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   BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1128/13   

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https://dejure.org/2014,5519
BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1128/13 (https://dejure.org/2014,5519)
BVerfG, Entscheidung vom 03.03.2014 - 1 BvR 1128/13 (https://dejure.org/2014,5519)
BVerfG, Entscheidung vom 03. März 2014 - 1 BvR 1128/13 (https://dejure.org/2014,5519)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines letztinstanzlichen berufsgerichtlichen Urteils gem § 60 Abs 3 HeilBerG NW unter Namensnennung des Verurteilten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 103 Abs 2 GG, § 29 Abs 1 HeilBerG NW, § 60 Abs 1 HeilBerG NW
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines letztinstanzlichen berufsgerichtlichen Urteils gem § 60 Abs 3 HeilBerG NW unter Namensnennung des Verurteilten - zudem keine Verletzung des Bestimmtheitsgebots des ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Veröffentlichung einer letztinstanzlichen Entscheidung eines Landesberufsgerichts für Heilberufe kraft richterlicher Anordnung in nichtanonymisierter Form in einem Ärzteblatt; Veröffentlichung einer berufsgerichtlichen Verurteilung unter voller ...

  • opinioiuris.de

    Veröffentlichung eines Urteils unter Namensnennung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines letztinstanzlichen berufsgerichtlichen Urteils gem § 60 Abs 3 HeilBerG NW unter Namensnennung des Verurteilten - zudem keine Verletzung des Bestimmtheitsgebots des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Veröffentlichung einer letztinstanzlichen Entscheidung eines Landesberufsgerichts für Heilberufe kraft richterlicher Anordnung in nichtanonymisierter Form in einem Ärzteblatt; Veröffentlichung einer berufsgerichtlichen Verurteilung unter voller ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Veröffentlichung eines berufsgerichtlichen Urteils

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung eines nichtanonymisierten Urteils

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Veröffentlichung eines nicht anonymisierten berufsgerichtlichen Urteils

  • lto.de (Kurzinformation)

    Berufsrecht - Arztname darf nach schweren Verfehlungen veröffentlicht werden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Schwerwiegende berufsrechtliche Verfehlungen dürfen auch nichtanonymisiert in Fachmedien veröffentlicht werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Veröffentlichung eines berufsgerichtlichen Urteils

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Veröffentlichung einer nicht anonymisierten berufsrechtlichen Entscheidung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Urteile dürfen unter gewissen Umständen auch nicht-anonymisiert veröffentlicht werden

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Arzt muss Pranger dulden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Namensnennung im Ärzteblatt bei schweren berufsrechtlichen Verfehlungen eines Arztes

  • datenschutzbeauftragter-info.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung einer nichtanonymisierten Gerichtsentscheidung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ärzte-Pranger im Ärzteblatt nicht verfassungswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Berufsgerichtliches Urteil darf bei besonders schwerwiegender berufsrechtlicher Verfehlung auch nichtanonymisiert im Ärzteblatt veröffentlicht werden - Verfassungsbeschwerde gegen die Veröffentlichung des Urteils erfolglos

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ärztekammer darf berufsgerichtliches Urteil gegen Arzt unter Namensnennung veröffentlichen!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2019
  • DVBl 2014, 777
  • K&R 2014, 417
  • DÖV 2014, 577
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1128/13
    Dieses Grundrecht schützt die soziale Anerkennung des Grundrechtsträgers (vgl. BVerfGE 99, 185 ).

    Es vermittelt ihm aber keinen Anspruch darauf, in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie es ihm genehm ist (vgl. BVerfGE 99, 185 ).

    Namentlich umfasst es den Schutz vor Äußerungen, die - ohne im engeren Sinn ehrverletzend zu sein - geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen des Einzelnen in der Öffentlichkeit auszuwirken (vgl. BVerfGE 99, 185 ; 114, 339 ).

    Es unterliegt der Schrankenregelung des Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 99, 185 ; 120, 180 ) und kann damit durch Gesetz unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit beschränkt werden (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1128/13
    103 Abs. 2 GG findet nicht nur Anwendung auf Normen des Strafrechts, sondern - mit gewissen Einschränkungen, die sich aus der Natur des Rechtsgebiets ergeben - auch auf berufsrechtliche Normen (vgl. BVerfGE 26, 186 ; 60, 215 ).

    Anders als im allgemeinen Strafrecht ist jedoch im Berufsrecht eine Einzelnormierung bestimmter missbilligter Verhaltensweisen in der Regel nicht notwendig; es genügt die Normierung von Generalklauseln, da eine vollständige Aufzählung von mit einem Beruf verbundenen Pflichten nicht möglich ist und es sich um Normen handelt, die nur den Kreis der Berufsangehörigen betreffen, sich aus der ihnen gestellten Aufgabe ergeben und daher für sie im Allgemeinen leicht zu erkennen sind (vgl. BVerfGE 26, 186 ).

