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   BVerfG, 03.12.1993 - 1 BvR 551/93   

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https://dejure.org/1993,3767
BVerfG, 03.12.1993 - 1 BvR 551/93 (https://dejure.org/1993,3767)
BVerfG, Entscheidung vom 03.12.1993 - 1 BvR 551/93 (https://dejure.org/1993,3767)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Dezember 1993 - 1 BvR 551/93 (https://dejure.org/1993,3767)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebskosten; keine Beschwerde nach schlampiger Prozeßführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 259; BVerfGG § 93a; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1
    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde und Begriff des besonders schweren Nachteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Formelle Anforderungen - Vermieterschreiben - Anspruchsverfolgung - Erschwerung - Grundsätzliche Bedeutung - Rechtsverfolgung - Ausgangsverfahren - Prozeßentscheidende Unterlagen - Besonders schwerer Nachteil - Geringfügige Forderung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80

    Inhalt der Nebenkostenabrechung

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1993 - 1 BvR 551/93
    Ob die vom Amtsgericht in der angegriffenen Entscheidung aufgestellten Anforderungen an eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung, die über die vom BGH als "regelmäßige Mindestangaben" bezeichneten Kriterien hinausgehen (vgl. BGH, NJW 1982, 573, 574; WPM 1991, 2069, 2071; ferner Schmidt-Futterer/Blank, WohnraumschutzG, 6. Aufl., Rdn. C 276; Blank, DWW 1992, 65, 70 ff.), diesem verfassungsrechtlichen Maßstab gerecht werden, ist eine Frage des Einzelfalls.

    Sein Argument, als Großvermieter sei es ihm nicht zumutbar, die Betriebskosten von mehr als 100 Wohnungen nach den vom Amtsgericht geforderten Maßstäben abzurechnen, greift nicht durch: Ungeachtet der Rechtsprechung des BGH, wonach die Größe eines Mietobjekts es nicht rechtfertigt, den Vermieter teilweise von den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnungslegung im Sinne von § 259 BGB freizustellen (vgl. BGH, NJW 1982, 573, 574), waren die vom Amtsgericht geforderten Spezifizierungen - wie dargelegt - jedenfalls teilweise in den Abrechnungsschreiben des Beschwerdeführers tatsächlich ausgewiesen, was gleichzeitig dafür spricht, daß ihm die Angabe solcher Daten sehr wohl möglich und zumutbar ist.

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer auf Eigenbedarf

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1993 - 1 BvR 551/93
    In der Rechtsprechung des BVerfG ist geklärt, daß Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG es verbietet, die Vorschriften über die formellen Anforderungen an Vermieterschreiben in einer Weise auszulegen, die die Verfolgung der Ansprüche des Vermieters unzumutbar erschwert (vgl. zur Begründung einer Eigenbedarfskündigung BVerfGE 68, 361, 367 ff. = BVerfG, HdM Nr. 3; BVerfGE 79, 80, 84 f. = BVerfG, HdM Nr. 13; zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens BVerfGE 85, 219, 223 f. = BVerfG, HdM Nr. 41).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1993 - 1 BvR 551/93
    In der Rechtsprechung des BVerfG ist geklärt, daß Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG es verbietet, die Vorschriften über die formellen Anforderungen an Vermieterschreiben in einer Weise auszulegen, die die Verfolgung der Ansprüche des Vermieters unzumutbar erschwert (vgl. zur Begründung einer Eigenbedarfskündigung BVerfGE 68, 361, 367 ff. = BVerfG, HdM Nr. 3; BVerfGE 79, 80, 84 f. = BVerfG, HdM Nr. 13; zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens BVerfGE 85, 219, 223 f. = BVerfG, HdM Nr. 41).
  • BVerfG, 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1993 - 1 BvR 551/93
    In der Rechtsprechung des BVerfG ist geklärt, daß Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG es verbietet, die Vorschriften über die formellen Anforderungen an Vermieterschreiben in einer Weise auszulegen, die die Verfolgung der Ansprüche des Vermieters unzumutbar erschwert (vgl. zur Begründung einer Eigenbedarfskündigung BVerfGE 68, 361, 367 ff. = BVerfG, HdM Nr. 3; BVerfGE 79, 80, 84 f. = BVerfG, HdM Nr. 13; zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens BVerfGE 85, 219, 223 f. = BVerfG, HdM Nr. 41).
  • OLG Brandenburg, 15.07.1998 - 3 UH 54/98

    Vorlegungsfrage: Bedarf eine Betriebskostenabrechnung zu ihrer Wirksamkeit der

    Die grundsätzliche Bedeutung der vom Landgericht vorgelegten Rechtsfrage ist zu verneinen, weil es bereits - was das Landgericht verkannt hat - eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung dazu gibt (Urteil des BGH vom 23. November 1981 - VIII ZR 298/90 - in NJW 1982, 573 ), diese aufrechterhalten wurde (Urteil des BGH vom 02. Oktober 1991 - XII 92/90 - in WM 1991, 2069) und auch vom Bundesverfassungsgericht in bezug auf einen ein Wohnraummietverhältnis betreffenden Rechtsstreit unbeanstandet geblieben ist (Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vom 03. Dezember 1993 - 1 BvR 551/93 - in ZMR 1994, 100 ).

    Darüber hinaus ist auch das Bundesverfassungsgericht in seinem - oben zitierten - Beschluß, vom 03. Dezember 1993 (ZMR 1994, 100 f.) davon ausgegangen, daß es sich bei der genannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um Grundsatzentscheidungen handelt, die die regelmäßigen Mindestangaben für die Ordnungsgemäßheit einer Nebenkostenabrechnung festgeschrieben hätten, von denen unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nur im Einzelfall abzuweichen sei.

  • KG, 28.05.1998 - 8 REMiet 4877/97

    Voraussetzungen für die Fälligkeit von Betriebskosten

    Auch das Bundesverfassungsgericht ist davon ausgegangen, daß es sich um eine Grundsatzentscheidung handelt, von der mit der Forderung der Vorlage von Einzelbelegen abgewichen werde (vgl. BVerfG in WuM 1994, 141 f. = ZMR 1994, 100 f.).
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