Rechtsprechung
BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvR 1845/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von GG Art 13 Abs 1, 2 und Art 19 Abs 4 durch unzureichende nachträgliche richterliche Kontrolle einer polizeilichen Durchsuchungsanordnung wegen Gefahr im Verzug
- IWW
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde gegen polizeiliche Durchsuchungsanordnung wegen Gefahr im Verzug
- Judicialis
BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BVerfGG § ... 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93c; ; StPO § 102; ; StPO § 103; ; StPO § 105 Abs. 1; ; StPO § 98 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 304 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 97; ; GG Art. 103 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 105; GG Art. 13 Abs. 1
Durchsuchung der Wohnung bei Gefahr im Verzug - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Durchsuchung - "Gefahr im Verzug"
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 05.09.2000 - 5 Qs 143/00
- BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvR 1845/00
Papierfundstellen
- NJW 2003, 2303
- NVwZ 2003, 1374 (Ls.)
- NStZ 2003, 319
- StV 2003, 205
Wird zitiert von ... (9)
- BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10
Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit …
Durch seine Einschaltung soll von vornherein, nicht erst nach geschehener Durchsuchung, sichergestellt werden, dass die Interessen des Betroffenen angemessen berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 103, 142 ; BVerfGK 2, 310 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Dezember 2002 - 2 BvR 1845/00 -, NJW 2003, S. 2303 ) und in den Rechtskreis des Einzelnen nicht in weiterem Umfang eingegriffen wird, als es der Zweck der Durchsuchung erfordert (vgl. BVerfGE 20, 162 ).Die hierauf ergehende richterliche Entscheidung kann mit der Beschwerde gemäß § 304 Abs. 1 StPO angefochten werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Dezember 2002 - 2 BvR 1845/00 -, NJW 2003, S. 2303 ;… Schmitt, a.a.O., § 98 Rn. 31).
Auch für die nachträgliche gerichtliche Überprüfung gilt das Gebot der Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 104, 220 ;… BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2002 - 2 BvR 1473/01 -, StV 2002, S. 348, und vom 3. Dezember 2002 - 2 BvR 1845/00 -, NJW 2003, S. 2303 ).
Art. 19 Abs. 4 GG verpflichtet die Gerichte, Durchsuchungsanordnungen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vollständig eigenverantwortlich zu überprüfen (vgl. BVerfGE 96, 44 ; 103, 142 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Dezember 2002 - 2 BvR 1845/00 -, NJW 2003, S. 2303 ).
- BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06
Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur …
Kommt die anordnende Stelle diesen Pflichten nicht nach oder lässt das überprüfende Gericht den gerichtlichen Rechtsschutz "leer laufen", indem es dem Betroffenen eine eigene Sachprüfung versagt, kann dies eine Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG begründen (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 2, 310 ;… Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 2002 - 2 BvR 1473/01 -, StV 2002, S. 348 und vom 3. Dezember 2002 - 2 BvR 1845/00 -, NJW 2003, S. 2303 f.). - BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08
Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer …
Kommt die anordnende Stelle diesen Pflichten nicht nach oder lässt das überprüfende Gericht den gerichtlichen Rechtsschutz "leer laufen", indem es dem Betroffenen eine eigene Sachprüfung versagt, kann dies eine Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG begründen (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 2, 310 ;… BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2002 - 2 BvR 1473/01 -, Rn. 13 und vom 3. Dezember 2002 - 2 BvR 1845/00 -, Rn. 12 f. ).
- BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 1691/07
Längerfristige Observation nach § 163f StPO a.F. bei Verletzung des …
In der - hier gesetzlich geregelten - Pflicht zur Dokumentation entfaltet sich eine Vorwirkung des Grundrechts des Beschuldigten auf effektiven Rechtsschutz im Strafverfahren (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 112, 304 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Dezember 2002 - 2 BvR 1845/00 -, NJW 2003, S. 2303 ;… Schulze-Fielitz, in: Dreier, GG, Bd. 1, 2. Aufl. 2004, Art. 19 Abs. 4 Rn. 88;… Schmidt-Aßmann, in: Maunz/Dürig, GG, Bd. 1, Art. 19 Abs. 4 Rn. 255 Fn. 4 ;… Hofmann, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Hopfauf, GG, 11. Aufl., Art. 19 Rn. 85). - AG Köln, 04.04.2017 - 583 Ds 388/16
Freispruch des Angeklagten mangels Nachweises der ihm zur Last gelegten Tat …
Die Gefahr im Verzug kann jedoch nicht dadurch entstehen, dass die Strafverfolgungsbehörden deren tatsächliche Voraussetzungen selbst herbeiführen (BVerfG NStZ 2003, 319; BGH NJW 2007, 2269 [2270] = NStZ 2007, 601 m. Bspr. Roxin NStZ 2007, 616). - BVerfG, 23.07.2007 - 2 BvR 2267/06
Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses in Eilfällen
Der zeitnahe polizeiliche Vermerk reichte ausnahmsweise wegen der Evidenz des Falles zur Information des Gerichts aus (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Dezember 2002 - 2 BvR 1845/00 -, juris). - OLG Düsseldorf, 26.02.2008 - 5 Ss 203/07
Durchsuchung der Wohnung eines Nichtbeschuldigten; Widerstand gegen …
Jedenfalls ist nicht belegt, dass Gefahr im Verzug im Sinne von Art. 13 Abs. 2 GG (§ 105 Abs. 1 Satz 1 StPO) bestanden hat, bei der die Durchsuchung auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen angeordnet werden darf (vgl. dazu BVerfGE 103, 142 = NJW 2001, 207; BVerfG NJW 2003, 2303). - VGH Bayern, 08.08.2005 - 16a CD 05.1692
Disziplinarrecht, Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung durch den …
Soll von diesem Grundsatz des Richtervorbehalts bei Durchsuchungsanordnungen abgewichen werden, sind bei der Auslegung des Begriffs "Gefahr im Verzug", welcher in Fällen der nachträglichen Überprüfung behördlich angeordneter Maßnahmen der uneingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt (BVerfG vom 20.2.2001 BVerfGE 103, 142/156 ff.; vom 3.12.2002 NJW 2003, 2303/2304), die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 13 Abs. 1 und 2 GG zu beachten.Aus dieser Dokumentation muss sich neben der konkreten Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung des handelnden Beamten u.a. auch ergeben, ob versucht wurde, den zuständigen Richter zu erreichen (…BVerfG vom 20.2.2001, a.a.O., S. 160; vom 3.12.2002, a.a.O., S. 2305).
- VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 151-IV-08 b) Gegen eine nichtrichterlich angeordnete Durchsuchung ist nachträglich ein Rechtsbehelf entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO gegeben; die hierauf ergehende richterliche Entscheidung kann mit der Beschwerde gemäß § 304 Abs. 1 StPO angefochten werden (BVerfG NJW 2003, 2303 [2304]; BGH NJW 1999, 730).