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BVerfG, 03.02.1994 - 2 BvR 1671/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die richterliche Begründungspflicht im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bei Asylbewerbern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 01.07.1993 - 4 B 842/93
- BVerfG, 03.02.1994 - 2 BvR 1671/93
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57
Sendezeit I
Auszug aus BVerfG, 03.02.1994 - 2 BvR 1671/93
Die Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung haben sich durch die Entscheidung in der Hauptsache erledigt (vgl. BVerfGE 7, 99 [109]). - BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86
Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen …
Auszug aus BVerfG, 03.02.1994 - 2 BvR 1671/93
Da nicht ersichtlich ist, daß eine erneute - verfassungsgemäße - Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist der angegriffene Beschluß aufzuheben; die Sache ist zur erneuten Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (vgl. §§ 93c Abs. 2 i.V.m. 95 Abs. 2 BVerfGG ). - BVerfG, 22.07.1993 - 2 BvR 1507/93
Erfolgreiche Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
Auszug aus BVerfG, 03.02.1994 - 2 BvR 1671/93
Das erfordert, daß sein Vorbringen, das konkrete Behauptungen zu einem individuellen Verfolgungsschicksal enthält, vom Verwaltungsgericht zur Kenntnis genommen und im einzelnen gewürdigt wird (vgl. hierzu Beschluß des Zweiten Senats vom 22. Juli 1993 - 2 BvR 1507/93; 2 BvR 1508/93 -, InfAuslR 1993, 309 f.). - BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65
Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen …
Auszug aus BVerfG, 03.02.1994 - 2 BvR 1671/93
Da nicht ersichtlich ist, daß eine erneute - verfassungsgemäße - Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist der angegriffene Beschluß aufzuheben; die Sache ist zur erneuten Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (vgl. §§ 93c Abs. 2 i.V.m. 95 Abs. 2 BVerfGG ).
- OVG Niedersachsen, 09.12.2002 - 2 L 3490/96
Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Ausländer; Ehegatte; Eheschließung; …
Denn den Bestimmungen des Art. 16 a Abs. 2 Satz GG/§ 26 a AsylVfG kommt eine Rückwirkung nicht zu, so dass derjenige, der wie die bereits im März 1989 eingereiste Klägerin irgendwann einmal vor dem 1. Juli 1993 aus einem Staat eingereist ist, der seitdem als sicherer Drittstaat anzusehen ist, nicht von der Ausschlussregelung des Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG/§ 26 a AsylVfG erfasst wird (BVerfG, Beschl. v. 3.2.1994 - 2 BvR 1671/93 -, AuAS 1994, 70(71)). - VGH Hessen, 26.01.1998 - 13 UE 2978/96
Afghanistan: bürgerkriegsbedingt fehlende staatliche oder quasi-staatliche …
Die am 1. Juli 1993 in Kraft getretene sogenannte Drittstaatenregelung des Art. 16 a Abs. 2 GG (vgl. Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 18. Juni 1993, BGBl. I S. 1002) ist auf Asylbewerber, die vor dem Inkrafttreten dieser Neuregelung in das Bundesgebiet eingereist sind, nicht anwendbar (BVerfG - 1. Kammer des Zweiten Senats -, Beschluß vom 3. Februar 1994 - 2 BvR 1671/93 -, BayVBl. 1994, 306, 307). - VGH Hessen, 16.11.1998 - 9 UE 3908/96
Afghanistan: bürgerkriegsbedingt fehlende Staatsmacht oder staatsähnliche Gewalt; …
Die am 1. Juli 1993 in Kraft getretene Drittstaatenregelung des Art. 16 a Abs. 2 GG (vgl. Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 18. Juni 1993. BGBl. I S. 1002) ist auf Asylbewerber, die vor dem Inkrafttreten dieser Neuregelung in das Bundesgebiet eingereist sind, nicht anwendbar (BVerfG, - 1. Kammer des Zweiten Senats -, Beschluss vom 3. Februar 1994 - 2 BvR 1671/93 -, BayVBl. 1994, 306, 307).