Rechtsprechung
   BVerfG, 03.03.2010 - 2 BvR 2696/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3152
BVerfG, 03.03.2010 - 2 BvR 2696/09 (https://dejure.org/2010,3152)
BVerfG, Entscheidung vom 03.03.2010 - 2 BvR 2696/09 (https://dejure.org/2010,3152)
BVerfG, Entscheidung vom 03. März 2010 - 2 BvR 2696/09 (https://dejure.org/2010,3152)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,3152) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässigkeit eines nach rechtskräftigem Zuschlag gestellten Antrags auf Aufhebung der Zwangsversteigerungsanordnung gem § 765a Abs 1 ZPO - keine Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit des Schuldners bei später zu Tage getretener lebensbedrohlicher Erkrankung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 318 ZPO, § 765a Abs 1 ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit eines nach rechtskräftigem Zuschlag gestellten Antrags auf Aufhebung der Zwangsversteigerungsanordnung gem § 765a Abs 1 ZPO - keine Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit des Schuldners bei später zu Tage getretener ...

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Vollstreckungsschutzantrages nach § 765a Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) und Verletzung der Rechte des Beschwerdeführers aus Art. 103 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG; Vorliegen besonderer Umstände und Nichtkenntnisnahme des Vorbringens des Beteiligten als ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit eines nach rechtskräftigem Zuschlag gestellten Antrags auf Aufhebung der Zwangsversteigerungsanordnung gem § 765a Abs 1 ZPO - keine Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit des Schuldners bei später zu Tage getretener ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit eines nach rechtskräftigem Zuschlag gestellten Antrags auf Aufhebung der Zwangsversteigerungsanordnung gem § 765a Abs 1 ZPO - keine Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit des Schuldners bei später zu Tage getretener ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Vollstreckungsschutzantrages nach § 765a Abs. 1 Zivilprozessordnung ( ZPO ) und Verletzung der Rechte des Beschwerdeführers aus Art. 103 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG; Vorliegen besonderer Umstände und Nichtkenntnisnahme des Vorbringens des Beteiligten als ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit eines nach rechtskräftigem Zuschlag gestellten Antrags auf Aufhebung der Zwangsversteigerungsanordnung gem § 765a Abs 1 ZPO - keine Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit des Schuldners bei später zu Tage getretener ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 125
  • FamRZ 2010, 795
  • WM 2010, 767
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 19.06.2008 - V ZB 129/07

    Anforderungen an die Bekanntmachung des durch das Vollstreckungsgericht neu

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2010 - 2 BvR 2696/09
    Dieser Grundsatz erfährt nur dann eine Durchbrechung, wenn eine konkrete Gefahr für Leben oder Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen infolge des Eigentumsverlusts durch die Zuschlagserteilung (noch) während des Verfahrens über eine gegen den Zuschlagsbeschluss zulässigerweise erhobene Beschwerde zutage tritt und dem (Beschwerde-)Gericht unterbreitet wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. November 2005 - V ZB 99/05 -, NJW 2006, S. 505 und vom 19. Juni 2008 - V ZB 129/07 -, NJW-RR 2008, S. 1741 ).

    Nach Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses bleibt dem Schuldner allenfalls über § 765a ZPO die Möglichkeit, die vorläufige Einstellung der Räumungsvollstreckung zu erreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2008, a.a.O.).

    Nach Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses bleibt dem Schuldner über § 765a ZPO die Möglichkeit, die vorläufige Einstellung der Räumungsvollstreckung zu erreichen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2008, a.a.O.).

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79

    Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2010 - 2 BvR 2696/09
    a) Ob die Voraussetzungen für einen Antrag nach § 765a ZPO gegeben sind, ist zunächst vorrangig eine Frage des einfachen Rechts und daher in erster Linie der Entscheidung der Fachgerichte anheimgegeben (BVerfGE 52, 214 ).

    Sie ließe sich nicht mehr mittels entsprechender Verfahrensgestaltung seitens der Vollstreckungsgerichte (vgl. BVerfGE 52, 214 ) bewerkstelligen, sondern bedeutete die Einführung eines - unbefristet statthaften - zusätzlichen Rechtsbehelfs in das Zwangsversteigerungsgesetz beziehungsweise die Zivilprozessordnung, der die Möglichkeit einschlösse, bei nachträglich offenbar gewordener konkreter Gefahr für Leben oder Gesundheit des Schuldners auch einen bereits rechtskräftig gewordenen - dem Ersteher eine gefestigte Eigentumsposition (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG) vermittelnden - Zuschlagsbeschluss wieder aufzuheben.

