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   BVerfG, 04.02.2003 - 2 BvR 315/01   

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https://dejure.org/2003,5140
BVerfG, 04.02.2003 - 2 BvR 315/01 (https://dejure.org/2003,5140)
BVerfG, Entscheidung vom 04.02.2003 - 2 BvR 315/01 (https://dejure.org/2003,5140)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Februar 2003 - 2 BvR 315/01 (https://dejure.org/2003,5140)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    In Österreich erworbenes Recht auf Entpflichtung - Verletzung von Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) durch differenzierte Auslegung gesetzlicher Vorschriften durch die Gerichte - Einstehen des Staates für die Idee der freien Wissenschaft und seine Mitwirkung an der ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 3; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechts eines ausländischen Hochschullehrers auf Entpflichtung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 18
  • NVwZ-RR 2003, 351
  • NVwZ-RR 2003, 354
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2003 - 2 BvR 315/01
    Die in Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG gewährleistete Wissenschaftsfreiheit enthält neben einem Abwehrrecht eine objektive, das Verhältnis von Wissenschaft, Forschung und Lehre zum Staat regelnde wertentscheidende Grundsatznorm (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 88, 129 ; 93, 85 ).

    Der objektive Gehalt des Art. 5 Abs. 3 GG verlangt ein Einstehen des Staates für die Idee der freien Wissenschaft und seine Mitwirkung an der Verwirklichung dieser Idee (vgl. BVerfGE 35, 79 ).

    Der Staat hat die Pflege der freien Wissenschaft und ihrer Vermittlung durch die Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern; insoweit ist die Ausübung des Freiheitsrechts aus Art. 5 Abs. 3 GG mit einer Teilhabe an staatlichen Leistungen verbunden (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 88, 129 ).

  • BVerfG, 03.03.1993 - 1 BvR 757/88

    Promotionsberechtigung

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2003 - 2 BvR 315/01
    Die in Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG gewährleistete Wissenschaftsfreiheit enthält neben einem Abwehrrecht eine objektive, das Verhältnis von Wissenschaft, Forschung und Lehre zum Staat regelnde wertentscheidende Grundsatznorm (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 88, 129 ; 93, 85 ).

    Der Staat hat die Pflege der freien Wissenschaft und ihrer Vermittlung durch die Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern; insoweit ist die Ausübung des Freiheitsrechts aus Art. 5 Abs. 3 GG mit einer Teilhabe an staatlichen Leistungen verbunden (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 88, 129 ).

  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2003 - 2 BvR 315/01
    Das Grundgesetz räumt dem Gesetzgeber im Zusammenhang mit Berufsausübungsregelungen ein erhebliches Maß an Gestaltungsfreiheit ein (vgl. BVerfGE 77, 308 ).
  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82

    Emeritierungsalter

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2003 - 2 BvR 315/01
    Ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, nach dem die Altersgrenze für Hochschullehrer bei 68 Jahren liegt, lässt sich jedenfalls nicht feststellen (vgl. BVerfGE 67, 1 ).
  • BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96

    DDR-Erbbaurecht

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2003 - 2 BvR 315/01
    Eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG kommt zwar auch dann in Betracht, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 ; 65, 377 ; 99, 129 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2003 - 2 BvR 315/01
    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten des Beschwerdeführers angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 07.12.1983 - 2 BvR 282/80

    Strafbefehl

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2003 - 2 BvR 315/01
    Eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG kommt zwar auch dann in Betracht, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 ; 65, 377 ; 99, 129 ).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2003 - 2 BvR 315/01
    Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd und deshalb willkürlich ist, lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern stets nur in Bezug auf die Eigenart des konkreten Sachverhalts, der geregelt werden soll (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 93, 319 ).
  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2003 - 2 BvR 315/01
    Der Gesetzgeber muss allerdings seine Auswahl sachgerecht treffen (vgl. BVerfGE 53, 313 ).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2003 - 2 BvR 315/01
    Insbesondere kann der Hochschullehrer aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG kein verfassungsmäßiges Recht auf unbeschränkte Belassung im Amt oder zeitlich unbeschränkte Zugehörigkeit zur Hochschulkorporation herleiten (vgl. BVerfGE 3, 58 ).
  • BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung von Berufskrankheiten

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

  • VG München, 02.03.1999 - M 5 K 97.6703
  • VGH Bayern, 11.01.2001 - 3 ZB 99.1285
  • BVerfG, 31.05.1995 - 1 BvR 1379/94

    Universitätsgesetz NRW

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