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   BVerfG, 03.12.2013 - 2 BvR 2299/13   

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BVerfG, 03.12.2013 - 2 BvR 2299/13 (https://dejure.org/2013,38530)
BVerfG, Entscheidung vom 03.12.2013 - 2 BvR 2299/13 (https://dejure.org/2013,38530)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Dezember 2013 - 2 BvR 2299/13 (https://dejure.org/2013,38530)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG; Art. 6 EMRK; § 26 SVVollzG NRW; § 28 Abs. 5 SVVollzG NRW
    Vollzug der Sicherungsverwahrung (Verteidigergespräche; Telefonate mit dem Verteidiger; unzumutbare Rahmenbedingungen; Recht auf ein faires Verfahren); effektiver Rechtsschutz (Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Eilverfahren; Vornahmesachen; gerichtliche ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Anspruchs eines Sicherungsverwahrten auf effektiven Rechtsschutz - Zur Bedeutung der Möglichkeit zur Führung unüberwachter Telefonate zwischen einem Beschuldigten und seinem Rechtsanwalt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 26 SichVVollzG NW, § 28 Abs 5 SichVVollzG NW, § 114 Abs 2 S 2 StVollzG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs eines Sicherungsverwahrten auf effektiven Rechtsschutz - Zur Bedeutung der Möglichkeit zur Führung unüberwachter Telefonate zwischen einem Beschuldigten und seinem Rechtsanwalt - sowie zu den ...

  • Wolters Kluwer

    Einstweiliger Rechtschutz eines Strafgefangenen vor dem BVerfG auf Führung unüberwachter Telefonate

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs eines Sicherungsverwahrten auf effektiven Rechtsschutz - Zur Bedeutung der Möglichkeit zur Führung unüberwachter Telefonate zwischen einem Beschuldigten und seinem Rechtsanwalt - sowie zu den ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Vollzugsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtschutz eines Strafgefangenen vor dem BVerfG auf Führung unüberwachter Telefonate

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1229
  • NStZ-RR 2014, 121
  • StV 2016, 35
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 03.12.2013 - 2 BvR 2299/13
    An der Sachverhaltsaufklärung, die danach geboten sein kann, ist ein Gericht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auch nicht durch den Grundsatz der summarischen Prüfung im Eilverfahren von vornherein gehindert; auch hier ist, jedenfalls wenn eine erhebliche Grundrechtsverletzung in Rede steht, eine Prüfung des Rechtsschutzbegehrens auch in tatsächlicher Hinsicht geboten (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ; BVerfGK 5, 135 ); demgemäß besteht eine - durch den Charakter und die Eigenheiten des Eilverfahrens wie etwa die Eilbedürftigkeit gegebenenfalls beschränkte - Pflicht zur Ermittlung der entscheidungserheblichen Umstände (zu § 123 VwGO etwa Kopp/Schenke, VwGO, 17. Auflage 2011, § 123, Rn. 32; Redeker/von Oertzen, VwGO, 15. Auflage 2010, § 86 Rn. 7 und § 123 Rn. 18).

    Je gewichtiger die drohende Grundrechtsverletzung und je höher ihre Eintrittswahrscheinlichkeit, desto intensiver hat die tatsächliche und rechtliche Durchdringung der Sache bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu erfolgen (vgl. BVerfGE 79, 69 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Februar 2013 - 1 BvR 2366/12 -, NZS 2013, S. 459).

  • BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10

    Untersuchungshaft; Rechtsschutzbedürfnis bei der Verfassungsbeschwerde; faires

    Auszug aus BVerfG, 03.12.2013 - 2 BvR 2299/13
    Die Ausführungen des Landgerichts dazu, dass der Beschwerdeführer lediglich eine Beeinträchtigung, aber keinen schweren Nachteil dargelegt habe, begegnen bereits im Hinblick auf die Bedeutung, die der Kommunikation mit dem Rechtsanwalt im Hinblick auf ein faires Verfahren zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, NJW 2012, S. 2790 ), verfassungsrechtlichen Bedenken.
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 03.12.2013 - 2 BvR 2299/13
    Dieser muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 61, 82 ; 67, 43 ; BVerfGK 1, 201 ).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 03.12.2013 - 2 BvR 2299/13
    Dieser muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 61, 82 ; 67, 43 ; BVerfGK 1, 201 ).
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus BVerfG, 03.12.2013 - 2 BvR 2299/13
    Die Anforderungen an die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs, den das einfache Recht dem Rechtsschutzsuchenden zur Verfügung stellt, dürfen nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 112, 185 ; 115, 205 ).
  • BVerfG, 24.03.2009 - 2 BvR 2347/08

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung von Eilrechtsschutz gegen

