Rechtsprechung
BVerfG, 03.03.2023 - 2 BvL 11/22, 2 BvL 15/22 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
Art. 100 Abs. 1 GG; § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 184b Abs. 1 Satz 1 StGB
Unzulässige Richtervorlagen betreffend die Strafnorm zur Verbreitung eines kinderpornographischen Inhalts (Qualifizierung als Verbrechen; unterbliebene Regelung eines minder schweren Falls; Übermaßverbot; Darlegungsanforderungen an eine Vorlage zur konkreten ... - Bundesverfassungsgericht
Unzulässige amtsgerichtliche Vorlagen betreffend Verfassungsmäßigkeit der für gewisse Straftaten im Zusammenhang mit kinderpornographischen Inhalten vorgesehenen Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 100 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 184b Abs 1 S 1 Nr 1 StGB
Unzulässige Richtervorlagen zur Verfassungsmäßigkeit des § 184b Abs 1 S 1 Nr 1 StGB - jeweils unzureichende Begründung der Vorlagebeschlüsse
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit der vorgesehenen Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe für Straftaten der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinderpornographischer Inhalte mit dem Grundgesetz; Strafrahmenverschiebung im Sexualstrafrecht; Begründung der Vorlagebeschlüsse
- rewis.io
Unzulässige Richtervorlagen zur Verfassungsmäßigkeit des § 184b Abs 1 S 1 Nr 1 StGB - jeweils unzureichende Begründung der Vorlagebeschlüsse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässige Richtervorlagen zur Verfassungsmäßigkeit des § 184b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB ; jeweils unzureichende Begründung der Vorlagebeschlüsse
- datenbank.nwb.de
Unzulässige Richtervorlagen zur Verfassungsmäßigkeit des § 184b Abs 1 S 1 Nr 1 StGB - jeweils unzureichende Begründung der Vorlagebeschlüsse
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Richtervorlagen gegen harte "Kinderpornographie-Strafen"
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kinderpornografie - und die Mindeststrafe von einem Jahr
- lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.10.2022)
Vorlage zum BVerfG wegen § 184b StGB: Deshalb hält ein Richter ein Kinderpornographie-Delikt für verfassungswidrig
Sonstiges
- Bundesverfassungsgericht (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- AG München, 17.06.2022 - 853 Ls 467 Js 181486/21
- AG Wuppertal, 17.10.2022 - 12 Ls 40 Js 261/22
- BVerfG, 03.03.2023 - 2 BvL 11/22, 2 BvL 15/22
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 11/67
Normenkontrolle III
Auszug aus BVerfG, 03.03.2023 - 2 BvL 11/22
Dabei muss der Vorlagebeschluss aus sich heraus verständlich sein, da der Begründungszwang des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG das Bundesverfassungsgericht entlasten soll (stRspr; vgl. BVerfGE 22, 175 ; 65, 265 ; 141, 1 ; 153, 310 ; 159, 149 ).Folglich hat das vorlegende Gericht den zugrunde liegenden Sachverhalt, soweit er für die verfassungsrechtliche Beurteilung wesentlich ist, und die maßgeblichen rechtlichen Erwägungen im Vorlagebeschluss erschöpfend darzulegen und vollständig aufzuklären (vgl. BVerfGE 22, 175 ; 37, 328 ; 65, 308 ; 66, 265 ; 68, 311 ).
- BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12
Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …
Auszug aus BVerfG, 03.03.2023 - 2 BvL 11/22
Dabei muss der Vorlagebeschluss aus sich heraus verständlich sein, da der Begründungszwang des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG das Bundesverfassungsgericht entlasten soll (stRspr; vgl. BVerfGE 22, 175 ; 65, 265 ; 141, 1 ; 153, 310 ; 159, 149 ).Es muss sich mit der einfachrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, seine einschlägige Rechtsprechung erschöpfend darlegen und die in Schrifttum und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der vorgelegten Rechtsvorschrift von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 136, 127 ; 138, 1 ; 141, 1 ).
- BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 23/83
Anforderungen an eine Richtervorlage - Verfassungsfragen i.V.m. § 18a WoBindG
Auszug aus BVerfG, 03.03.2023 - 2 BvL 11/22
Folglich hat das vorlegende Gericht den zugrunde liegenden Sachverhalt, soweit er für die verfassungsrechtliche Beurteilung wesentlich ist, und die maßgeblichen rechtlichen Erwägungen im Vorlagebeschluss erschöpfend darzulegen und vollständig aufzuklären (vgl. BVerfGE 22, 175 ; 37, 328 ; 65, 308 ; 66, 265 ; 68, 311 ).
- BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99
Wehrpflicht I
Auszug aus BVerfG, 03.03.2023 - 2 BvL 11/22
Das Bundesverfassungsgericht ist zwar an die einfachrechtliche Einordnung des vorlegenden Gerichts grundsätzlich gebunden (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 105, 61 ; 133, 1 ). - BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 13/69
Gasöl-Verwendungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 03.03.2023 - 2 BvL 11/22
Folglich hat das vorlegende Gericht den zugrunde liegenden Sachverhalt, soweit er für die verfassungsrechtliche Beurteilung wesentlich ist, und die maßgeblichen rechtlichen Erwägungen im Vorlagebeschluss erschöpfend darzulegen und vollständig aufzuklären (vgl. BVerfGE 22, 175 ; 37, 328 ; 65, 308 ; 66, 265 ; 68, 311 ). - BVerfG, 27.10.2021 - 2 BvL 12/11
Unzulässiges Normenkontrollverfahren zum Solidaritätszuschlag auf …
Auszug aus BVerfG, 03.03.2023 - 2 BvL 11/22
Dabei muss der Vorlagebeschluss aus sich heraus verständlich sein, da der Begründungszwang des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG das Bundesverfassungsgericht entlasten soll (stRspr; vgl. BVerfGE 22, 175 ; 65, 265 ; 141, 1 ; 153, 310 ; 159, 149 ). - BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17
Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch …
Auszug aus BVerfG, 03.03.2023 - 2 BvL 11/22
Dabei muss der Vorlagebeschluss aus sich heraus verständlich sein, da der Begründungszwang des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG das Bundesverfassungsgericht entlasten soll (stRspr; vgl. BVerfGE 22, 175 ; 65, 265 ; 141, 1 ; 153, 310 ; 159, 149 ). - BVerfG, 19.12.2012 - 1 BvL 18/11
Verzinsungspflicht für Kartellgeldbußen verfassungsgemäß
Auszug aus BVerfG, 03.03.2023 - 2 BvL 11/22
Das Bundesverfassungsgericht ist zwar an die einfachrechtliche Einordnung des vorlegenden Gerichts grundsätzlich gebunden (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 105, 61 ; 133, 1 ). - BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51
Besatzungsanordnungen
- BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 03.03.2023 - 2 BvL 11/22
Folglich hat das vorlegende Gericht den zugrunde liegenden Sachverhalt, soweit er für die verfassungsrechtliche Beurteilung wesentlich ist, und die maßgeblichen rechtlichen Erwägungen im Vorlagebeschluss erschöpfend darzulegen und vollständig aufzuklären (vgl. BVerfGE 22, 175 ; 37, 328 ; 65, 308 ; 66, 265 ; 68, 311 ). - BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvL 2/09
Unzulässige Richtervorlage zum Entfallen eines Verlustvortrags nach einem sog. …
- BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 5/81
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13
Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern …
- BVerfG, 19.11.2014 - 2 BvL 2/13
Selbstverwaltungsgarantie erfordert Mitentscheidungsrecht der kreisangehörigen …
- BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels eigenständiger Auslegung des …
- LG Karlsruhe, 12.10.2022 - 16 Qs 70/22
Anfangsverdacht einer Verbreitung kinderpornographischer Inhalte bei sexuell …
Es kann angesichts des insoweit lediglich zu überprüfenden Anfangsverdachts im Zeitpunkt des Durchsuchungsbeschlusses für das Beschwerdeverfahren dahinstehen, ob die gegenwärtige Fassung des § 184b StGB insbesondere hinsichtlich der Strafandrohung verfassungskonform ist (vgl. das unter dem Az. 2 BvL 11/22 seit dem 22.06.2022 beim BVerfG anhängige konkrete Normenkontrollverfahren).