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   BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 54/04   

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BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 54/04 (https://dejure.org/2004,3018)
BVerfG, Entscheidung vom 03.03.2004 - 2 BvR 54/04 (https://dejure.org/2004,3018)
BVerfG, Entscheidung vom 03. März 2004 - 2 BvR 54/04 (https://dejure.org/2004,3018)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Zurückweisung eines Befangenheitsantrags gegen einen Verfassungsrichter - Zum Begriff "derselben Sache" in § 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters des Bundesverfassungsgerichts wegen Besorgnis der Befangenheit; Frühere Mitwirkung als Berichterstatter beim Bundesverwaltungsgericht; Bestätigung des Verbots des "Kalifatsstaats"; Verfassungsbeschwerde gegen Widerruf der Anerkennung des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 36
  • NJW 2004, 2816 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 855
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 54/04
    Zu seinem Ausschluss kann vielmehr regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem verfassungsrechtlichen Verfahren selbst oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren (Ausgangsverfahren) führen (BVerfGE 47, 105 ; 82, 30 m.w.N.).

    a) Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; stRspr).

  • BVerfG, 02.01.1978 - 2 BvR 33/77

    Begriff "derselben Sache" i.S. von § 18 Abs. 1 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 54/04
    Zu seinem Ausschluss kann vielmehr regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem verfassungsrechtlichen Verfahren selbst oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren (Ausgangsverfahren) führen (BVerfGE 47, 105 ; 82, 30 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 54/04
    Die frühere richterliche Tätigkeit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts kann für sich allein nicht die Besorgnis seiner Befangenheit rechtfertigen (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 42, 88 ; 43, 126 ).
  • BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvL 11/94

    Selbstablehnung eines Richters des BVerfG: Besorgnis der Befangenheit wegen

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 54/04
    a) Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 344/51

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 54/04
    Die frühere richterliche Tätigkeit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts kann für sich allein nicht die Besorgnis seiner Befangenheit rechtfertigen (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 42, 88 ; 43, 126 ).
  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 812/74

    Voraussetzungen für die Besorgnis der Befangenheit bei einem

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 54/04
    Die frühere richterliche Tätigkeit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts kann für sich allein nicht die Besorgnis seiner Befangenheit rechtfertigen (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 42, 88 ; 43, 126 ).
  • BVerfG, 10.05.2000 - 1 BvR 539/96

    Selbstablehnung eines Richters des BVerfG wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 54/04
    a) Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; stRspr).
  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 2/98

    Erfolgloser Ablehnungsantrag gegen Bundesverfassungsrichter Kirchhof im Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 54/04
    a) Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; stRspr).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2003 - 8 A 3766/03

    Muhammed Metin Kaplan: Entscheidung über Zulassung der Berufung

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 54/04
    a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 4. Dezember 2003 - 8 A 3766/03.A -,.
  • BVerfG, 02.10.2003 - 1 BvR 536/03

    Verfassungsbeschwerde betreffend das Vereinsverbot des Kalifatstaats ohne Erfolg

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 54/04
    Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Oktober 2003 - 1 BvR 536/03 - nicht zur Entscheidung angenommen.
  • VG Köln, 27.08.2003 - 3 K 629/02

    Türkei, Asylberechtigte, Asylanerkennung, Widerruf, Kalifatsstaat, Straftäter,

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Insoweit bestimmt § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG abschließend, dass die richterliche Vorbefassung mit einer Sache nur dann zum Ausschluss führt, wenn sie in einem früheren Rechtszug erfolgt ist und eine Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung zum Inhalt hatte (vgl. BVerfGK 3, 36 ).
  • VG Hamburg, 28.04.2021 - 3 K 5339/19

    Erfolglose Klage auf Feststellung, dass das Blockieren eines Twitter-Accounts für

    Vielmehr orientierte sich die Maßnahme - wie ausgeführt - an den Gefahren, die aus den konkreten Handlungen des Klägers folgten (vgl. zu diesem Maßstab, BVerfG, Beschl. v. 23.6.2004, 1 BvQ 19/04, NJW 2004, 2816; Beschl. v. 4.11.2009, 1 BvR 2150/08, NJW 2010, 50 f.; Schemmer, in: Epping/Hillgruber, GG, 46. Ed., Stand: 2/2021, Art. 5, Rn. 22).
  • BVerfG, 31.08.2011 - 2 BvR 1979/08

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Vorbefassung eines Richters mit

    Insoweit bestimmt § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG abschließend, dass die richterliche Vorbefassung mit einer Sache nur dann zum Ausschluss führt, wenn sie in einem früheren Rechtszug erfolgt ist und eine Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung zum Inhalt hatte (vgl. BVerfGK 3, 36 ).
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