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   BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 1400/20   

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BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 1400/20 (https://dejure.org/2021,5220)
BVerfG, Entscheidung vom 03.03.2021 - 2 BvR 1400/20 (https://dejure.org/2021,5220)
BVerfG, Entscheidung vom 03. März 2021 - 2 BvR 1400/20 (https://dejure.org/2021,5220)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Eilrechtsschutz bezüglich einer Abschiebung in die Russische Föderation

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 60 Abs 5 AufenthG 2004, Art 3 MRK
    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Eilrechtsschutz bzgl einer Abschiebung nach Russland verletzt bei unzureichender Prüfung völkerrechtlicher Zusicherungen des Zielstaates Art 2 Abs 2 S 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Eilrechtsschutz bzgl einer Abschiebung nach Russland verletzt bei unzureichender Prüfung völkerrechtlicher Zusicherungen des Zielstaates Art 2 Abs 2 S 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung der Zusicherungen aus dem Auslieferungsverfahren auch im Falle einer Abschiebung eines russischen Staatsangehörigen in die Russische Föderation; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen Drohens der Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Eilrechtsschutz bzgl einer Abschiebung nach Russland verletzt bei unzureichender Prüfung völkerrechtlicher Zusicherungen des Zielstaates Art 2 Abs 2 S 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebung eines Tschetschenen nach Russland - und der effektive Eilrechtsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 548
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 18.12.2017 - 2 BvR 2259/17

    Gerichtliche Sachaufklärungspflicht bei Hinweisen auf Foltergefahr in

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 1400/20
    Das Maß dessen, was wirkungsvoller Rechtsschutz ist, bestimmt sich auch nach dem sachlichen Gehalt des als verletzt behaupteten Rechts (vgl. BVerfGE 60, 253 ), hier - angesichts der in Rede stehenden Foltergefahr und der Gefahr unmenschlicher und entwürdigender Inhaftierungsbedingungen - des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Verbindung mit der Gewährleistung des Art. 3 EMRK im Lichte der Rechtsprechung des EGMR (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2017 - 2 BvR 2259/17 -, Rn. 17).

    Diese Zusicherungen müssen geeignet sein, eine ansonsten bestehende beachtliche Gefahr einer Art. 3 EMRK verletzenden Behandlung wirksam auszuschließen (zu den diesbezüglichen Anforderungen BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juli 2017 - 2 BvR 1487/17 -, Rn. 46 ff.; EGMR, Othman v. United Kingdom, Urteil vom 17. Januar 2012, Nr. 8139/09, Rn. 188 ff.); andernfalls kann es zur Sicherung effektiven Rechtsschutzes geboten sein, einem fachgerichtlichen Eilantrag zunächst stattzugeben (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2017 - 2 BvR 2259/17 - Rn. 17, m.w.N.).

  • EGMR, 17.01.2012 - 8139/09

    Othman (Abu Qatada) ./. Vereinigtes Königreich

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 1400/20
    Sowohl verfassungsrechtlich als auch konventionsrechtlich ist es in solchen Konstellationen geboten, dass sich die zuständigen Behörden und Gerichte vor einer Rückführung in den Zielstaat über die dortigen Verhältnisse informieren und gegebenenfalls Zusicherungen der zuständigen Behörden einholen (vgl. BVerfGE 94, 49 ; EGMR, Othman v. United Kingdom, Urteil vom 17. Januar 2012, Nr. 8139/09, Rn. 187).

    Diese Zusicherungen müssen geeignet sein, eine ansonsten bestehende beachtliche Gefahr einer Art. 3 EMRK verletzenden Behandlung wirksam auszuschließen (zu den diesbezüglichen Anforderungen BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juli 2017 - 2 BvR 1487/17 -, Rn. 46 ff.; EGMR, Othman v. United Kingdom, Urteil vom 17. Januar 2012, Nr. 8139/09, Rn. 188 ff.); andernfalls kann es zur Sicherung effektiven Rechtsschutzes geboten sein, einem fachgerichtlichen Eilantrag zunächst stattzugeben (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2017 - 2 BvR 2259/17 - Rn. 17, m.w.N.).

  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 1400/20
    Die verfahrensrechtlichen Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung haben dem hohen Wert dieser Rechte Rechnung zu tragen (vgl. zu den Anforderungen an einen wirkungsvollen Rechtsschutz im Zusammenhang mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, BVerfGE 117, 71 ) und die Vorgaben der EMRK zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 111, 307 ).
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 1400/20
    Mit dieser Anordnung erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (vgl. BVerfGE 62, 392 ; 71, 122 ).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 1400/20
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt nicht nur, dass jeder potenziell rechtsverletzende Akt der Exekutive in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht der richterlichen Prüfung unterstellt werden kann; vielmehr müssen die Gerichte den betroffenen Rechten auch tatsächliche Wirksamkeit verschaffen (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 67, 43 ; 84, 34 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 1400/20
    Denn selbst wenn dies der Fall wäre, hätte der Beschwerdeführer durch die vorsorgliche Einlegung der Verfassungsbeschwerde die ab dem Zugang des Beschlusses vom 15. Juli 2020 laufende Monatsfrist des § 93 BVerfGG eingehalten (vgl. zur Zulässigkeit dieser Vorgehensweise BVerfGE 19, 323 ; 28, 1 ; 48, 341 ; 107, 395 ; BVerfGK 11, 203 ).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 1400/20
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt nicht nur, dass jeder potenziell rechtsverletzende Akt der Exekutive in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht der richterlichen Prüfung unterstellt werden kann; vielmehr müssen die Gerichte den betroffenen Rechten auch tatsächliche Wirksamkeit verschaffen (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 67, 43 ; 84, 34 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.05.1996 - 2 BvR 528/96