    Auszug aus BVerfG, 03.12.2013 - 2 BvR 2299/13
    Daher können, auch in Vornahmesachen, zur Klärung der tatsächlichen Grundlagen für die erforderliche Abwägung Maßnahmen der gerichtlichen Sachverhaltsermittlung bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes geboten sein (vgl. BVerfGK 3, 135 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, juris).
  • BVerfG, 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12

    Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) an Gewährung

    Auszug aus BVerfG, 03.12.2013 - 2 BvR 2299/13
    Je gewichtiger die drohende Grundrechtsverletzung und je höher ihre Eintrittswahrscheinlichkeit, desto intensiver hat die tatsächliche und rechtliche Durchdringung der Sache bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu erfolgen (vgl. BVerfGE 79, 69 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Februar 2013 - 1 BvR 2366/12 -, NZS 2013, S. 459).
  • BVerfG, 19.10.2004 - 2 BvR 779/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus BVerfG, 03.12.2013 - 2 BvR 2299/13
    Zudem ist zu beachten, dass die fachgerichtliche Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten materiellen Rechte nur gewährleisten kann, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 4, 119 ; 13, 487 ).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus BVerfG, 03.12.2013 - 2 BvR 2299/13
    Dies gilt auch für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGK 11, 398 , m.w.N.).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 03.12.2013 - 2 BvR 2299/13
    Aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes ergeben sich Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerfG, 11.03.2005 - 1 BvR 2298/04

    Keine Grundrechtsverletzung durch Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

  • BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes trotz

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

  • BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 2111/06

    Ermöglichung einer Besuchsüberstellung in eine Justizvollzugsanstalt mit

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerfG, 05.05.2014 - 2 BvR 1823/13

    Eilrechtsschutz gegen die Versagung medizinischer Behandlung im Strafvollzug

    Dieser muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 61, 82 ; 67, 43 ; BVerfGK 1, 201 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Dezember 2013 - 2 BvR 2299/13 -, NStZ-RR 2014, S. 121).

    Demgemäß besteht eine - durch den Charakter und die Eigenheiten des Eilverfahrens wie etwa die Eilbedürftigkeit gegebenenfalls beschränkte - Pflicht zur Ermittlung der entscheidungserheblichen Umstände (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 2008 - 2 BvR 338/08 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Dezember 2013 - 2 BvR 2299/13 -, NStZ-RR 2014, S. 121, m.w.N.).

  • BayObLG, 29.06.2020 - 204 StObWs 102/20

    Rechtswidrigkeit der Versagung eines Telefongesprächs mit dem Verteidiger im

    dd) Unabhängig von der Regelung in Art. 35 Abs. 1 Satz 1 BayStVollzG ist nach überwiegender und zutreffender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass Telefongespräche des Gefangenen mit seinem Verteidiger oder mit seinem Rechtsanwalt zum Zwecke der Besprechung in einer ihn betreffenden Rechtssache grundsätzlich zu ermöglichen sind [vgl. zur Untersuchungshaft: BVerfG, Kammerbeschluss vom 7.3.2012 - 2 BvR 988/10, NJW 2012, 2790; zur Sicherungsverwahrung in Nordrhein-Westfalen; BVerfG, Kammerbeschluss vom 3.12.2013 - 2 BvR 2299/13, NStZ-RR 2014, 121; zum Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen: OLG Hamm Beschluss vom 15.9.2015 - Vollz (Ws) 401/15, in juris; so auch Dessecker, in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 7. Aufl., 9. Kap. D. Rn. 4; Knauer, in Feest/Lesting/Lindemann, StVollzG, 7. Aufl., § 30 LandesR Rn. 15; Laubenthal, in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, a.a.O Abschn. E, Rn. 100; Callless/Müller-Dietz, a.a.O"§ 32 Rn. 1; and Ansicht Schwind in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 6. Aufl., § 32 Rn. 2, außer wenn zweifelsfrei feststeht, dass der telefonische Gesprächspartner auch der Verteidiger ist], Dies gilt zumal dann, wenn gesetzliche oder gerichtlich gesetzte Fristen einzuhalten sind (vgl. OLG Köln, NStZ 1990 104).
  • OLG Hamm, 06.09.2018 - 1 Vollz (Ws) 337/18

    Sicherungsverwahrungsvollzug: Vermittlung von Telefongesprächen durch die

    Dabei kann dahinstehen, ob bereits die Abweichung der angefochtenen Entscheidung von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 03.12.2013, - 2 BvR 2299/13 -, und dem daraufhin ergangenen Beschluss des Landgerichts Aachen vom 20.01.2014, - 33i StVK 703/13 -, mit dem die JVA Aachen zur Ermöglichung unüberwachter Telefonate mit dem Verteidiger verpflichtet wurde, eine einheitliche Rechtsanwendung im Zuständigkeitsbereich des Senats gefährdet oder ob diese Abweichung auf Unterschieden in den örtlichen Verhältnissen der Justizvollzugsanstalten Aachen und X beruht.
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