Rechtsprechung
   BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvL 11/02, 1 BvL 12/02, 1 BvL 13/02, 1 BvL 16/02, 1 BvL 17/02   

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https://dejure.org/2003,1718
BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvL 11/02, 1 BvL 12/02, 1 BvL 13/02, 1 BvL 16/02, 1 BvL 17/02 (https://dejure.org/2003,1718)
BVerfG, Entscheidung vom 03.02.2003 - 1 BvL 11/02, 1 BvL 12/02, 1 BvL 13/02, 1 BvL 16/02, 1 BvL 17/02 (https://dejure.org/2003,1718)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Februar 2003 - 1 BvL 11/02, 1 BvL 12/02, 1 BvL 13/02, 1 BvL 16/02, 1 BvL 17/02 (https://dejure.org/2003,1718)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiung - Konkrete Normenkontrolle eines Gerichts - Darlegung der näheren Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der Norm im Vorlagebeschluss - Verfassungsmässigkeit der §§ 286 ff. ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Restschuldbefreiung nach der InsO

  • zvi-online.de

    InsO §§ 286 ff.; GG Art. 14 Abs. 2, Art. 19 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1
    Unzulässigkeit der Vorlagen zur Verfassungsmäßigkeit der RSB wegen mangelnder Darstellung der Erheblichkeit für Zwischenentscheidungen

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. ... 103 Abs. 1; ; InsO § 286; ; InsO § 287; ; InsO § 288; ; InsO § 289; ; InsO § 290; ; InsO § 291; ; InsO § 292; ; InsO § 293; ; InsO § 294; ; InsO § 295; ; InsO § 296; ; InsO § 297; ; InsO § 298; ; InsO § 299; ; InsO § 300; ; InsO § 301; ; InsO § 202; ; InsO § 303

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 4a Abs. 1 §§ 290 291 Abs. 1
    Zulässigkeit einer Richtervorlage betreffend die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der Insolvenzordnung betreffend die Restschuldbefreiung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 11
  • NJW 2003, 1929 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 466
  • NZI 2003, 162
  • FamRZ 2003, 836
  • WM 2003, 844
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvL 11/02
    Eine sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen für eine Vorlage ist vielmehr schon deshalb geboten, weil der Richter mit der Aussetzung des Verfahrens den Parteien zunächst eine Entscheidung in der Sache verweigert und die Erledigung des Rechtsstreits verzögert (vgl. BVerfGE 78, 165 ).
  • BVerfG, 14.11.1990 - 1 BvL 10/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvL 11/02
    Schließlich dient das Begründungserfordernis auch der Entlastung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 83, 111 ).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvL 11/02
    Darüber hinaus verlangt der Grundgedanke des Art. 100 Abs. 1 GG, der die Autorität des parlamentarischen Gesetzgebers im Verhältnis zur Rechtsprechung wahren soll, dass das Gericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm in Auseinandersetzung mit den hierfür maßgeblichen Gesichtspunkten bildet und dabei insbesondere auch die Erwägungen des Gesetzgebers berücksichtigt (vgl. BVerfGE 86, 71 ).
  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvL 11/02
    Das Gericht muss sich eingehend mit der einfachrechtlichen Rechtslage auseinander setzen und die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Rechtsauffassungen berücksichtigen, soweit sie für die Entscheidungserheblichkeit von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 92, 277 ; 97, 49 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvL 11/02
    Auch insoweit bedarf es der Auseinandersetzung mit nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten sowie einer eingehenden, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehenden Darlegung (vgl. BVerfGE 88, 198 ; 89, 329 ).
  • BVerfG, 04.11.1982 - 2 BvL 24/81

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvL 11/02
    Dazu muss die Vorlage aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten verständlich sein (vgl. BVerfGE 62, 223 ; 69, 185 ).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89

    Verfassungsmäßigkeit der Aufenthaltsbeschränkung von Asylsuchenden

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvL 11/02
    Ferner muss im Vorlagebeschluss das Gericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm näher darlegen und deutlich machen, mit welchem verfassungsrechtlichen Grundsatz die zur Prüfung gestellte Regelung seiner Ansicht nach nicht vereinbar ist (vgl. BVerfGE 80, 182 ).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvL 11/02
    Auch insoweit bedarf es der Auseinandersetzung mit nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten sowie einer eingehenden, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehenden Darlegung (vgl. BVerfGE 88, 198 ; 89, 329 ).
  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 27/84

    Unzulässige Richtervorlage betreffend die Frage der richterlichen Unabhängigkeit

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvL 11/02
    Dazu muss die Vorlage aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten verständlich sein (vgl. BVerfGE 62, 223 ; 69, 185 ).
  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvL 11/02
    Das Gericht muss sich eingehend mit der einfachrechtlichen Rechtslage auseinander setzen und die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Rechtsauffassungen berücksichtigen, soweit sie für die Entscheidungserheblichkeit von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 92, 277 ; 97, 49 ; stRspr).
  • AG München, 09.06.2004 - 1507 IN 39/02

    Erneute Vorlage zur Verfassungswidrigkeit der Restschuldbefreiung

    Die Sache wird dem Bundesverfassungsgericht nach den Vorlageentscheidungen (BVerfG ZVI 2003, 79; BVerfG ZVI 2004, 126; Vorlagen AG München ZVI 2002, 39; AG München ZVI 2003, 546) erneut vorgelegt.

    Das BVerfG hat in zwei Beschlüssen vom 3.2.2003 ( ZVI 2003, 79 ) und 14.1.2004 ( ZVI 2004, 126 ) frühere Vorlagen jeweils für unzulässig erachtet.

    Im ersten Beschluss vom 3.2.2003 ( 1 BvL 11, 12, 13, 16,, 17/02, ZVI 2003, 79 ) wurde eine eingehende Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehende Darlegung des Meinungsstands zur verfassungsrechtlichen Beurteilung von Bestimmungen des RSB Verfahrens als unverzichtbares formales Erfordernis einer Vorlage bezeichnet.

    Im Beschluss vom 3.2.2003 (BVerfG ZVI 2003, 79 ) wurden für die (später nicht mehr aufrechterhaltene) Behauptung, die Ankündigung sei eine nicht vorlagefähige Zwischenentscheidung, drei Gründe angeführt.

  • BVerfG, 09.07.2003 - 2 BvL 2/03

    Zur Besoldung der beisitzenden Richter im Bereich der Zivilkammer am Landgericht

    Keines der vom vorlegenden Gericht genannten Argumente hat irgendeinen Bezug zu den in den Ausgangsverfahren anstehenden Entscheidungen, die durch die Aussetzung des Verfahrens nur unberechtigterweise hinausgeschoben werden (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Februar 2003 - 1 BvL 11/02, 12/02, 13/02, 16/02 und 17/02 -, NVwZ 2003, S. 466 f.).
  • BGH, 29.06.2004 - IX ZB 30/03

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen ein gesetzgeberisches Konzept

    Dieses sieht jedoch die von der Rechtsbeschwerde angestrebte Vorlage aus Anlaß einer Entscheidung über die Ankündigung der Restschuldbefreiung als unzulässig an (BVerfG, ZInsO 2003, 176, 177).
  • BVerfG, 07.07.2004 - 1 BvL 3/04

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 291 Abs 1 InsO

    Im Übrigen wird auf die Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Februar 2003 (1 BvL 11/02 u.a.) und vom 14. Januar 2004 (1 BvL 8/03) verwiesen.
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