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2010 - 2 BvR 2696/09
    a) Das Gebot des rechtlichen Gehörs legt den Gerichten die Verpflichtung auf, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ).

    Zudem sind die Gerichte nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen, namentlich nicht bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidungen (BVerfGE 86, 133 ).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2010 - 2 BvR 2696/09
    Die Auslegung und Anwendung von Zwangsvollstreckungsrecht ist Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen, soweit bei der zu treffenden Entscheidung nicht Willkür vorliegt oder spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 34, 369 ).

    Ein Fehler bei der Auslegung des § 765a ZPO, der auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verbürgten Grundrechts, in Sonderheit vom Umfang seines Schutzbereichs schließen ließe (vgl. BVerfGE 18, 85 ), ist nicht erkennbar.

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2010 - 2 BvR 2696/09
    Die mehrmalige Möglichkeit zur Einholung einer gerichtlichen Entscheidung wird ebenso wenig gefordert wie ein zeitlich unbegrenzter Zugang zum Gericht (vgl. BVerfGE 101, 397 ; 107, 395 ); die zeitliche Befristung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen gehört seit jeher zum Inhalt rechtsstaatlicher Verfahrensordnungen (BVerfGE 41, 323 ).
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75

    Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2010 - 2 BvR 2696/09
    Die mehrmalige Möglichkeit zur Einholung einer gerichtlichen Entscheidung wird ebenso wenig gefordert wie ein zeitlich unbegrenzter Zugang zum Gericht (vgl. BVerfGE 101, 397 ; 107, 395 ); die zeitliche Befristung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen gehört seit jeher zum Inhalt rechtsstaatlicher Verfahrensordnungen (BVerfGE 41, 323 ).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2010 - 2 BvR 2696/09
    Die mehrmalige Möglichkeit zur Einholung einer gerichtlichen Entscheidung wird ebenso wenig gefordert wie ein zeitlich unbegrenzter Zugang zum Gericht (vgl. BVerfGE 101, 397 ; 107, 395 ); die zeitliche Befristung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen gehört seit jeher zum Inhalt rechtsstaatlicher Verfahrensordnungen (BVerfGE 41, 323 ).
  • BGH, 13.07.1965 - V ZR 269/62

    Vollstreckungsschutz in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2010 - 2 BvR 2696/09
    aa) Rechtsmängel begründende Tatsachen, die erst nach Erteilung des Zuschlags entstanden oder dem Vollstreckungsgericht bekannt geworden sind, müssen aufgrund der in § 100 ZVG getroffenen Regelung auch in einem Beschwerdeverfahren gegen den Zuschlagsbeschluss grundsätzlich unberücksichtigt bleiben und dürfen nicht zur Aufhebung des Zuschlags führen (vgl. BGHZ 44, 138 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Mai 1987 - 3 W 171/87 -, Rpfleger 1987, S. 514).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2010 - 2 BvR 2696/09
    a) Das Gebot des rechtlichen Gehörs legt den Gerichten die Verpflichtung auf, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 11.07.2007 - 1 BvR 501/07

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 1 GG durch Aufrechterhaltung des Zuschlags in der

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2010 - 2 BvR 2696/09
    Der Schutzpflicht nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG wird in hinreichendem Maße dadurch entsprochen, dass erst nach Zuschlagserteilung zutage getretene, eine konkrete Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Schuldners zu begründen geeignete Umstände - in ausnahmsweiser Durchbrechung vorgenannten Grundsatzes - (noch) während der Anhängigkeit eines zulässigerweise, das heißt insbesondere fristgerecht eingeleiteten Beschwerdeverfahrens gegen den Zuschlagsbeschluss geltend gemacht werden können und vom Gericht alsdann in der gebotenen Weise gewürdigt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Juli 2007 - 1 BvR 501/07 -, NJW 2007, S. 2910).
  • BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 768/71

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Ausgestaltung des Paketempfangs für

  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 76/04

    Wirksamkeit des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren bei Prozessunfähigkeit

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 99/05

    Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und einstweiliger Einstellung des

