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   BVerfG, 03.04.2023 - 1 BvR 2057/18   

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https://dejure.org/2023,10142
BVerfG, 03.04.2023 - 1 BvR 2057/18 (https://dejure.org/2023,10142)
BVerfG, Entscheidung vom 03.04.2023 - 1 BvR 2057/18 (https://dejure.org/2023,10142)
BVerfG, Entscheidung vom 03. April 2023 - 1 BvR 2057/18 (https://dejure.org/2023,10142)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung des Antrags auf Festsetzung des Gegenstandswerts

  • rewis.io

    Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung mangels Rechtsschutzbedürfnisses nach Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung mangels Rechtsschutzbedürfnisses nach Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 01.04.2022 - 1 BvR 1032/21

    Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung im

    Auszug aus BVerfG, 03.04.2023 - 1 BvR 2057/18
    Ist aber vom Mindestgegenstandswert auszugehen, so besteht für eine gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswerts kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. April 2022 - 1 BvR 1032/21 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 27.06.2016 - 1 BvR 625/16

    Verfassungsbeschwerde, Antrag auf Auslagenerstattung und Antrag auf Festsetzung

    Auszug aus BVerfG, 03.04.2023 - 1 BvR 2057/18
    Eine fakultative Auslagenerstattung nach § 34a Abs. 3 BVerfGG scheidet ebenfalls aus; es liegt kein Fall vor, in dem aufgrund von Billigkeitserwägungen ausnahmsweise eine Auslagenerstattung für den mit seiner Verfassungsbeschwerde erfolglosen Beschwerdeführer anzuordnen ist (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2016 - 1 BvR 625/16 -, Rn. 5).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 03.04.2023 - 1 BvR 2057/18
    Ist aber vom Mindestgegenstandswert auszugehen, so besteht für eine gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswerts kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. April 2022 - 1 BvR 1032/21 -, Rn. 2).
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