Rechtsprechung
   BVerfG, 03.06.2019 - 1 BvR 640/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,15332
BVerfG, 03.06.2019 - 1 BvR 640/19 (https://dejure.org/2019,15332)
BVerfG, Entscheidung vom 03.06.2019 - 1 BvR 640/19 (https://dejure.org/2019,15332)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juni 2019 - 1 BvR 640/19 (https://dejure.org/2019,15332)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,15332) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung der abgelehnten Richterin - Mitwirkung an Entscheidung über frühere Verfassungsbeschwerde desselben Beschwerdeführers stellt ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 18 Abs. 1 Nr. 2
    Ablehnung eines Richters an der Mitwirkung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 887/09

    Unzulässigkeit eines Richterablehnungsgesuchs mangels hinreichender Begründung -

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2019 - 1 BvR 640/19
    Danach ist ein Verfassungsrichter, der in einem anderen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers hinsichtlich desselben Ausgangsverfahrens tätig gewesen ist, nicht nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG von der Ausübung seines Richteramts ausgeschlossen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, juris, Rn. 3).

    Die Mitwirkung an einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren derselben Beschwerdeführerin kann auch die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG offensichtlich nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, a.a.O.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, juris, Rn. 7).

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2019 - 1 BvR 640/19
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richterin; diese ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ).

    Das gegen den Vizepräsidenten a.D. Kirchhof und den Richter a.D. Schluckebier gerichtete Ablehnungsgesuch bedarf keiner Entscheidung, da diese nicht Mitglieder der zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde berufenen Kammer sind (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ).

  • BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98

    Selbstablehnung des Richters Di Fabio begründet

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2019 - 1 BvR 640/19
    Zu einem Ausschluss kann deshalb regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem jeweiligen Verfahren selbst oder einem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren führen (vgl. BVerfGE 109, 130 ; 135, 248 ).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2019 - 1 BvR 640/19
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richterin; diese ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2019 - 1 BvR 640/19
    Das gegen den Vizepräsidenten a.D. Kirchhof und den Richter a.D. Schluckebier gerichtete Ablehnungsgesuch bedarf keiner Entscheidung, da diese nicht Mitglieder der zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde berufenen Kammer sind (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 1 BvR 2635/12

    Zum Mitwirkungsverbot wegen Vorbefassung in derselben Sache

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2019 - 1 BvR 640/19
    Da die genannten Umstände von vornherein nicht geeignet sind, einen Mitwirkungsausschluss zu begründen, ist die Richterin Ott nicht an der Mitwirkung bei der Entscheidung über die Frage des Mitwirkungsausschlusses gehindert (vgl. BVerfGE 133, 163 ).
  • BVerfG, 03.07.2013 - 1 BvR 782/12

    Religions- oder Konfessionszugehörigkeit eines Richters zur Begründung einer

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2019 - 1 BvR 640/19
    Die Mitwirkung an einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren derselben Beschwerdeführerin kann auch die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG offensichtlich nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, a.a.O.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 26.02.2014 - 1 BvR 471/10

    "Kopftuch-Verfahren" werden ohne Mitwirkung von Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2019 - 1 BvR 640/19
    Zu einem Ausschluss kann deshalb regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem jeweiligen Verfahren selbst oder einem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren führen (vgl. BVerfGE 109, 130 ; 135, 248 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht