Rechtsprechung
BVerfG, 03.02.1999 - 2 BvR 1435/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Wiederaufnahme eines Strafverfahrens
- Wolters Kluwer
Beschwerdefrist - Grundrechtsverletzung - Bezeichnung des Rechts - Substantiierter Vortrag - Lebenssachverhalt - Wiederaufnahme eines Verfahrens
- Judicialis
BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 23 Abs. 1; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 359 Nr. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 23 Abs. 1 § 92; StPO § 359 Nr. 5
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels ausreichender Substantiierung - Strafgerichtliches Wiederaufnahmeverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 12.06.1998 - 9 KLs 515 Js 107142/98
- OLG München, 03.08.1998 - 3 Ws 456/98
- BVerfG, 03.02.1999 - 2 BvR 1435/98
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 03.02.1999 - 2 BvR 1435/98
Die Verfassungsbeschwerde ist gemäß § 93a BVerfGG nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
Private Grundschule
Auszug aus BVerfG, 03.02.1999 - 2 BvR 1435/98
Dazu sind die angegriffenen Entscheidungen vorzulegen oder ihrem wesentlichen Inhalte nach so mitzuteilen, daß beurteilt werden kann, ob sie mit dem Grundgesetz in Einklang stehen oder nicht (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ). - BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 03.02.1999 - 2 BvR 1435/98
Dazu sind die angegriffenen Entscheidungen vorzulegen oder ihrem wesentlichen Inhalte nach so mitzuteilen, daß beurteilt werden kann, ob sie mit dem Grundgesetz in Einklang stehen oder nicht (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
- BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 1153/96
Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die …
Lehnen die Strafgerichte die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens gemäß § 359 Nr. 5 StPO ab, weil die beigebrachten Tatsachen oder Beweismittel nicht neu oder nicht geeignet seien, dann gehört zu einer substantiierten Darlegung des Lebenssachverhalts in aller Regel neben der Vorlage der angegriffenen Entscheidungen auch, daß das Strafurteil und der Wiederaufnahmeantrag vorgelegt werden (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Februar 1999 - 2 BvR 1435/98 -). - BVerfG, 14.04.1999 - 2 BvR 1132/97
Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die …
Wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach entschieden hat, gehört zur substantiierten Begründung einer gegen eine die Wiederaufnahme gemäß § 368 Abs. 1 StPO ablehnende Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde auch die Vorlage dieses Antrags (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Februar und 6. April 1999 - 2 BvR 1435/98 und 2 BvR 1153/96 -). - BVerfG, 14.08.2000 - 2 BvR 1252/00
Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die …
Ohne genaue Kenntnis auch der Einzelheiten des der Verurteilung zugrunde liegenden Lebenssachverhalts, der von dem Strafgericht vorgenommenen Beweiswürdigung sowie der von dem Beschwerdeführer im Wiederaufnahmeantrag vorgebrachten neuen Tatsachen oder Beweismittel kann nicht zuverlässig geprüft werden, ob die von dem Wiederaufnahmegericht in der angegriffenen Entscheidung vorgenommene Bewertung der vorgetragenen Tatsachen als nicht neu oder nicht geeignet (§ 359 Nr. 5 StPO) mit dem Grundgesetz im Einklang steht (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Februar 1999 - 2 BvR 1435/98 -, liegt an).