  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1128/13
    Dieses Gebot gilt auch hinsichtlich der Rechtsfolgen (vgl. BVerfGE 105, 135 ).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1128/13
    Es unterliegt der Schrankenregelung des Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 99, 185 ; 120, 180 ) und kann damit durch Gesetz unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit beschränkt werden (vgl. BVerfGE 65, 1 ).
  • BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 2238/07

    Personenkraftwagen als "Waffe" (Beisichführen; Widerstand gegen

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1128/13
    Von einem solchen besonderen Fall ist schon nach dem Wortlaut der Norm auszugehen, wenn der zur Beurteilung stehende Fall sich von den typischen Berufsgerichtsverfahren unterscheidet und deswegen von einem besonderen Informationsinteresse ausgegangen werden kann (vgl. auch BVerfGK 14, 177 zum Begriff des "besonders schweren Falles" im Sinne des Strafgesetzbuches).
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1128/13
    Patientinnen und Patienten sollen darauf vertrauen können, dass sich ein Arzt nicht von kommerziellen Interessen leiten lässt (vgl. BVerfGE 71, 162 ; 94, 372 ).
  • BVerfG, 15.09.2011 - 1 BvR 519/10

    Anforderungen des Bestimmtheitsgebots an gerichtliche Auslegung von gesetzlichen

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1128/13
    a) Das spezifische Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG dient dem doppelten Zweck, sicherzustellen, dass von einer Sanktionsnorm Adressierte vorhersehen können, welches Verhalten verboten und mit einer Sanktion bedroht ist und dass der Gesetzgeber über die Voraussetzungen der Verhängung einer Sanktion selbst entscheidet (vgl. BVerfGE 78, 374 ; 126, 170 ; BVerfGK 11, 337 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. September 2011 - 1 BvR 519/10 -, juris, Rn. 35).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1128/13
    Die einfachrechtlichen Subsumtionsvorgänge sind so lange der Nachprüfung im Verfahren der Verfassungsbeschwerde entzogen, als nicht Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Schutzumfang seines Schutzbereichs beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1128/13
    Es unterliegt der Schrankenregelung des Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 99, 185 ; 120, 180 ) und kann damit durch Gesetz unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit beschränkt werden (vgl. BVerfGE 65, 1 ).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1128/13
    Namentlich umfasst es den Schutz vor Äußerungen, die - ohne im engeren Sinn ehrverletzend zu sein - geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen des Einzelnen in der Öffentlichkeit auszuwirken (vgl. BVerfGE 99, 185 ; 114, 339 ).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

  • BVerfG, 19.06.2007 - 1 BvR 1290/05

    Verletzung des Art 103 Abs 2 GG in seiner Ausprägung als besonderes

  • BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 233/10

    Grenzen des Verbotes berufswidriger Werbung eines Zahnarztes

  • BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87

    Verfassungswidrigkeit des § 15 Abs. 2 Buchstabe a FAG

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 522/78

    Steuerberater

  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

  • BVerfG, 22.11.2021 - 2 BvR 1872/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Urteile wegen Cum-Ex-Aktiengeschäften von

    Es ist vorliegend weder vorgetragen noch ersichtlich, dass für die Beschwerdeführer bezüglich der Veröffentlichung der angegriffenen Entscheidungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 1128/13 -, Rn. 20) und der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 28. Juli 2021 kein fachgerichtlicher Rechtsschutz zu erlangen gewesen wäre.
  • OVG Hamburg, 11.04.2017 - 6 Bf 81/15

    Feststellung der Unwürdigkeit eines Arztes zur Berufsausübung

    Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 3. März 2014 (BVerfG, Beschl. v. 3.3.2014, EuGRZ 2014, 370 ff.; siehe dazu auch die Anmerkung von Bonvie vom 24.4.2014 in juris) die betreffende Regelung aus Nordrhein-Westfalen für verfassungskonform erachtet sowohl im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot als auch hinsichtlich der dadurch ermöglichten Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des betreffenden Berufsangehörigen ("Prangerwirkung").
  • BFH, 16.03.2016 - VII R 36/13

    Zulässigkeit einer vorbeugenden Unterlassungsklage bei behauptetem

    In diesem Sinne gewährleistet Art. 2 Abs. 1 GG den Schutz vor Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen des Einzelnen in der Öffentlichkeit auszuwirken (BVerfG-Beschluss vom 3. März 2014  1 BvR 1128/13, Neue Juristische Wochenschrift 2014, 2019).
  • KG, 20.06.2016 - 25 U 68/15

    Verkehrsunfall - Observierung des Geschädigten durch Privatdetektei im

    Die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes rechtfertigt nur bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen, die nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden können, die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes (vgl. BGH NJW 2014, 2019 Tz 38 m. w. N. zur Rechtsprechung des BGH).
  • VG Münster, 27.02.2019 - 17 K 1042/18
    BVerfG, Beschluss vom 3. März 2014 - 1 BvR 1128/13 -, juris, Rdn. 15, zu §§ 29 ff. HeilBerG NRW; OVG NRW, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 13 A 902/15.T -.
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