Rechtsprechung
BVerfG, 03.04.2013 - 1 BvR 2256/10 - Vz 32/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
Zu den Anforderungen an die Begründung einer Verzögerungsbeschwerde (§ 97b Abs 2 S 2 BVerfGG) - Vortrag zur Unangemessenheit der Verfahrensdauer und ggf zu seit Einlegung der Verzögerungsrüge eingetretenen verfahrenserheblichen Umständen erforderlich
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 97b Abs 1 S 1 BVerfGG, § 97b Abs 2 S 2 BVerfGG, § 97d Abs 2 S 4 BVerfGG, §§ 74 ff HGB, § 74 HGB
Beschwerdekammerbeschluss: Zu den Anforderungen an die Begründung einer Verzögerungsbeschwerde (§ 97b Abs 2 S 2 BVerfGG) - Vortrag zur Unangemessenheit der Verfahrensdauer und ggf zu seit Einlegung der Verzögerungsrüge eingetretenen verfahrenserheblichen Umständen ...
- rewis.io
Beschwerdekammerbeschluss: Zu den Anforderungen an die Begründung einer Verzögerungsbeschwerde (§ 97b Abs 2 S 2 BVerfGG) - Vortrag zur Unangemessenheit der Verfahrensdauer und ggf zu seit Einlegung der Verzögerungsrüge eingetretenen verfahrenserheblichen Umständen ...
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Beschwerdekammerbeschluss: Zu den Anforderungen an die Begründung einer Verzögerungsbeschwerde (§ 97b Abs 2 S 2 BVerfGG) - Vortrag zur Unangemessenheit der Verfahrensdauer und ggf zu seit Einlegung der Verzögerungsrüge eingetretenen verfahrenserheblichen Umständen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2013, 2341
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- EGMR, 26.04.2007 - 14635/03
Rechtssache L. gegen DEUTSCHLAND
Auszug aus BVerfG, 03.04.2013 - 1 BvR 2256/10
Ob die Karenzentschädigung im Einzelfall wegen eines weitreichenden Wettbewerbsverbotes mit Gehalts- und Rentenzahlungen gleichzusetzen sein kann, auf die der Empfänger zur Finanzierung seines laufenden Lebensunterhalts angewiesen ist und die daher in aller Regel beschleunigt zu bearbeiten sind (vgl. EGMR, Urteil vom 26. April 2007 - 14635/03 -, juris, Rn. 90, L. ./. Deutschland;… BVerfG, Beschwerdekammer, a.a.O., Rn. 45), bedarf keiner Entscheidung. - BVerfG, 01.10.2012 - 1 BvR 170/06
Zurückweisung einer Verzögerungsbeschwerde - organisatorische und …
Auszug aus BVerfG, 03.04.2013 - 1 BvR 2256/10
Bei der Bestimmung der relevanten Einzelfallumstände ist an die Maßstäbe anzuknüpfen, die das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Zusammenhang mit der Beurteilung überlanger gerichtlicher Verfahren entwickelt haben (vgl. BVerfG, Beschwerdekammer, Beschluss vom 1. Oktober 2012 - 1 BvR 170/06 - Vz 1/12 -, juris, Rn. 21). - EGMR, 08.06.2006 - 75529/01
Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach …
Auszug aus BVerfG, 03.04.2013 - 1 BvR 2256/10
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat zu Schadensersatzklagen bereits ausgesprochen, dass ihnen nicht stets eine gesteigerte Dringlichkeit zukomme; über sie brauche anders als etwa in Sorgerechts-, Personenstands- oder Arbeitsrechtsverfahren grundsätzlich nicht beschleunigt entschieden zu werden (vgl. EGMR, Urteil vom 8. Juni 2006 - 75529/01 -, FamRZ 2007, S. 1449 Rn. 130-133, Sürmeli ./. Deutschland).
- BVerfG, 20.08.2015 - 1 BvR 2781/13
Entschädigung wegen unangemessener Verzögerung eines …
In der Begründung kann zwar grundsätzlich auf die Ausführungen in der Verzögerungsrüge Bezug genommen werden, doch ist es unerlässlich, auf die seit Einlegung der Verzögerungsrüge eingetretenen verfahrenserheblichen Umstände einzugehen (vgl. BVerfG , Beschluss vom 3. April 2013 - 1 BvR 2256/10 - Vz 32/12 -, NJW 2013, S. 2341). - BFH, 07.11.2013 - X K 13/12
Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Klageverfahrens
Auch das BVerfG hat es --in Bezug auf sein eigenes Verfahren-- nicht als unangemessen angesehen, wenn bis zur Entscheidung über einen Schadensersatz-Geldanspruch ein Zeitraum von 27 Monaten verstrichen ist (BVerfG-Beschluss vom 3. April 2013 1 BvR 2256/10 - Vz 32/12, NJW 2013, 2341, unter II.1.c vor aa). - BVerfG, 30.07.2013 - 2 BvE 2/09
Verwerfung zweier Verzögerungsbeschwerden als unzulässig - Zu den Anforderungen …
c) Die Verzögerungsbeschwerde ist gemäß § 97b Abs. 2 Satz 2 BVerfGG schriftlich einzulegen und zu begründen, was Ausführungen zu allen Anspruchsvoraussetzungen umfasst, an welche die Entschädigung anknüpft (vgl. BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 3. April 2013 - 1 BvR 2256/10 - Vz 32/12 -, juris, Rn. 13). - BVerfG, 21.06.2017 - 2 BvR 1349/16
Verzögerungsbeschwerden als unzulässig verworfen
Die Gewährung von Prozesskostenhilfe scheidet ungeachtet der Frage, ob sie für das Verfahren der Verzögerungsbeschwerde überhaupt in Betracht kommt, wegen der mangelnden Erfolgsaussichten der Verzögerungsbeschwerden aus (vgl. § 114 ZPO; hierzu auch BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 3. April 2013 - 1 BvR 2256/10 - Vz 32/12 -, NJW 2013, S. 2341 ). - LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2015 - L 6 AS 966/14 Abgesehen davon, dass diese zeitgleiche Entscheidung auch aus Gründen der Prozessökonomie ständige Rechtsprechung ist (BVerfG zB Beschlüsse vom 3. April 2013 - 1 BvR 2256/10 - Vz 32/12 - , vom 11. März 2010 - 1 BvR 3163/09 - ; BSG Beschlüsse vom 18. August 2015 - B 9 V 14/15 B - , vom 12. August 2015 - B 14 AS 40/15 B-, vom 17. Juli 2015 - B 11 AL 32/15 B - ; BayLSG Beschluss vom 23. April 2015 - L 15 SF 25/15 E- LSG NRW vom 16. Dezember 2013 - L 2 AS 1054/13 NZB -) und den Klägern der Rechtsbehelf der Anhörungsrüge zur Verfügung steht, ist nicht ersichtlich, inwieweit hierdurch das rechtliche Gehör des Klägers verletzt worden ist.