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   BVerfG, 04.01.2023 - 1 BvR 758/21   

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https://dejure.org/2023,2584
BVerfG, 04.01.2023 - 1 BvR 758/21 (https://dejure.org/2023,2584)
BVerfG, Entscheidung vom 04.01.2023 - 1 BvR 758/21 (https://dejure.org/2023,2584)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Januar 2023 - 1 BvR 758/21 (https://dejure.org/2023,2584)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde einer Vierjährigen bezüglich überschuldeter Erbschaft wegen unzureichender Darlegung eines Grundrechtsverstoß unzulässig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, §§ 1975 ff BGB, § 1629a Abs 1 S 1 Halbs 1 Alt 3 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Zur Berücksichtigung der grundrechtlichen Positionen Minderjähriger im Kontext der familiengerichtlichen Genehmigung einer Erbausschlagung durch deren Sorgeberechtigte - hier: Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung unzulässig

  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Entgegennahme eines familiengerichtlichen Genehmigungsbeschlusses über die Erbausschlagung ; Schutz der minderjährigen Erben vor finanziellen Verpflichtungen

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Berücksichtigung der grundrechtlichen Positionen Minderjähriger im Kontext der familiengerichtlichen Genehmigung einer Erbausschlagung durch deren Sorgeberechtigte - hier: Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung unzulässig

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 1629a, 1975 ff, 1796 a.F.; GG Art. 103; FamFG § 41; BVerfGG §§ 23, 92
    Erbrecht; Berücksichtigung grundrechtlicher Positionen Minderjähriger im Kontext der familiengerichtlichen Genehmigung einer Erbausschlagung durch deren Sorgeberechtigte; Ausschlagung einer überschuldeten Erbschaft durch minderjährige Erben; Bestellung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1 ; FamFG § 41 Abs. 3 ; BGB § 1796
    Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Entgegennahme eines familiengerichtlichen Genehmigungsbeschlusses über die Erbausschlagung; Schutz der minderjährigen Erben vor finanziellen Verpflichtungen

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zur Berücksichtigung der grundrechtlichen Positionen Minderjähriger im Kontext der familiengerichtlichen Genehmigung einer Erbausschlagung durch deren Sorgeberechtigte - hier: Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung unzulässig

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 04.01.2023 - 1 BvR 758/21
    Ihre Ausführungen beschränken sich im Wesentlichen auf die Nennung der grundrechtsgleichen Rechte, ohne sich mit deren Schutzbereich oder diesbezüglich bereits ergangener Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend auseinanderzusetzen und darzulegen, warum die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Entscheidung diese Rechte verletzt (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 99, 84 ; 115, 166 ; 130, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BVerfG, 04.01.2023 - 1 BvR 758/21
    Dies setzt voraus, dass der Betroffene von dem Sachverhalt und dem Verfahren, in dem dieser verwertet werden soll, überhaupt Kenntnis erhält (vgl. BVerfGE 101, 397 ).
  • BGH, 03.04.2019 - XII ZB 359/17

    Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Vertretung Minderjähriger bei Eingehung

    Auszug aus BVerfG, 04.01.2023 - 1 BvR 758/21
    Insoweit bezogen sich die Fachgerichte in ihren Begründungen auf Beschlüsse des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 3. April 2019 - XII ZB 359/17 -, Rn. 7 ff.; BGH, Beschluss vom 12. Februar 2014 - XII ZB 592/12 -, Rn. 13 ff.).
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 04.01.2023 - 1 BvR 758/21
    Ihre Ausführungen beschränken sich im Wesentlichen auf die Nennung der grundrechtsgleichen Rechte, ohne sich mit deren Schutzbereich oder diesbezüglich bereits ergangener Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend auseinanderzusetzen und darzulegen, warum die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Entscheidung diese Rechte verletzt (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 99, 84 ; 115, 166 ; 130, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 04.01.2023 - 1 BvR 758/21
    Allerdings kann ein Interessenwiderstreit, der einer Vertretung durch sie entgegenstehen würde (vgl. BVerfGE 72, 122 ; 79, 51 ; BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 2022 - 1 BvR 1655/21 -, Rn. 14; stRspr), unter Berücksichtigung ihres gerade darauf gerichteten Vortrags im Fachgerichtsverfahren auch nicht von vornherein ausgeschlossen werden.
  • BVerfG, 13.08.1998 - 1 BvL 25/96

    Unzulässige gerichtliche Vorlage zur Deliktshaftung Minderjähriger

    Auszug aus BVerfG, 04.01.2023 - 1 BvR 758/21
    Aus diesem Grunde haben die Fachgerichte jedenfalls auch in den Blick zu nehmen, inwieweit sich die mit der Erbschaft eintretende Haftung für Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 BGB) nachteilig auf die verfassungsrechtlich geschützten Vermögensinteressen des betroffenen Kindes auswirken kann (vgl. BVerfGE 72, 155 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. August 1998 - 1 BvL 25/96 -, Rn. 20).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 04.01.2023 - 1 BvR 758/21
    Ihre Ausführungen beschränken sich im Wesentlichen auf die Nennung der grundrechtsgleichen Rechte, ohne sich mit deren Schutzbereich oder diesbezüglich bereits ergangener Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend auseinanderzusetzen und darzulegen, warum die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Entscheidung diese Rechte verletzt (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 99, 84 ; 115, 166 ; 130, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 04.01.2023 - 1 BvR 758/21
    Die Verfassungsbeschwerde war nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil sie unzulässig ist und damit keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BGH, 12.02.2014 - XII ZB 592/12

    Ergänzungspflegerbestellung im Verfahren auf Genehmigung einer Erbausschlagung

    Auszug aus BVerfG, 04.01.2023 - 1 BvR 758/21
    Insoweit bezogen sich die Fachgerichte in ihren Begründungen auf Beschlüsse des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 3. April 2019 - XII ZB 359/17 -, Rn. 7 ff.; BGH, Beschluss vom 12. Februar 2014 - XII ZB 592/12 -, Rn. 13 ff.).
  • BVerfG, 07.02.2022 - 1 BvR 1655/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentzug nach nur telefonischer

    Auszug aus BVerfG, 04.01.2023 - 1 BvR 758/21
    Allerdings kann ein Interessenwiderstreit, der einer Vertretung durch sie entgegenstehen würde (vgl. BVerfGE 72, 122 ; 79, 51 ; BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 2022 - 1 BvR 1655/21 -, Rn. 14; stRspr), unter Berücksichtigung ihres gerade darauf gerichteten Vortrags im Fachgerichtsverfahren auch nicht von vornherein ausgeschlossen werden.
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

  • BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvR 462/82

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei der Revision in

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

  • BFH, 21.04.2023 - III B 41/22

    Gehörsverletzung durch Versagung der Akteneinsicht

    Ebenso wenig muss entschieden werden, ob das Vorgehen des FG auch das durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) garantierte Recht der Kläger auf ein faires Verfahren verletzte (vgl. BVerfG-Beschluss vom 04.01.2023 - 1 BvR 758/21, juris, Rz 13; Senatsbeschluss in BFH/NV 2015, 1102, Rz 19).
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