Rechtsprechung
BVerfG, 03.12.2013 - 2 BvR 2299/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG; Art. 6 EMRK; § 26 SVVollzG NRW; § 28 Abs. 5 SVVollzG NRW
Vollzug der Sicherungsverwahrung (Verteidigergespräche; Telefonate mit dem Verteidiger; unzumutbare Rahmenbedingungen; Recht auf ein faires Verfahren); effektiver Rechtsschutz (Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Eilverfahren; Vornahmesachen; gerichtliche ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung des Anspruchs eines Sicherungsverwahrten auf effektiven Rechtsschutz - Zur Bedeutung der Möglichkeit zur Führung unüberwachter Telefonate zwischen einem Beschuldigten und seinem Rechtsanwalt
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 26 SichVVollzG NW, § 28 Abs 5 SichVVollzG NW, § 114 Abs 2 S 2 StVollzG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs eines Sicherungsverwahrten auf effektiven Rechtsschutz - Zur Bedeutung der Möglichkeit zur Führung unüberwachter Telefonate zwischen einem Beschuldigten und seinem Rechtsanwalt - sowie zu den ... - Wolters Kluwer
Einstweiliger Rechtschutz eines Strafgefangenen vor dem BVerfG auf Führung unüberwachter Telefonate
- rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs eines Sicherungsverwahrten auf effektiven Rechtsschutz - Zur Bedeutung der Möglichkeit zur Führung unüberwachter Telefonate zwischen einem Beschuldigten und seinem Rechtsanwalt - sowie zu den ...
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Vollzugsrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstweiliger Rechtschutz eines Strafgefangenen vor dem BVerfG auf Führung unüberwachter Telefonate
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Auch in Eilverfahren notwendige Sachverhaltsermittlung geboten
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 23.09.2013 - 33i StVK 703/13
- BVerfG, 03.12.2013 - 2 BvR 2299/13
Papierfundstellen
- NJW 2014, 1229
- NStZ-RR 2014, 121
- StV 2016, 35
Wird zitiert von ... (6)
- BVerfG, 05.05.2014 - 2 BvR 1823/13
Eilrechtsschutz gegen die Versagung medizinischer Behandlung im Strafvollzug …
Dieser muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 61, 82 ; 67, 43 ; BVerfGK 1, 201 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Dezember 2013 - 2 BvR 2299/13 -, NStZ-RR 2014, S. 121).Demgemäß besteht eine - durch den Charakter und die Eigenheiten des Eilverfahrens wie etwa die Eilbedürftigkeit gegebenenfalls beschränkte - Pflicht zur Ermittlung der entscheidungserheblichen Umstände (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 2008 - 2 BvR 338/08 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Dezember 2013 - 2 BvR 2299/13 -, NStZ-RR 2014, S. 121, m.w.N.).
- BVerfG - 1 BvR 618/13 (anhängig) 2 BvR 2299/13 gegen den Beschluss des Landgerichts Aachen vom 23. September 2013 - 33i StVK 703/13 -.
- BVerfG - 1 BvR 1145/13 (anhängig) 2 BvR 2299/13 gegen den Beschluss des Landgerichts Aachen vom 23. September 2013 - 33i StVK 703/13 -.
- BVerfG - 2 BvR 1289/12 (anhängig) 2 BvR 2299/13 gegen den Beschluss des Landgerichts Aachen vom 23. September 2013 - 33i StVK 703/13 -.
- BayObLG, 29.06.2020 - 204 StObWs 102/20
Rechtswidrigkeit der Versagung eines Telefongesprächs mit dem Verteidiger im …
dd) Unabhängig von der Regelung in Art. 35 Abs. 1 Satz 1 BayStVollzG ist nach überwiegender und zutreffender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass Telefongespräche des Gefangenen mit seinem Verteidiger oder mit seinem Rechtsanwalt zum Zwecke der Besprechung in einer ihn betreffenden Rechtssache grundsätzlich zu ermöglichen sind [vgl. zur Untersuchungshaft: BVerfG, Kammerbeschluss vom 7.3.2012 - 2 BvR 988/10, NJW 2012, 2790; zur Sicherungsverwahrung in Nordrhein-Westfalen; BVerfG, Kammerbeschluss vom 3.12.2013 - 2 BvR 2299/13, NStZ-RR 2014, 121; zum Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen: OLG Hamm Beschluss vom 15.9.2015 - Vollz (Ws) 401/15, in juris; so auch Dessecker, in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 7. Aufl., 9. Kap. D. Rn. 4; Knauer, in Feest/Lesting/Lindemann, StVollzG, 7. Aufl., § 30 LandesR Rn. 15; Laubenthal, in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, a.a.O Abschn. E, Rn. 100; Callless/Müller-Dietz, a.a.O"§ 32 Rn. 1; and Ansicht Schwind in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 6. Aufl., § 32 Rn. 2, außer wenn zweifelsfrei feststeht, dass der telefonische Gesprächspartner auch der Verteidiger ist], Dies gilt zumal dann, wenn gesetzliche oder gerichtlich gesetzte Fristen einzuhalten sind (vgl. OLG Köln, NStZ 1990 104). - OLG Hamm, 06.09.2018 - 1 Vollz (Ws) 337/18
Sicherungsverwahrungsvollzug: Vermittlung von Telefongesprächen durch die …
Dabei kann dahinstehen, ob bereits die Abweichung der angefochtenen Entscheidung von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 03.12.2013, - 2 BvR 2299/13 -, und dem daraufhin ergangenen Beschluss des Landgerichts Aachen vom 20.01.2014, - 33i StVK 703/13 -, mit dem die JVA Aachen zur Ermöglichung unüberwachter Telefonate mit dem Verteidiger verpflichtet wurde, eine einheitliche Rechtsanwendung im Zuständigkeitsbereich des Senats gefährdet oder ob diese Abweichung auf Unterschieden in den örtlichen Verhältnissen der Justizvollzugsanstalten Aachen und X beruht.