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   BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvL 7/12   

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BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvL 7/12 (https://dejure.org/2013,27019)
BVerfG, Entscheidung vom 03.09.2013 - 1 BvL 7/12 (https://dejure.org/2013,27019)
BVerfG, Entscheidung vom 03. September 2013 - 1 BvL 7/12 (https://dejure.org/2013,27019)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 100 Abs. 1 GG; § 80 BVerfGG; § 284 Abs. 1 StGB; § 4 Abs. 4 GlüStV a.F.; § 10 Abs. 2 GlüStV; § 5 Satz 1 AG GlüStV BE
    Berufsfreiheit (unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels; Glücksspielstaatsvertrag; Sportwettenmonopol des Landes Berlin); konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Vorlagebeschluss; Darlegungsanforderungen; Entscheidungserheblichkeit; Rechtsprechung des Europäischen ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlage zum Sportwettmonopol in Berlin - unzureichende Auseinandersetzung des vorlegenden Gerichts mit Rspr des EuGH zum Anwendungsbereich der unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, Art 1 § 1 Anl 1 GlSpielG BE, § 5 Abs 1 GlSpielWStVtrAG BE, § 21 GlSpielWStVtrAG BE
    Unzulässige Richtervorlage zum Sportwettmonopol in Berlin - unzureichende Auseinandersetzung des vorlegenden Gerichts mit Rspr des EuGH zum Anwendungsbereich der unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Vorlage bzgl. des Sportwettmonopols des Landes Berlin hinsichtlich Verbots der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten

  • rewis.io

    Unzulässige Richtervorlage zum Sportwettmonopol in Berlin - unzureichende Auseinandersetzung des vorlegenden Gerichts mit Rspr des EuGH zum Anwendungsbereich der unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Vorlage bzgl. des Sportwettmonopols des Landes Berlin hinsichtlich Verbots der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvL 7/12
    Dem vorlegenden Gericht obliegt es gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, in seinem Vorlagebeschluss umfassend darzutun, weshalb es von der Verfassungswidrigkeit der zur Überprüfung gestellten Norm überzeugt ist und inwiefern die Entscheidung des Gerichts von ihrer Gültigkeit abhängig ist (vgl. BVerfGE 77, 259 ; 97, 49 ; 98, 169 ; 105, 61 ; stRspr).

    Um insofern dem Begründungserfordernis zu genügen, muss das Gericht sich eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, soweit diese für die Entscheidungserheblichkeit von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 97, 49 ; 105, 48 ).

  • BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 11/67

    Normenkontrolle III

    Auszug aus BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvL 7/12
    Dies ist der Fall, wenn das Gericht im Ausgangsverfahren bei Ungültigkeit der Norm anders entscheiden müsste als bei deren Gültigkeit (BVerfGE 22, 175 ; 84, 233 ).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99

    Wehrpflicht I

    Auszug aus BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvL 7/12
    Dem vorlegenden Gericht obliegt es gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, in seinem Vorlagebeschluss umfassend darzutun, weshalb es von der Verfassungswidrigkeit der zur Überprüfung gestellten Norm überzeugt ist und inwiefern die Entscheidung des Gerichts von ihrer Gültigkeit abhängig ist (vgl. BVerfGE 77, 259 ; 97, 49 ; 98, 169 ; 105, 61 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvL 23/81

    Schornsteinfegerversorgung

    Auszug aus BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvL 7/12
    Dabei muss es insbesondere verdeutlichen, dass die Beantwortung der gestellten Verfassungsfrage sich als unerlässlich darstellt, damit es das Ausgangsverfahren fortführen und abschließend entscheiden kann (vgl. BVerfGE 11, 330 ; 42, 42 ; 50, 108 ; 63, 1 ).
  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10

    Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis;

    Auszug aus BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvL 7/12
    Es hätte sich in diesem Zusammenhang mit der Rechtsfrage auseinandersetzen müssen, ob § 4 Abs. 4 GlüStV a.F. eine Berufsausübungsregelung darstellt, die auch auf Wettanbieter und - vermittler außerhalb des staatlichen Monopols Anwendung findet und unabhängig von der Verfassungsmäßigkeit des staatlichen Wettmonopols gilt (so BVerwGE 140, 1 ; BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 189/08 -, juris, Rn. 19 ff., 28 ff.).
  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvL 3/78

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvL 7/12
    Dabei muss es insbesondere verdeutlichen, dass die Beantwortung der gestellten Verfassungsfrage sich als unerlässlich darstellt, damit es das Ausgangsverfahren fortführen und abschließend entscheiden kann (vgl. BVerfGE 11, 330 ; 42, 42 ; 50, 108 ; 63, 1 ).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvL 7/12
    Bei der Ausgestaltung des Monopols habe der Gesetzgeber den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Sportwetten-Urteil (BVerfGE 115, 276) nicht hinreichend Rechnung getragen.
  • BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87

