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   BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1172/02   

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BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1172/02 (https://dejure.org/2004,2968)
BVerfG, Entscheidung vom 04.02.2004 - 1 BvR 1172/02 (https://dejure.org/2004,2968)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Februar 2004 - 1 BvR 1172/02 (https://dejure.org/2004,2968)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrages für eine Klage gerichtet auf Zahlung von Betreuungsunterhalt nach BGB § 1615l

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags - Verfassungskonforme Auslegung des Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht - Entscheidungsspielraum der Fachgerichte - Umfang des verfassungsrechtlich verbürgten Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit - Sinn und ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Unterhalt: Ist die zeitliche Begrenzung gemäß § 1615l Abs. 2 S. 3 BGB verfassungswidrig?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1153
  • Rpfleger 2004, 636
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1172/02
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu den Anforderungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).

    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit dem in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegten Rechtsstaatsprinzip eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 67, 245 ; 81, 347 ).

    Verfassungsrechtlich ist es dabei unbedenklich, die Gewährung von Prozesskostenhilfe davon abhängig zu machen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Die Fachgerichte überschreiten den Entscheidungsspielraum, der ihnen bei der Auslegung des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht verfassungsrechtlich zukommt, jedoch dann, wenn sie unter Verkennung der Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überspannen und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt wird (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1172/02
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu den Anforderungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).

    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit dem in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegten Rechtsstaatsprinzip eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 67, 245 ; 81, 347 ).

  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 1455/83

    Versagung von Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1172/02
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu den Anforderungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).

    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit dem in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegten Rechtsstaatsprinzip eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 67, 245 ; 81, 347 ).

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1172/02
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu den Anforderungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).

    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit dem in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegten Rechtsstaatsprinzip eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 67, 245 ; 81, 347 ).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1172/02
    Die Entscheidung über die Festsetzung des Gegenstandswertes folgt aus § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO (vgl. auch BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1172/02
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu den Anforderungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1172/02
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu den Anforderungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1172/02
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu den Anforderungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).
  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1172/02
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu den Anforderungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1172/02
    Ihrem Begehren ist indes zu entnehmen, dass sie sich in diesem Grundrecht verletzt sieht (vgl. zur Auslegung eines Vorbringens BVerfGE 79, 174 ).
  • BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13

    Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt

    Diesem Begehren ist im Zusammenhang mit den mit seiner Verfassungsbeschwerde vorgelegten Unterlagen (vgl. zu dieser Möglichkeit der Begründung einer Verfassungsbeschwerde BVerfGK 19, 303 ) zu entnehmen, dass sich der Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 19 Abs. 4 GG verletzt sieht (siehe zur Entbehrlichkeit ausdrücklicher und korrekter Bezeichnung des als verletzt angesehenen Grundrechts, sofern dem Verfassungsbeschwerdevortrag der Sache nach entnommen werden kann, in welchem Grundrecht sich der Beschwerdeführer verletzt sieht BVerfGE 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. Februar 2004 - 1 BvR 1172/02 -, NJW-RR 2004, S. 1153 ).
  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 368/10

    Resozialisierung; lebenslange Freiheitsstrafe; Vollzugsplan; Vollzugslockerungen;

    Eine zutreffende rechtliche Einordnung des Geschehens ist dem Beschwerdeführer darüber hinaus grundsätzlich nicht abverlangt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 2008 - 2 BvR 1198/08 -, juris; s. etwa zur Entbehrlichkeit ausdrücklicher und korrekter Bezeichnung des als verletzt angesehenen Grundrechts, sofern dem Verfassungsbeschwerdevortrag der Sache nach entnommen werden kann, in welchem Grundrecht der Beschwerdeführer sich verletzt sieht, BVerfGE 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. Februar 2004 - 1 BvR 1172/02 -, NJW-RR 2004, S. 1153).
  • BVerfG, 02.06.2015 - 2 BvR 2236/14

    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass

    Diesem Begehren ist im Zusammenhang mit den mit ihrer Verfassungsbeschwerde vorgelegten Unterlagen (vgl. zu dieser Möglichkeit der Begründung einer Verfassungsbeschwerde BVerfGK 19, 306 ) zu entnehmen, dass sich die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verletzt sieht (vgl. zur Entbehrlichkeit ausdrücklicher und korrekter Bezeichnung des als verletzt angesehenen Grundrechts, sofern dem Verfassungsbeschwerdevortrag der Sache nach entnommen werden kann, in welchem Grundrecht sich der Beschwerdeführer verletzt sieht BVerfGE 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. Februar 2004 - 1 BvR 1172/02 -, NJW-RR 2004, S. 1153 ).
  • BFH, 27.10.2004 - VII S 11/04

    Nachholung der Begründung eines Prozesskostenhilfeantrags innerhalb der in § 116

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- (vgl. Beschluss vom 13. März 1990 2 BvR 94/88, BVerfGE 81, 347, und zuletzt Beschluss vom 4. Februar 2004 1 BvR 1172/02, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2004, 1153) gebietet nämlich Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG eine weitgehende Angleichung der Situation von bemittelten und unbemittelten Rechtsschutzsuchenden bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes.
  • OLG Bremen, 02.02.2006 - 4 U 41/05
    Dabei ist es verfassungsrechtlich aber unbedenklich, die Gewährung von Prozesskostenhilfe davon abhängig zu machen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfG, NJW 1991, 413 f., [BVerfG 13.03.1990 - 2 BvR 94/88] BVerfG, NJW-RR 2004, 1153, [BVerfG 04.02.2004 - 1 BvR 1172/02] jeweils m.w.N.).