  • BVerfG, 12.09.2003 - 2 BvR 1311/03

    Zur Anwendung von RBerG Art 1 Abs 1, § 7 S 1 auf Strafgefangene vor Gericht

  • OLG Düsseldorf, 20.05.1987 - 3 W 171/87
  • BVerfG, 09.07.1993 - 2 BvR 1171/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Durchführung des

  • OLG Oldenburg, 18.10.1989 - 2 W 154/88

    Nichtigkeitsbeschwerde; Rechtskräftiger Zuschlagsbeschluß; Prozeßunfähigkeit des

  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85

    Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

  • BGH, 01.10.2009 - V ZB 37/09

    Aufhebung der Anordnung einer Zwangsversteigerung eines Grundstücks wegen

  • BGH, 05.03.2020 - V ZB 20/19

    Statthaftigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens analog §§ 578 ff. ZPO gegen

    Die Regelung eröffnet kein Wiederaufnahmeverfahren gegen Beschlüsse, sondern erschöpft sich in der Fristverlängerung (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2004 - IXa ZB 76/04, FamRZ 2005, 200, 201 zu § 577 Abs. 2 Satz 3 ZPO aF.; BVerfG, WM 2010, 767; vgl. auch OLG Oldenburg, Rpfleger 1980, 179 für den Fall der Erlösverteilung; LG Potsdam, ZfIR 2014, 785; kritisch Dassler/Schiffhauer/Hintzen, ZVG, 16. Aufl., § 96 Rn. 3.1).

    Rechtsmängel begründende Tatsachen, die erst nach Erteilung des Zuschlags entstanden oder dem Vollstreckungsgericht bekanntgeworden sind, müssen bei der Entscheidung über die Zuschlagsbeschwerde grundsätzlich unberücksichtigt bleiben; die Anwendung der Vorschrift des § 571 Abs. 2 ZPO ist ausgeschlossen (vgl. Senat, Beschluss vom 24. November 2005 - V ZB 99/05, NJW 2006, 505 Rn. 17; Beschluss vom 6. Juni 2013 - V ZB 185/12, juris Rn. 7; vgl. auch BVerfGK 17, 125, 128 ff.).

  • BGH, 15.07.2021 - V ZB 13/21

    Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens wegen Suizidgefahr

    a) Die Zuschlagsbeschwerde kann grundsätzlich nicht auf neue Tatsachen gestützt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 24. November 2005 - V ZB 99/05, NJW 2006, 505 Rn. 17; Beschluss vom 6. Juni 2013 - V ZB 185/12, juris Rn. 7; Beschluss vom 5. März 2020 - V ZB 20/19, WM 2020, 1432 Rn. 17; vgl. auch BVerfGK 17, 125, 128 ff.).
  • BGH, 17.02.2011 - V ZB 205/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Vollstreckungsschutz gegen Zuschlagsbeschluss

    Erst wenn der Zuschlagsbeschluss rechtskräftig ist, kommt ein Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO mit dem Ziel der Aufhebung des Zuschlags nicht mehr in Betracht (Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2009 - V ZB 37/09, WM 2010, 522; BVerfG, WM 2010, 767).
  • LG Magdeburg, 28.11.2013 - 11 T 456/13

    Verstoß gegen die Grundsätze des fairen Verfahrens seitens des

    Denn auf Rechtsmängel begründende Tatsachen, die dem Vollstreckungsgericht erst nach Erteilung des Zuschlags, hier also mit der sofortigen Beschwerde, bekannt werden, kann sich der Schuldner jenseits der Beschränkungen im Beschwerdeverfahren - von engen Ausnahmen abgesehen - grundsätzlich nicht mehr stützen (BGHZ 44, 138, BVerfG WM 2010, 767 bei juris Rn 15).
  • LG Traunstein, 20.12.2018 - 4 T 2702/12

    Wiederaufnahme eines Versteigerungsverfahrens

    Der rechtskräftige Zuschlagsbeschluss kann danach - abgesehen von Fällen der Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten im Sinne des § 319 Abs. 1 ZPO und der außerordentlichen Beschwerde nach § 96 ZVG, § 569 Abs. 1 Satz 3 ZPO bei Vorliegen der Erfordernisse der Nichtigkeits- oder der Restitutionsklage nicht mehr geändert oder ergänzt werden (vgl. BVerfG, FamRZ 2010, 795).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht