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   BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 462/01   

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https://dejure.org/2001,3374
BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 462/01 (https://dejure.org/2001,3374)
BVerfG, Entscheidung vom 03.04.2001 - 1 BvR 462/01 (https://dejure.org/2001,3374)
BVerfG, Entscheidung vom 03. April 2001 - 1 BvR 462/01 (https://dejure.org/2001,3374)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Psychologischer Psychotherapeut - Willkürverbot - Jugendlichenpsychotherapeut - Kinderpsychotherapeut - Zulassung - Krankenkasse

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; SGB V § 95 Abs. 10 S. 1 Nr. 3
    Zulassung von Psychotherapeuten zur vertragsärztlichen Versorgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Zulassung eines Psychotherapeuten: Zeitfenster-Regelungen sind verfassungsgemäß

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Zulassung eines Psychotherapeuten: Zeitfenster-Regelungen sind verfassungsgemäß

  • vpp.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Zeitfenster

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99

    Erneute erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 462/01
    Hierzu hat die Kammer bereits ausführlich Stellung genommen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2000, NJW 2000, S. 1779).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 462/01
    Das Bundesverfassungsgericht überprüft sie - abgesehen von Verstößen gegen das Willkürverbot - nur darauf, ob sie Auslegungsfehler enthalten, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der betroffenen Grundrechte, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen (vgl. BVerfGE 85, 248 ; stRspr).
  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 44/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

    Auszug aus BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 462/01
    gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 8. November 2000 - B 6 KA 44/00 R -.
  • BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 41/01 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - bedarfsunabhängige Zulassung -

    Aus alledem ergibt sich, dass seine berufliche Umbruch- und Orientierungsphase gegen Ende des Zeitfensters noch nicht erkennbar abgeschlossen war (vgl den ähnlichen, dem Urteil des Senats vom 8. November 2000 - B 6 KA 44/00 R - zu Grunde liegenden Sachverhalt sowie - nachfolgend - den Beschluss des BVerfG vom 3. April 2001 - 1 BvR 462/01).
  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 19/05 B

    Bedarfsunabhängige Zulassung in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung,

    Die von zwei im Revisionsverfahren unterlegenen Klägern gegen die Urteile vom 8. November 2000 erhobenen Verfassungsbeschwerden hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zur Entscheidung angenommen, weil Grundrechtsverletzungen nicht ersichtlich seien (BeschlüsseKammer vom 22. März 2001 1 BvR 409/01, zu B 6 KA 46/00 R und vom 3. April 2001 1 BvR 462/01, zu B 6 KA 44/00 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2003 - L 10 KA 50/02

    Bedarfsunabhängige Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut; Ermächtigung

    Der Senat schließt sich nach eigener Prüfung und Überzeugung der in den Urteilen des BSG vom 08.11.2000 (z.B. B 6 KA 52/00 R in SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 (s. dazu auch die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20.03.2001 - 1 BvR409/01 - und vom 03.04.2001 - 1 BvR 462/01 -)) vertretenen Rechtsauffassung zur Konkretisierung des Erfordernisses der "Teilnahme" an.
  • LSG Bayern, 25.06.2003 - L 12 KA 95/02

    Bedarfsunabhängige Zulassung als psychologischer Psychotherapeut; Voraussetzungen

    Zur Verfassungsmäßigkeit des § 95 Abs. 10 SGB V habe das BVG in zwei Nichtannahmebeschlüssen (1 BvR 462/01 und 1 BvR 409/01) die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Teilnahme" mit Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG für vereinbar angesehen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2004 - L 11 KA 16/01
    Das Bundesverfassungsgericht hat jedenfalls mit Beschluss vom 3. April 2001 (1 BvR 462/01) die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des BSG vom 8. November 2000 unter Hinweis darauf abgewiesen, die Auslegung des § 95 Abs. 10 S. 1 Nr. 3 SGB V durch das BSG sei im Hinblick auf die Berufsfreiheit nicht zu beanstanden.
  • LSG Bayern, 25.06.2003 - L 12 KA 99/02

    Bedarfsunabhängige Zulassung als Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut zur

    Die Rechtsprechung des BSG sei inzwischen vom Bundesverfassungsgericht in zwei Nichtannahmebeschlüssen (Az: 1 BvR 462/01 vom 3. April 2001 und 1 BvR 409/01 vom 22. März 2001) bestätigt worden.
  • LSG Bayern, 28.09.2005 - L 12 KA 134/03

    Bedarfsunabhängige Zulassung als psychologischer Psychotherapeut; Nachweis von

    Die Verfassungsmäßigkeit der Zulassungsbeschränkung und der "Zeitfensterregelung" des § 95 Abs. 10 Nr. 3 SGB V, wonach eine Teilnahme an der Versorgung von GKV-Versicherten im Dreijahreszeitraum vor Einbringung des PsychThG in den Bundestag (25.06.1994 bis 24.06.1997) verlangt wird, ist auch vom Bundesverfassungsgericht wiederholt bestätigt worden (vgl. BVerfG in SozR 3-2500 § 95 Nr. 24; Beschlüsse vom 22. März 2001, Az.: 1 BvR 409/01 und vom 3. April 2001, Az.: 1 BvR 462/01).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2002 - L 11 KA 136/00

    Bedarfsunabhängige Zulassung als psychologischer Psychotherapeut; Teilnahme an

    Danach kann das Tatbestandsmerkmal der "Teilnahme" nur durch zahlenmäßig relevante Behandlungstätigkeit an der Versorgung von Kassenpatienten erfüllt werden (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20.03.2001 - 1 BvR 409/01 und vom 03.04.2001 - 1 BvR 462/01).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2002 - L 11 KA 125/02

    Zulassung als psychologische Psychotherapeutin ; Teilnahme an der ambulanten

    Danach kann das Tatbestandsmerkmal der "Teilnahme" nur durch zahlenmäßig relevante Behandlungstätigkeit in der Versorgung von Kassenpatienten erfüllt werden (Beschlüsse des BVerfG vom 20.03.2001 - 1 BvR 409/01 und vom 03.04.2002 - 1 BvR 462/01).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2001 - L 11 KA 70/01

    Vertragsarztangelegenheiten

    Danach kann das Tatbestandsmerkmal der "Teilnahme" nur durch zahlenmäßig relevante Behandlungstätigkeit an der Versorgung von Kassenpatienten erfüllt werden (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20.03.2001 - 1 BvR 409/01 und vom 03.04.2001 - 1 BvR 462/01).
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