    Überspannung der Anforderungen an die Darlegung von Abschiebungshindernissen

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 1400/20
    Dies gilt insbesondere in Situationen, in denen sich der Betroffene auf eine in seinem Abschiebungszielstaat bestehende Foltergefahr beruft und für diese auch ernsthafte Anhaltspunkte bestehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Mai 1996 - 2 BvR 528/96 -, juris, Rn. 27 ff.).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 1400/20
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt nicht nur, dass jeder potenziell rechtsverletzende Akt der Exekutive in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht der richterlichen Prüfung unterstellt werden kann; vielmehr müssen die Gerichte den betroffenen Rechten auch tatsächliche Wirksamkeit verschaffen (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 67, 43 ; 84, 34 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.07.2017 - 2 BvR 1487/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines sogenannten Gefährders gegen die

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 1400/20
    Diese Zusicherungen müssen geeignet sein, eine ansonsten bestehende beachtliche Gefahr einer Art. 3 EMRK verletzenden Behandlung wirksam auszuschließen (zu den diesbezüglichen Anforderungen BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juli 2017 - 2 BvR 1487/17 -, Rn. 46 ff.; EGMR, Othman v. United Kingdom, Urteil vom 17. Januar 2012, Nr. 8139/09, Rn. 188 ff.); andernfalls kann es zur Sicherung effektiven Rechtsschutzes geboten sein, einem fachgerichtlichen Eilantrag zunächst stattzugeben (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2017 - 2 BvR 2259/17 - Rn. 17, m.w.N.).
  • BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11

    Zur Frage, in welchen Konstellationen eine Anhörungsrüge die Monatsfrist des § 93

  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68

    Augstein

  • BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 893/09

    Zur Unvereinbarkeit der Ausübung des Anwaltsberufs mit einer Tätigkeit als

  • BVerfG, 20.12.2006 - 2 BvR 2063/06

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Feststellung eines krankheitsbedingten

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

  • BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 546 ZPO

  • BVerwG, 20.10.2004 - 1 C 15.03

    Asylfolgeverfahren; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Ermessen;

  • BVerfG, 13.06.2013 - 1 BvR 2952/08

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Zur objektiven

  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07

    Offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge im Zivilprozess (§ 321a ZPO) hält

  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 98/76

    Fristbeginn zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei unzulässiger

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

  • BVerfG, 16.12.2005 - 2 BvR 1904/05

    Offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge gem § 152a VwGO hält Frist des § 93

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 16-IV-21

    Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit im Falle einer Abschiebung nach

    Das Maß dessen, was wirkungsvoller Rechtsschutz ist, bestimmt sich entscheidend auch nach dem sachlichen Gehalt des als verletzt behaupteten Rechts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. April 1982, BVerfGE 60, 253 [297]), hier des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf) in Verbindung mit der Gewährleistung des Art. 3 EMRK im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (so auch BVerfG, Beschluss vom 31. Juli 2018 - 2 BvR 714/18 - juris Rn. 17; Beschluss vom 25. April 2018 - 2 BvR 2435/17 - juris Rn. 18; Beschluss vom 8. Mai 2017 - 2 BvR 157/17 - juris Rn. 14; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 3. März 2021 - 2 BvR 1400/20 - juris Rn. 29).
  • OVG Sachsen, 21.04.2021 - 3 A 328/18

    Asylverfahren Indien; politischer Sekretär der Akali Dal-Partei; innerfamiliärer

    Die Angaben des Klägers zu 1 blieben jedoch auch insoweit eher vage und boten daher auch in Ansehung des verfassungsrechtlichen Gewichts der Sachaufklärungspflicht (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 3. März 2021 - 2 BvR 1400/20 -, juris Rn. 29) keinen Anlass für eine vertiefte Aufklärung des von ihm vorgetragenen Sachverhalts.
  • VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 8-IV-22
    Das Maß dessen, was wirkungsvoller Rechtsschutz ist, bestimmt sich entscheidend auch nach dem sachlichen Gehalt des als verletzt behaupteten Rechts (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2021 - Vf. 16-IV-21 [HS] mit Verweis auf: BVerfGE 60, 253 [297]), hier des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf), in Verbindung mit der Gewährleistung des Art. 3 EMRK im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (so auch BVerfG, Beschluss vom 31. Juli 2018 - 2 BvR 714/18 - juris Rn. 17; Beschluss vom 25. April 2018 - 2 BvR 2435/17 - juris Rn. 18; Beschluss vom 8. Mai 2017 - 2 BvR 157/17 - juris Rn. 14; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 3. März 2021 - 2 BvR 1400/20 - juris Rn. 29).
  • VG Augsburg, 02.11.2022 - Au 6 K 22.30383

    Verschlechterung der Bildungsperspektiven in der Türkei

    Eine Reduzierung des behördlichen Ermessensspielraums der Beklagte auf Null wegen einer dem Ausländer durch die Abschiebung drohenden extremen individuellen Gefahrensituation mit der Folge der Verpflichtung zu einem Wiederaufgreifen (vgl. BVerfG, B.v. 3.3.2021 - 2 BvR 1400/20 - NVwZ-RR 2021, 548 ff. Rn. 35).
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