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   BVerfG, 03.08.1989 - 1 BvR 1178/88   

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BVerfG, 03.08.1989 - 1 BvR 1178/88 (https://dejure.org/1989,3370)
BVerfG, Entscheidung vom 03.08.1989 - 1 BvR 1178/88 (https://dejure.org/1989,3370)
BVerfG, Entscheidung vom 03. August 1989 - 1 BvR 1178/88 (https://dejure.org/1989,3370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruchsumfang und Rügepflicht bei Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 03.08.1989 - 1 BvR 1178/88
    Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann nur Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht, das heißt, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlaßt oder im ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (BVerfGE 7, 239 >241<; 18, 147 >150<; 28, 17 >20<; st. Rspr.).

    Nur dann kann geprüft und entschieden werden, ob die angegriffene Entscheidung auf dem Verfassungsverstoß beruht (BVerfGE 28, 17 >20<).

  • BVerfG, 21.07.1964 - 2 BvR 223/64

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 03.08.1989 - 1 BvR 1178/88
    Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann nur Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht, das heißt, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlaßt oder im ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (BVerfGE 7, 239 >241<; 18, 147 >150<; 28, 17 >20<; st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 03.08.1989 - 1 BvR 1178/88
    Ob das einfache Recht in jeder Hinsicht richtig angewandt worden ist, hat das Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen; selbst wenn sich hier Bedenken ergäben, führte dies nicht zu einer Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfGE 67, 90 >95<; 70, 288 >294<).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 03.08.1989 - 1 BvR 1178/88
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt lassen (BVerfGE 21, 191 >194<; 40, 101 >105<).
  • BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil i.S. von § 93c Satz 2 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 03.08.1989 - 1 BvR 1178/88
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet, daß das entscheidende Gericht durch die mit dem Verfahren befaßten Richter die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muß (BVerfGE 11, 218 >220<; 70, 215 >218<; 72, 119 >121<).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 03.08.1989 - 1 BvR 1178/88
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet, daß das entscheidende Gericht durch die mit dem Verfahren befaßten Richter die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muß (BVerfGE 11, 218 >220<; 70, 215 >218<; 72, 119 >121<).
  • BVerfG, 13.02.1958 - 1 BvR 56/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im strafrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 03.08.1989 - 1 BvR 1178/88
    Die Würde der Person fordert, daß über ihr Recht nicht kurzerhand von Obrigkeits wegen verfügt wird; der Einzelne soll nicht nur Objekt der richterlichen Entscheidung sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluß auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (BVerfGE 7, 53 >57<; 7, 275 >279<; 9, 89 >95<).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 03.08.1989 - 1 BvR 1178/88
    Ob das einfache Recht in jeder Hinsicht richtig angewandt worden ist, hat das Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen; selbst wenn sich hier Bedenken ergäben, führte dies nicht zu einer Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfGE 67, 90 >95<; 70, 288 >294<).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 03.08.1989 - 1 BvR 1178/88
    Das Bundesverfassungsgericht kann nur dann feststellen, daß ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles ergibt (BVerfGE 22, 267 >274<).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus BVerfG, 03.08.1989 - 1 BvR 1178/88
    Die Gerichte sind nicht verpflichtet, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 5, 22 >24<).
  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 197/53

    Wirtschaftsstrafgesetz

  • BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvR 41/57

    Anspruch auf rechtliches Gehör in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99

    Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Falschbeantwortung der Frage nach einer

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör beinhaltet die Verpflichtung des Gerichts, durch die mit dem Verfahren befaßten Richter die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (zB BVerfG 2. Juli 1979 - 1 BvR 1292/78 - AP GG Art. 103 Nr. 31; 3. August 1989 - 1 BvR 1178/88 - AP GG Art. 103 Nr. 40 mwN).

    Die Gerichte sind nicht verpflichtet, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen ausdrücklich zu bescheiden (BVerfG 3. August 1989 - 1 BvR 1178/88 - aaO).

    Diese Vorschrift verpflichtet die Gerichte nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (vgl. BVerfG 3. August 1989 - 1 BvR 1178/88 - aaO).

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95

    Personenbedingte Kündigung bei Verlust der Fluglizenz

    Die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes (vgl. dazu BVerfG Beschlüsse vom 3. August 1989 - 1 BvR 1178/88 - AP Nr. 40 zu Art. 103 GG, m.w.N. und vom 15. Januar 1992 - 1 BvR 1184/86 - AP Nr. 16 zu § 64 ArbGG 1979) erfordert daher die Überprüfung der Entscheidung der Sachverständigen durch die Arbeitsgerichte im Falle erheblicher Einwendungen des geprüften Arbeitnehmers, und zwar auch unter dem Gesichtspunkt des nach Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Rechts am Arbeitsplatz und auf freie Berufswahl.
  • BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 232/01

    Eingruppierung einer Werkschutzfachkraft in der Notrufzentrale

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör beinhaltet die Verpflichtung des Gerichts, durch die mit dem Verfahren befaßten Richter die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (zB BVerfG 2. Juli 1979 - 1 BvR 1292/78 - AP GG Art. 103 Nr. 31; 3. August 1989 - 1 BvR 1178/88 - AP GG Art. 103 Nr. 40 mwN).

    Die Gerichte sind nicht verpflichtet, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen ausdrücklich zu bescheiden (BVerfG 3. August 1989 - 1 BvR 1178/88 - aaO; BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - AP BGB § 123 Nr. 59, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 2 Ss OWi 289/06

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren: Zulassungsgrund der Versagung

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtete das Amtsgericht nicht, dem Betroffenen darin zu folgen, dass der Entbindungsantrag noch zu Beginn der Hauptverhandlung gestellt werden könne (vgl. BVerfGE 64, 1, 12; BVerfGE 60, 305; BVerfG, Beschlüsse vom 3. August 1989 - 1 BvR 1178/88 und vom 14. Januar 2002 - 2 BvR 2189/00 zit. nach j u r i s).
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