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   BVerfG, 03.10.1957 - 2 BvL 7/56   

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https://dejure.org/1957,143
BVerfG, 03.10.1957 - 2 BvL 7/56 (https://dejure.org/1957,143)
BVerfG, Entscheidung vom 03.10.1957 - 2 BvL 7/56 (https://dejure.org/1957,143)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Oktober 1957 - 2 BvL 7/56 (https://dejure.org/1957,143)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Personalvertretung

  • openjur.de

    Personalvertretung

  • opinioiuris.de

    Personalvertretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des schleswig-holsteinischen Personalvertretungsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 7, 120
  • DÖV 1959, 196
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 04.06.1957 - 2 BvL 17/56

    Pressedelikte

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1957 - 2 BvL 7/56
    Ohne daß es hier auf die Grenzen der Rahmengesetzgebung des Bundes im einzelnen ankommt (vgl. BVerfGE 4, 115), ist sicher, daß eine bundesrechtliche Vorschrift, die dem Land schlechthin verwehrt, seine Vorschriften zu ändern, die einen Gegenstand regeln, für den der Bund nur eine Rahmengesetzgebungskompetenz besitzt, diese Kompetenz überschreitet; dem Landesgesetzgeber wäre mehr verwehrt, als ihm bei Ausschöpfung der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes verwehrt werden könnte (vgl. BVerfGE 4, 129 f.; auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juni 1957 - 2 BvL 17/56 -).
  • BVerfG, 01.12.1954 - 2 BvG 1/54

    Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1957 - 2 BvL 7/56
    Ohne daß es hier auf die Grenzen der Rahmengesetzgebung des Bundes im einzelnen ankommt (vgl. BVerfGE 4, 115), ist sicher, daß eine bundesrechtliche Vorschrift, die dem Land schlechthin verwehrt, seine Vorschriften zu ändern, die einen Gegenstand regeln, für den der Bund nur eine Rahmengesetzgebungskompetenz besitzt, diese Kompetenz überschreitet; dem Landesgesetzgeber wäre mehr verwehrt, als ihm bei Ausschöpfung der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes verwehrt werden könnte (vgl. BVerfGE 4, 129 f.; auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juni 1957 - 2 BvL 17/56 -).
  • RG, 30.06.1882 - III 245/82

    Entmündigung wegen Verschwendung; Zulässigkeit eines auf die Erklärung einer

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1957 - 2 BvL 7/56
    Sie wurde stets dahin verstanden, daß die vorhandenen landesrechtlichen Vorschriften unter Aufrechterhaltung der Befugnis der Länder zu ihrer Änderung weiterleiten (RGZ 7, 346; Laband, Das Staatsrecht des Deutschen Reiches, 4. Aufl. 1901, Bd. 2, S. 108 ff.; Meyer-Anschütz, Lehrbuch des deutschen Staatsrechts, 7. Aufl. 1919, S. 715 ff.).
  • BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51

    Besatzungsanordnungen

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1957 - 2 BvL 7/56
    Vom Rechtsstandpunkt des vorlegenden Gerichts aus, den das Bundesverfassungsgericht bei der Prüfung der Zulässigkeit der Vorlage zugrunde zu legen hat (BVerfGE 2, 181 [190 f.]), ist demnach die Frage der Gültigkeit des Personalvertretungsgesetzes entscheidungserheblich.
  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Denn das Gebot verfassungskonformer Gesetzesauslegung verlangt, von mehreren möglichen Normdeutungen, die teils zu einem verfassungswidrigen, teils zu einem verfassungsmäßigen Ergebnis führen, diejenige vorzuziehen, die mit dem Grundgesetz in Einklang steht (BVerfGE 2, 266 [282]; 7, 120 [126]; 8, 38 [41]; 19, 1 [5]; 30, 129 [148]).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Die Ermächtigung des § 2 Preisgesetz zum Erlaß von Rechtsverordnungen ist allerdings nur bei dieser "verfassungskonformen" Auslegung (vgl. BVerfGE 2, 266 [282]; 2, 336 [340 f.]; 4, 7 [22]; 6, 32 [43]; 6, 222 [242]; 7, 120 [126 f.]; 7, 267 [273]; 8, 71 [77 f.]], die vor anderen möglichen Auslegungen den Vorzug verdient, nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und mit Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar.
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Daß diese Wendung in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 7, 120 [124]; 11, 192 [200]; 15, 167 [188]) als Vorbehalt für den Erlaß ergänzender landesrechtlicher Regelungen auszulegen ist, wird dadurch bestätigt, daß § 11 Abs. 3 KostO ausdrücklich den Erlaß neuer landesrechtlicher Vorschriften voraussetzt.
  • BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 34/11

