S 1 StPO und damit verbundener Offenlegung der Beratungstätigkeit eines Steuerberaters für eine in ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Kapitalanlegers auf ein beschränktes Akteneinsichtsrecht in die Anklageschrift; Gewährung von Akteneinsicht in einem Wirtschaftsstrafverfahren gegen Mitglieder der Geschäftsleitung

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: keine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch Gewährung von Akteneinsicht gem § 406e Abs 1 S 1 StPO und damit verbundener Offenlegung der Beratungstätigkeit eines Steuerberaters für eine in ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 406e; BVerfGG § 32
    Anspruch eines Kapitalanlegers auf ein beschränktes Akteneinsichtsrecht in die Anklageschrift; Gewährung von Akteneinsicht in einem Wirtschaftsstrafverfahren gegen Mitglieder der Geschäftsleitung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ermittlungsakte - und die Akteneinsicht für das Opfer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2016, 96
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2015 - 1 BvQ 47/15
    Dieses Recht gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten grundsätzlich selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 115, 166 ; 130, 1 ).

    Einschränkungen dieser Befugnis bedürfen einer gesetzlichen Grundlage und müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen; sie dürfen nicht weiter gehen als zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2015 - 1 BvQ 47/15
    Eine einstweilige Anordnung darf jedoch dann nicht ergehen, wenn sich das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweisen würde (BVerfGE 103, 41 ; vgl. BVerfGE 71, 350 ; 82, 310 ; 89, 38 ; 92, 130 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93

    Somalia

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2015 - 1 BvQ 47/15
    Eine einstweilige Anordnung darf jedoch dann nicht ergehen, wenn sich das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweisen würde (BVerfGE 103, 41 ; vgl. BVerfGE 71, 350 ; 82, 310 ; 89, 38 ; 92, 130 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2015 - 1 BvQ 47/15
    Eine einstweilige Anordnung darf jedoch dann nicht ergehen, wenn sich das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweisen würde (BVerfGE 103, 41 ; vgl. BVerfGE 71, 350 ; 82, 310 ; 89, 38 ; 92, 130 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2015 - 1 BvQ 47/15
    Dieses Recht gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten grundsätzlich selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 115, 166 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 05.12.2006 - 2 BvR 2388/06

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Akteneinsicht an den

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2015 - 1 BvQ 47/15
    Die Prüfung des Bundesverfassungsgerichts beschränkt sich darauf, ob die Auslegung und Anwendung des § 406e StPO grundrechtliche Positionen der Betroffenen - hier: des Antragstellers - außer Acht lässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2006 - 2 BvR 2388/06 -, NJW 2007, S. 1052 ).
  • BVerfG, 09.02.1995 - 2 BvQ 6/95

    Erfolglose Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend Rechte von

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2015 - 1 BvQ 47/15
    Eine einstweilige Anordnung darf jedoch dann nicht ergehen, wenn sich das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweisen würde (BVerfGE 103, 41 ; vgl. BVerfGE 71, 350 ; 82, 310 ; 89, 38 ; 92, 130 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85

    Einstweilige Anordnung gegen das gesetzliche Verbot eine Rundfunksendung

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2015 - 1 BvQ 47/15
    Eine einstweilige Anordnung darf jedoch dann nicht ergehen, wenn sich das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweisen würde (BVerfGE 103, 41 ; vgl. BVerfGE 71, 350 ; 82, 310 ; 89, 38 ; 92, 130 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2015 - 1 BvQ 47/15
    Dieses Recht gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten grundsätzlich selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 115, 166 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 04.12.2008 - 2 BvR 1043/08

    Informationelle Selbstbestimmung; Gewährung von Akteneinsicht an mutmaßlich

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2015 - 1 BvQ 47/15
    b) Es begegnet keinen grundsätzlichen Bedenken, dass das Landgericht einen Anleger, der eine Orderschuldverschreibung bei einer den Angeklagten zuzurechnenden Gesellschaft gezeichnet hat, als Verletzten im Sinne des § 406e Abs. 1 S. 1 StPO versteht und ihm ein Akteneinsichtsrecht zubilligt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2008 - 2 BvR 1043/08).
  • VG Berlin, 23.06.2017 - 27 L 295.17

    Bundeskanzleramt muss Liste zu Abendessen veröffentlichen

    Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (BVerfG, Entscheidung vom 2. Dezember 2015 - 1 BvQ 47/15 - zit. nach juris, Rn. 5 m.w.N.).
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