    Die Fachgerichte überschreiten aus verfassungsrechtlicher Sicht den ihnen insoweit eingeräumten Entscheidungsspielraum bei der Auslegung des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht nur dann, wenn sie unter Verkennung der Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 i.V. mit dem in Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung überspannen und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt wird (BVerfG, NJW 1991, 413 f. [BVerfG 13.03.1990 - 2 BvR 94/88] ; BVerfG, NJW-RR 2004, 1153, [BVerfG 04.02.2004 - 1 BvR 1172/02] jeweils m.w.N.).

  • LSG Hessen, 13.03.2024 - L 7 AS 94/24

    SGB II

    a) Der unbestimmte Rechtsbegriff der hinreichenden Erfolgsaussicht ist unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z. B. Beschlüsse vom 4. Februar 2004 - 1 BvR 1172/02 - NJW-RR 2004, 1053 und vom 28. November 2007 - 1 BvR 68/07 - juris) auf der Grundlage von Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG), des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) und des Gebotes der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG) dahingehend auszulegen, dass eine Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes erreicht wird.
  • BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 1198/08

    Effektiver Rechtsschutz (Auslegung des Rechtsschutzziels); Beschwerdeverfahren

    Eine zutreffende rechtliche Einordnung des Geschehens ist dem Beschwerdeführer darüber hinaus nicht abverlangt (vgl. etwa zur Entbehrlichkeit ausdrücklicher und korrekter Bezeichnung des als verletzt angesehenen Grundrechts, sofern dem Verfassungsbeschwerdevortrag der Sache nach entnommen werden kann, in welchem Grundrecht der Beschwerdeführer sich verletzt sieht, BVerfGE 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. Februar 2004 - 1 BvR 1172/02 -, NJW-RR 2004, S. 1153).
  • BVerfG, 12.08.2014 - 2 BvR 1698/12

    Zwangsmedikation eines untergebrachten Betreuten auf Grundlage von § 1906 BGB aF

    Eine zutreffende rechtliche Einordnung des Geschehens ist dem Beschwerdeführer darüber hinaus grundsätzlich nicht abverlangt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 2008 - 2 BvR 1198/08 -, juris; s. etwa zur Entbehrlichkeit ausdrücklicher und korrekter Bezeichnung des als verletzt angesehenen Grundrechts, sofern dem Verfassungsbeschwerdevortrag der Sache nach entnommen werden kann, in welchem Grundrecht der Beschwerdeführer sich verletzt sieht, BVerfGE 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. Februar 2004 - 1 BvR 1172/02 -, NJW-RR 2004, S. 1153).
  • LSG Hessen, 26.08.2021 - L 6 AS 358/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der hinreichenden Erfolgsaussichten ist dabei mit Blick auf den Zweck der Prozesskostenhilfe und dessen verfassungsrechtliche Verankerung im allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz [GG]) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) so auszulegen, dass eine weitgehende Angleichung der Situation von bemittelten und unbemittelten Beteiligten bei der Verwirklichung gerichtlichen Rechtsschutzes erreicht wird (vgl. für die st. Rspr. des BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2004 - 1 BvR 1172/02 -, NJW-RR 2004, 1053 und BVerfG, Beschluss vom 28. November 2007 - 1 BvR 68/07 -, juris).
  • LSG Hessen, 01.02.2013 - L 6 AS 817/12

    Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht - fehlende Klärungsbedürftigkeit -

    a) Der unbestimmte Rechtsbegriff der hinreichenden Erfolgsaussicht ist unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z. B. Beschlüsse vom 4. Februar 2004 - 1 BvR 1172/02 - NJW-RR 2004, 1053 und vom 28. November 2007 - 1 BvR 68/07 - juris) auf der Grundlage von Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG), des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) und des Gebotes der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG) dahingehend auszulegen, dass eine Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes erreicht wird.
  • VGH Bayern, 01.02.2023 - 19 C 20.2914

    Versagung einer Ausbildungsduldung wegen bevorstehender aufenthaltsbeendender

  • LSG Hessen, 04.08.2008 - L 6 B 75/08

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei ungeklärter Rechtsfrage

  • LSG Hessen, 30.08.2006 - L 6 B 165/06

    Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht - Erziehungsgeld - Ausländer -

  • KG, 22.03.2013 - 4 VAs 1/13

    Zum Rechtsschutz gegen einen bereits vollzogenen Vollstreckungshaftbefehl

  • OLG Frankfurt, 23.09.2004 - 6 UF 152/04

    Prozesskostenhilfeverfahren: Unterhaltsklage und Auskunftsanspruch der Mutter

  • LSG Hessen, 15.01.2013 - L 6 AS 364/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung von Verfahrensvorschriften -

  • LSG Hessen, 16.02.2016 - L 6 SF 56/15

    Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2020 - L 14 R 53/20
  • LSG Hessen, 27.11.2019 - L 6 AS 444/19

    1. Mutwilligkeit kann nicht ausschließlich dann angenommen werden, wenn die im

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2022 - L 15 U 528/20

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen

  • LSG Hessen, 27.11.2019 - L 6 AS 185/19

    1. Mutwilligkeit kann nicht ausschließlich dann angenommen werden, wenn die im

  • LSG Hessen, 30.07.2014 - L 6 SF 3/14

    Verzögerungsrüge; Erledigung der Hauptsache; Kostenantrag;

  • LG Dresden, 15.03.2012 - 10 O 65/12

    Umfang der ausschließlichen Zuständigkeit der Landgerichte für

  • OLG Nürnberg, 17.06.2005 - 10 WF 427/05
  • LSG Hessen, 16.12.2005 - L 6 B 195/05

    Erziehungsgeld, Aufenthaltserlaubnis, Verfassungsmäßigkeit, Prozesskostenhilfe

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