    Gestellte Arbeitnehmer - Wählbarkeit zum Betriebsrat

    § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG regelt nur die Stellung der dort genannten Beschäftigten bei den privatrechtlich organisierten Unternehmen, also eine betriebsverfassungsrechtliche Frage und keine Frage der Personalvertretung im öffentlichen Dienst, die dem Personalvertretungsrecht zuzuordnen wäre (vgl. zur Abgrenzung BVerfG 3. Oktober 1957 - 2 BvL 7/56 - zu B II 4 der Gründe, BVerfGE 7, 120) .
  • BVerfG, 11.12.1962 - 2 BvL 2/60

    Ruhegehalt nach Entnazifizierung

    Jedenfalls spricht die Verwendung der Worte "bleiben unberührt", die sonst vom Bundes- (Reichs-) Gesetzgeber beim Gebrauchmachen von konkurrierender Gesetzgebungskompetenz benutzt werden, um landesrechtliche Vorbehalte zu schaffen, dafür, daß die in Satz 2 gemeinten landesrechtlichen Vorschriften zur vollen disposition der Landesgesetzgeber verbleiben sollen (vgl. BVerfGE 7, 120 [124 f.]); 11, 192 (200 ff.) ).
  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

    Das aber bedeutet nach dem üblichen gesetzlichen Sprachgebrauch, daß insoweit überhaupt keine Regelung - damit auch nicht in Form eines besonderen Bestandsschutzes - getroffen wurde (vgl BVerfGE 7, 120 (124f); 11, 192 (200); 15, 167 (188)).
  • BVerfG, 28.04.1965 - 1 BvR 346/61

    Neuapostolische Kirche

    Entscheidungen, die die Norm in einer dem Grundgesetz widersprechenden Weise auslegen, sind aufzuheben (vgl. BVerfGE 2, 266 [282]; 7, 120 [126]; 8, 71 [77 f.]).
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 2/77

    Bayerisches Personalvertretungsgesetz

    Für die Personalvertretung im Bereich der Länder hat der Bund gemäß Art. 75 Nr. 1 GG das Recht, unter den Voraussetzungen des Art. 72 GG Rahmenvorschriften zu erlassen (vgl.. BVerfGE 7, 120 [127]).
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvR 1011/78

    Personalrat

    Dieser Regelung, die sich auf die Rahmengesetzgebungszuständigkeit des Bundes gemäß Art. 75 Nr. 1 GG stützt (vgl. BVerfGE 7, 120 [127]), widerspricht § 25 Abs. 1 i.V.m. § 26 Abs. 1 Buchst. f BremPersVG jedenfalls insoweit, als er die Abberufung einzelner Personalratsmitglieder regelt.
  • BVerfG, 26.04.1988 - 2 BvL 13/86

    Verfassungswidrigkeit des § 23 AGBGB Schleswig-Holstein

    Bleiben hiernach landesrechtliche Vorschriften "unberührt", so bedeutet dies gemäß Art. 1 Abs. 2 EGBGB , daß bestehende Vorschriften in Kraft bleiben und neue Vorschriften erlassen werden dürfen (vgl. auch BVerfGE 7, 120 [124]; 11, 192 [200]; 45, 297 [341]; 60, 135 [154]).
  • BAG, 13.03.1986 - 6 AZR 207/85

    Betriebsverfassungsrecht: Nachwirkender Schutz des vorübergehend nachgerückten

  • BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 24/11

    Wählbarkeit von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes in Privatbetrieben

  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

  • StGH Hessen, 30.04.1986 - P.St. 1023

    Alarmbereitschaft; allgemeine Persönlichkeitsrecht; Angestellter; Antragsrecht;

  • VG Berlin, 21.08.2020 - 62 K 15.19
  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvR 580/53

    Beurkundungswesen

  • BVerwG, 07.10.2020 - 5 PB 7.18

    Festsetzung des Werts des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit für das

  • BVerfG, 16.10.1984 - 2 BvL 1/83

    Vereinbarkeit des Hessischen Personalvertretungsgesetzes mit dem

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1992 - 15 S 2058/91

    Keine Mitbestimmung des Personalrates bei der Bestellung des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.1964 - 5 A 1/64

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Auflösung eines Personalrats; Mitwirkung

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