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   BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvC 2/85   

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https://dejure.org/1985,2212
BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvC 2/85 (https://dejure.org/1985,2212)
BVerfG, Entscheidung vom 03.07.1985 - 2 BvC 2/85 (https://dejure.org/1985,2212)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juli 1985 - 2 BvC 2/85 (https://dejure.org/1985,2212)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorausssetzungen für die Begründetheit einer Wahlprüfungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 70, 271
  • NVwZ 1985, 819
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvC 1/74

    Wahlprüfung

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvC 2/85
    Im Verfahren gemäß § 26 EuWG wird die Wahl auf Einspruch eines Wahlberechtigten ebenso wie im Verfahren nach § 2 WahlprüfG nur insoweit auf ihre Gültigkeit überprüft, wie sie angefochten worden ist; der Anfechtungsgegenstand, innerhalb dessen der wahre Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären ist, wird durch die Rügen des Einspruchsführers bestimmt, aus denen sich die tatsächlichen Voraussetzungen eines Wahlfehlers hinreichend deutlich entnehmen lassen (BVerfGE 40, 11 (30); 66, 369 (378 f.)).
  • BGH, 28.01.1981 - IVb ZR 581/80

    Namensschutz politischer Parteien

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvC 2/85
    Unter Beifügung der Satzung und des Programms der EFP wies der Bundeswahlleiter darauf hin, daß diese Partei die Zusatzbezeichnung "Europa Partei" führen könne; nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müßten sich die Namen politischer Parteien in ihren wesentlichen Bestandteilen, die sich der Öffentlichkeit als verkürzte Bezeichnung der Partei einprägen, zwar deutlich voneinander unterscheiden; dies gelte aber nicht für Zusatzbezeichnungen (vgl. BGHZ 79, 265 (273 f.)).
  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83

    Überprüfung der Bundestagswahl bei möglichem unzulässigen wirtschaftlichen auf

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvC 2/85
    Im Verfahren gemäß § 26 EuWG wird die Wahl auf Einspruch eines Wahlberechtigten ebenso wie im Verfahren nach § 2 WahlprüfG nur insoweit auf ihre Gültigkeit überprüft, wie sie angefochten worden ist; der Anfechtungsgegenstand, innerhalb dessen der wahre Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären ist, wird durch die Rügen des Einspruchsführers bestimmt, aus denen sich die tatsächlichen Voraussetzungen eines Wahlfehlers hinreichend deutlich entnehmen lassen (BVerfGE 40, 11 (30); 66, 369 (378 f.)).
  • StGH Hessen, 14.06.2006 - P.St. 1910

    Wahlprüfungsbeschwerde: Kein erheblicher Wahlfehler bei Landtagswahl 2003 -

    Das Begründungserfordernis des § 52 Abs. 2 Satz 1 StGHG verlangt für die Zulässigkeit einer Wahlprüfungsbeschwerde jedenfalls, dass sich dem tatsächlichen Vorbringen des Antragstellers die konkrete Möglichkeit eines für den Ausgang der Wahl erheblichen Wahlfehlers im Sinne des Art. 78 Abs. 2 HV hinreichend deutlich entnehmen lässt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 03.07.1985 - 2 BvC 2/85 -, BVerfGE 70, 271 [276] m.w.N., und vom 12.12.1991, a.a.O., S. 159 f.; Schreiber, a.a.O., § 49 Rdnr. 20; Storost, in: Umbach/Clemens (Hrsg.), Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 1992, § 48 Rdnr. 39; Aderhold, a.a.O., § 48 Rdnr. 39; Günther, a.a.O., § 52 Rdnr. 14).
  • StGH Hessen, 26.06.2009 - P.St. 2223

    Beschluss über eine Wahlprüfungsbeschwerde (Altersgrenze für das aktive und

    Das Begründungserfordernis des § 52 Abs. 2 Satz 1 StGHG fordert mithin für die Zulässigkeit einer Wahlprüfungsbeschwerde, dass sich dem tatsächlichen Vorbringen des Antragstellers die konkrete Möglichkeit eines für den Ausgang der Wahl erheblichen Wahlfehlers im Sinne des Art. 78 Abs. 2 HV hinreichend deutlich entnehmen lässt (vgl. BVerfGE 70, 271 [276] m.w.N. sowie BVerfGE 85, 148 [159 f.]; Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. Auflage 2002, § 49 Rn. 20; Günther, a.a.O., § 52 Rn. 14).
  • StGH Hessen, 14.06.2006 - P.St. 1912

    1. § 52 StGHG, der die Möglichkeit schafft, Entscheidungen des

    Das Begründungserfordernis des § 52 Abs. 2 Satz 1 StGHG verlangt für die Zulässigkeit einer Wahlprüfungsbeschwerde jedenfalls, dass sich dem tatsächlichen Vorbringen des Antragstellers die konkrete Möglichkeit eines für den Ausgang der Wahl erheblichen Wahlfehlers im Sinne des Art. 78 Abs. 2 HV hinreichend deutlich entnehmen lässt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 03.07.1985 - 2 BvC 2/85 -, BVerfGE 70, 271 [276] m.w.N., und vom 12.12.1991, a.a.O., S. 159 f.; Schreiber, a.a.O., § 49 Rdnr. 20; Storost, in: Umbach/Clemens (Hrsg.), Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 1992, § 48 Rdnr. 39; Aderhold, a.a.O., § 48 Rdnr. 39; Günther, a.a.O., § 52 Rdnr. 14).
  • StGH Hessen, 14.06.2006 - P.St. 1913

    Gleichheit der Wahl; Landtagswahl; Stimmabgabe; Stimme; Vorbehalt;

    Das Begründungserfordernis des § 52 Abs. 2 Satz 1 StGHG fordert für die Zulässigkeit einer Wahlprüfungsbeschwerde jedenfalls, dass sich dem tatsächlichen Vorbringen des Antragstellers die konkrete Möglichkeit eines für den Ausgang der Wahl erheblichen Wahlfehlers im Sinne des Art. 78 Abs. 2 HV hinreichend deutlich entnehmen lässt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 03.07.1985 - 2 BvC 2/85 -, BVerfGE 70, 271 [276] m.w.N., und vom 12.12.1991, a.a.O., S. 159 f.; Schreiber, a.a.O., § 49 Rdnr. 20; Storost, in: Umbach/Clemens (Hrsg.), Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 1992, § 48 Rdnr. 39; Aderhold, a.a.O., § 48 Rdnr. 39; Günther, a.a.O., § 52 Rdnr. 14).
  • StGH Hessen, 26.06.2009 - P.St. 2224

    Beschluss über eine Wahlprüfungsbeschwerde (Altersgrenze für das aktive und

    Daran orientiert wird dem Begründungserfordernis des § 52 Abs. 2 Satz 1 StGHG für die Zulässigkeit einer Wahlprüfungsbeschwerde nur genügt, wenn sich dem tatsächlichen Vorbringen des Antragstellers die konkrete Möglichkeit eines für den Ausgang der Wahl erheblichen Wahlfehlers im Sinne des Art. 78 Abs. 2 HV hinreichend deutlich entnehmen lässt (vgl. BVerfGE 70, 271 [276] m.w.N. sowie BVerfGE 85, 148 [159 f.]; Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. Auflage 2002, § 49 Rn. 20; Günther, a.a.O., § 52 Rn. 14).
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