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   BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvR 1949/18   

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https://dejure.org/2021,1776
BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvR 1949/18 (https://dejure.org/2021,1776)
BVerfG, Entscheidung vom 03.02.2021 - 2 BvR 1949/18 (https://dejure.org/2021,1776)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Februar 2021 - 2 BvR 1949/18 (https://dejure.org/2021,1776)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung im Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung und die Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde; Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2; BVerfGG § 92
    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde; Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Begründung einer Urteilsverfassungsbeschwerde

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvR 1949/18
    Eine § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ).

    Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 99, 84 ; 115, 166 ).

    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 99, 84 ; 101, 331 ; 123, 186 ; 140, 229 ; 142, 234 ).

  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvR 1949/18
    Bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde hat sich der Beschwerdeführer mit dieser in der Regel ins Einzelne gehend inhaltlich auseinanderzusetzen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 86, 122 ; 88, 40 ; 105, 252 ; 140, 229 ).

    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 99, 84 ; 101, 331 ; 123, 186 ; 140, 229 ; 142, 234 ).

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvR 1949/18
    Eine § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ).
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