    Normenkontrolle betreffend die Beratungshilfe in Arbeitssachen

    Auszug aus BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvL 7/12
    Dem vorlegenden Gericht obliegt es gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, in seinem Vorlagebeschluss umfassend darzutun, weshalb es von der Verfassungswidrigkeit der zur Überprüfung gestellten Norm überzeugt ist und inwiefern die Entscheidung des Gerichts von ihrer Gültigkeit abhängig ist (vgl. BVerfGE 77, 259 ; 97, 49 ; 98, 169 ; 105, 61 ; stRspr).
  • VGH Bayern, 18.04.2012 - 10 BV 10.2506

    Sportwettenvermittlung als unselbständiger Teil des Dienstleistungsverhältnisses

    Auszug aus BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvL 7/12
    Bei der Prüfung, ob sich der Angeschuldigte auf die Dienstleistungsfreiheit berufen kann, wird das Landgericht im Übrigen das unionsrechtliche Effektivitätsprinzip zu berücksichtigen haben (vgl. EuGH, Urteil vom 19. September 2006 - C-392/04 und C-422/04 i-21 Germany und Arcor -, S. 1-8591 ; zur Berücksichtigung der Dienstleistungsfreiheit des Wettanbieters im Rahmen einer Untersagungsverfügung gegen den Wettvermittler vgl. Bayer. VGH, Urteil vom 18. April 2012 - 10 BV 10.2506 -, juris, Rn. 59-61 m.w.N.).
  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvL 7/12
    Dem vorlegenden Gericht obliegt es gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, in seinem Vorlagebeschluss umfassend darzutun, weshalb es von der Verfassungswidrigkeit der zur Überprüfung gestellten Norm überzeugt ist und inwiefern die Entscheidung des Gerichts von ihrer Gültigkeit abhängig ist (vgl. BVerfGE 77, 259 ; 97, 49 ; 98, 169 ; 105, 61 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 1119/05

    Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006;

  • KG, 23.07.2009 - 1 Ss 541/08

    Sportwettveranstaltungen privater Anbieter: Straflosigkeit während Übergangszeit

  • OLG Hamburg, 05.07.2007 - 1 Ws 61/07

    Rechtmäßigkeit der Annahme und Vermittlung von sog. Oddset-Wetten ohne

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97

    Entscheidungserheblichkeit

  • OLG Frankfurt, 30.09.2008 - 1 Ws 152/07

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Verstoß gegen das staatliche

  • BVerfG, 25.10.1960 - 1 BvL 8/56

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 24.03.1976 - 1 BvL 7/74

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvL 3/89

    Verfassungsmäßigkeit der durch die strafbefreiende Erklärung bewirkten

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

  • EuGH, 19.09.2006 - C-392/04

    i-21 Germany - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 97/13/EG - Artikel 11

  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 189/08

    Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet

  • BGH, 16.08.2007 - 4 StR 62/07

    Vermittlung von Sportwetten ohne behördliche Genehmigung

  • EuGH, 08.09.2010 - C-316/07

    Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier

  • FG Niedersachsen, 18.03.2022 - 7 K 120/21

    Zurechnung von Provisionseinnahmen eines Vermittlerkontos zu einem selbständigen

    468 Zur Überzeugung des Senats verstößt die Abgeltungsteuer nicht gegen europarechtliche Vorgaben (BVerfG-Beschlüsse vom 18. November 2008, 1 BvL 4/08, BVerfGK 14, 429 und vom 3. September 2013, 1 BvL 7/12, ZfWG 2014, 149).
  • BVerfG, 09.09.2014 - 1 BvL 2/14

    Erneute unzulässige Richtervorlage zum Sportwettmonopol in Berlin -

    Mit Beschluss vom 3. September 2013 gemäß § 81a BVerfGG hatte die Kammer festgestellt, dass eine erste Vorlage des Landgerichts im selben Ausgangsverfahren unzulässig war (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. September 2013 - 1 BvL 7/12 -, juris).

    Aus diesem Grund hatte es schon einmal die Frage der Vereinbarkeit der betreffenden Vorschriften mit Art. 2 Abs. 1 GG im Hinblick auf das Sportwettmonopol des Landes gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt (1 BvL 7/12).

  • VGH Bayern, 26.07.2016 - 10 S 16.1423

    Beiladung des Wettanbieters zu Untersagungsverfahren gegen Wettvermittler

    Wie die Beiladungsinteressierte zutreffend dargelegt hat, wirkt sich die Untersagung der Vermittlung bestimmter Sportwetten gegenüber der Antragstellerin auf ihre durch Art. 56 AEUV gewährleistete Dienstleistungsfreiheit aus (vgl. BVerfG, B. v. 3.9.2013 - 1 BvL 7/12 - juris Rn. 17).
  • VG Sigmaringen, 28.11.2013 - 3 K 3415/11

    Klage gegen Beitrag für Industrie- und Handelskammer

    Nur dann kommt eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG an das Bundesverfassungsgericht in Betracht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.09.2013 - 1 BvL 7/12 -, juris).
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