Rechtsprechung
   BVerfG, 03.02.1994 - 2 BvR 1671/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5856
BVerfG, 03.02.1994 - 2 BvR 1671/93 (https://dejure.org/1994,5856)
BVerfG, Entscheidung vom 03.02.1994 - 2 BvR 1671/93 (https://dejure.org/1994,5856)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Februar 1994 - 2 BvR 1671/93 (https://dejure.org/1994,5856)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,5856) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die richterliche Begründungspflicht im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bei Asylbewerbern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 03.02.1994 - 2 BvR 1671/93
    Die Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung haben sich durch die Entscheidung in der Hauptsache erledigt (vgl. BVerfGE 7, 99 [109]).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 03.02.1994 - 2 BvR 1671/93
    Da nicht ersichtlich ist, daß eine erneute - verfassungsgemäße - Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist der angegriffene Beschluß aufzuheben; die Sache ist zur erneuten Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (vgl. §§ 93c Abs. 2 i.V.m. 95 Abs. 2 BVerfGG ).
  • BVerfG, 22.07.1993 - 2 BvR 1507/93

    Erfolgreiche Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 03.02.1994 - 2 BvR 1671/93
    Das erfordert, daß sein Vorbringen, das konkrete Behauptungen zu einem individuellen Verfolgungsschicksal enthält, vom Verwaltungsgericht zur Kenntnis genommen und im einzelnen gewürdigt wird (vgl. hierzu Beschluß des Zweiten Senats vom 22. Juli 1993 - 2 BvR 1507/93; 2 BvR 1508/93 -, InfAuslR 1993, 309 f.).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 03.02.1994 - 2 BvR 1671/93
    Da nicht ersichtlich ist, daß eine erneute - verfassungsgemäße - Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist der angegriffene Beschluß aufzuheben; die Sache ist zur erneuten Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (vgl. §§ 93c Abs. 2 i.V.m. 95 Abs. 2 BVerfGG ).
  • OVG Niedersachsen, 09.12.2002 - 2 L 3490/96

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Ausländer; Ehegatte; Eheschließung;

    Denn den Bestimmungen des Art. 16 a Abs. 2 Satz GG/§ 26 a AsylVfG kommt eine Rückwirkung nicht zu, so dass derjenige, der wie die bereits im März 1989 eingereiste Klägerin irgendwann einmal vor dem 1. Juli 1993 aus einem Staat eingereist ist, der seitdem als sicherer Drittstaat anzusehen ist, nicht von der Ausschlussregelung des Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG/§ 26 a AsylVfG erfasst wird (BVerfG, Beschl. v. 3.2.1994 - 2 BvR 1671/93 -, AuAS 1994, 70(71)).
  • VGH Hessen, 26.01.1998 - 13 UE 2978/96

    Afghanistan: bürgerkriegsbedingt fehlende staatliche oder quasi-staatliche

    Die am 1. Juli 1993 in Kraft getretene sogenannte Drittstaatenregelung des Art. 16 a Abs. 2 GG (vgl. Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 18. Juni 1993, BGBl. I S. 1002) ist auf Asylbewerber, die vor dem Inkrafttreten dieser Neuregelung in das Bundesgebiet eingereist sind, nicht anwendbar (BVerfG - 1. Kammer des Zweiten Senats -, Beschluß vom 3. Februar 1994 - 2 BvR 1671/93 -, BayVBl. 1994, 306, 307).
  • VGH Hessen, 16.11.1998 - 9 UE 3908/96

    Afghanistan: bürgerkriegsbedingt fehlende Staatsmacht oder staatsähnliche Gewalt;

    Die am 1. Juli 1993 in Kraft getretene Drittstaatenregelung des Art. 16 a Abs. 2 GG (vgl. Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 18. Juni 1993. BGBl. I S. 1002) ist auf Asylbewerber, die vor dem Inkrafttreten dieser Neuregelung in das Bundesgebiet eingereist sind, nicht anwendbar (BVerfG, - 1. Kammer des Zweiten Senats -, Beschluss vom 3. Februar 1994 - 2 BvR 1671/93 -, BayVBl. 1994, 306, 307).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht