Rechtsprechung
BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvC 2/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorausssetzungen für die Begründetheit einer Wahlprüfungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerfGE 70, 271
- NVwZ 1985, 819
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvC 1/74
Wahlprüfung
Auszug aus BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvC 2/85
Im Verfahren gemäß § 26 EuWG wird die Wahl auf Einspruch eines Wahlberechtigten ebenso wie im Verfahren nach § 2 WahlprüfG nur insoweit auf ihre Gültigkeit überprüft, wie sie angefochten worden ist; der Anfechtungsgegenstand, innerhalb dessen der wahre Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären ist, wird durch die Rügen des Einspruchsführers bestimmt, aus denen sich die tatsächlichen Voraussetzungen eines Wahlfehlers hinreichend deutlich entnehmen lassen (BVerfGE 40, 11 (30); 66, 369 (378 f.)). - BGH, 28.01.1981 - IVb ZR 581/80
Namensschutz politischer Parteien
Auszug aus BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvC 2/85
Unter Beifügung der Satzung und des Programms der EFP wies der Bundeswahlleiter darauf hin, daß diese Partei die Zusatzbezeichnung "Europa Partei" führen könne; nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müßten sich die Namen politischer Parteien in ihren wesentlichen Bestandteilen, die sich der Öffentlichkeit als verkürzte Bezeichnung der Partei einprägen, zwar deutlich voneinander unterscheiden; dies gelte aber nicht für Zusatzbezeichnungen (vgl. BGHZ 79, 265 (273 f.)). - BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83
Überprüfung der Bundestagswahl bei möglichem unzulässigen wirtschaftlichen auf …
Auszug aus BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvC 2/85
Im Verfahren gemäß § 26 EuWG wird die Wahl auf Einspruch eines Wahlberechtigten ebenso wie im Verfahren nach § 2 WahlprüfG nur insoweit auf ihre Gültigkeit überprüft, wie sie angefochten worden ist; der Anfechtungsgegenstand, innerhalb dessen der wahre Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären ist, wird durch die Rügen des Einspruchsführers bestimmt, aus denen sich die tatsächlichen Voraussetzungen eines Wahlfehlers hinreichend deutlich entnehmen lassen (BVerfGE 40, 11 (30); 66, 369 (378 f.)).
- StGH Hessen, 14.06.2006 - P.St. 1910
Wahlprüfungsbeschwerde: Kein erheblicher Wahlfehler bei Landtagswahl 2003 - …
Das Begründungserfordernis des § 52 Abs. 2 Satz 1 StGHG verlangt für die Zulässigkeit einer Wahlprüfungsbeschwerde jedenfalls, dass sich dem tatsächlichen Vorbringen des Antragstellers die konkrete Möglichkeit eines für den Ausgang der Wahl erheblichen Wahlfehlers im Sinne des Art. 78 Abs. 2 HV hinreichend deutlich entnehmen lässt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 03.07.1985 - 2 BvC 2/85 -, BVerfGE 70, 271 [276] m.w.N., …und vom 12.12.1991, a.a.O., S. 159 f.;… Schreiber, a.a.O., § 49 Rdnr. 20;… Storost, in: Umbach/Clemens (Hrsg.), Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 1992, § 48 Rdnr. 39;… Aderhold, a.a.O., § 48 Rdnr. 39;… Günther, a.a.O., § 52 Rdnr. 14). - StGH Hessen, 26.06.2009 - P.St. 2223
Beschluss über eine Wahlprüfungsbeschwerde (Altersgrenze für das aktive und …
Das Begründungserfordernis des § 52 Abs. 2 Satz 1 StGHG fordert mithin für die Zulässigkeit einer Wahlprüfungsbeschwerde, dass sich dem tatsächlichen Vorbringen des Antragstellers die konkrete Möglichkeit eines für den Ausgang der Wahl erheblichen Wahlfehlers im Sinne des Art. 78 Abs. 2 HV hinreichend deutlich entnehmen lässt (vgl. BVerfGE 70, 271 [276] m.w.N. sowie BVerfGE 85, 148 [159 f.];… Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. Auflage 2002, § 49 Rn. 20;… Günther, a.a.O., § 52 Rn. 14). - StGH Hessen, 14.06.2006 - P.St. 1912
1. § 52 StGHG, der die Möglichkeit schafft, Entscheidungen des …
Das Begründungserfordernis des § 52 Abs. 2 Satz 1 StGHG verlangt für die Zulässigkeit einer Wahlprüfungsbeschwerde jedenfalls, dass sich dem tatsächlichen Vorbringen des Antragstellers die konkrete Möglichkeit eines für den Ausgang der Wahl erheblichen Wahlfehlers im Sinne des Art. 78 Abs. 2 HV hinreichend deutlich entnehmen lässt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 03.07.1985 - 2 BvC 2/85 -, BVerfGE 70, 271 [276] m.w.N., …und vom 12.12.1991, a.a.O., S. 159 f.;… Schreiber, a.a.O., § 49 Rdnr. 20;… Storost, in: Umbach/Clemens (Hrsg.), Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 1992, § 48 Rdnr. 39;… Aderhold, a.a.O., § 48 Rdnr. 39;… Günther, a.a.O., § 52 Rdnr. 14). - StGH Hessen, 14.06.2006 - P.St. 1913
Gleichheit der Wahl; Landtagswahl; Stimmabgabe; Stimme; Vorbehalt; …
Das Begründungserfordernis des § 52 Abs. 2 Satz 1 StGHG fordert für die Zulässigkeit einer Wahlprüfungsbeschwerde jedenfalls, dass sich dem tatsächlichen Vorbringen des Antragstellers die konkrete Möglichkeit eines für den Ausgang der Wahl erheblichen Wahlfehlers im Sinne des Art. 78 Abs. 2 HV hinreichend deutlich entnehmen lässt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 03.07.1985 - 2 BvC 2/85 -, BVerfGE 70, 271 [276] m.w.N., …und vom 12.12.1991, a.a.O., S. 159 f.;… Schreiber, a.a.O., § 49 Rdnr. 20;… Storost, in: Umbach/Clemens (Hrsg.), Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 1992, § 48 Rdnr. 39;… Aderhold, a.a.O., § 48 Rdnr. 39;… Günther, a.a.O., § 52 Rdnr. 14). - StGH Hessen, 26.06.2009 - P.St. 2224
Beschluss über eine Wahlprüfungsbeschwerde (Altersgrenze für das aktive und …
Daran orientiert wird dem Begründungserfordernis des § 52 Abs. 2 Satz 1 StGHG für die Zulässigkeit einer Wahlprüfungsbeschwerde nur genügt, wenn sich dem tatsächlichen Vorbringen des Antragstellers die konkrete Möglichkeit eines für den Ausgang der Wahl erheblichen Wahlfehlers im Sinne des Art. 78 Abs. 2 HV hinreichend deutlich entnehmen lässt (vgl. BVerfGE 70, 271 [276] m.w.N. sowie BVerfGE 85, 148 [159 f.];… Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. Auflage 2002, § 49 Rn. 20;… Günther, a.a.O., § 52 Rn. 14).