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   BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 1533/08   

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BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 1533/08 (https://dejure.org/2009,5116)
BVerfG, Entscheidung vom 04.02.2009 - 2 BvR 1533/08 (https://dejure.org/2009,5116)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Februar 2009 - 2 BvR 1533/08 (https://dejure.org/2009,5116)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Substantiierung sowie wegen Subsidiarität - Rechtsmittel eines Strafgefangenen gegen Verlegungen in andere Haftanstalten bzw in den geschlossenen Vollzug

  • Wolters Kluwer

    Gewährleistung der rechtsstaatlich gebotenen Beachtung des geltenden Rechts und des effektiven Schutzes der berührten materiellen Rechte durch die fachgerichtliche Überprüfung; Ablösung aus dem offenen Vollzug als stark belastenden Eingriff in das Grundrecht aus Art. ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; StVollzG § 116 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen gegen die Rückverlegung in den geschlossenen Vollzug mangels Erschöpfung des Rechtswegs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 437
  • NStZ-RR 2009, 218
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1709/02

    Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug (Arrest; Schuldgrundsatz); Rechtsschutz

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 1533/08
    Wie alles grundrechtseingreifende staatliche Handeln, ist sie an die gesetzlichen Eingriffsvoraussetzungen gebunden und unterliegt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGK 2, 318 ; 8, 64 ).

    Die Annahme, es könne ohne weitere Sachverhaltsaufklärung von der Richtigkeit der behördlichen Darstellung ausgegangen werden, bedarf aber konkreter, auf die Umstände des Falles bezogener Gründe (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 2, 318 ).

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 1533/08
    Die Verfassungsbeschwerde kann jedoch keinen Erfolg haben, weil sie teilweise unzureichend begründet und im Übrigen nicht ersichtlich ist, dass der Beschwerdeführer, wie nach dem Grundsatz der Subsidiarität geboten (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ), im fachgerichtlichen Verfahren das ihm Mögliche getan hat, um eine Grundrechtsverletzung abzuwehren.
  • BVerfG, 30.11.2006 - 2 BvR 1418/05

    Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes gegen die Anordnung belastender Maßnahmen

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 1533/08
    Die fachgerichtliche Überprüfung kann, bei Verlegungsentscheidungen wie auch sonst, die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten materiellen Rechte nur gewährleisten, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 1533/08
    Die Verfassungsbeschwerde kann jedoch keinen Erfolg haben, weil sie teilweise unzureichend begründet und im Übrigen nicht ersichtlich ist, dass der Beschwerdeführer, wie nach dem Grundsatz der Subsidiarität geboten (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ), im fachgerichtlichen Verfahren das ihm Mögliche getan hat, um eine Grundrechtsverletzung abzuwehren.
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 1533/08
    Die fachgerichtliche Überprüfung kann, bei Verlegungsentscheidungen wie auch sonst, die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten materiellen Rechte nur gewährleisten, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ).
  • KG, 13.06.2006 - 5 Ws 229/06

    Strafvollzug: Voraussetzungen eines Widerufs bzw. einer Rücknahme der Zuweisung

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 1533/08
    Schon aus diesem Grund hätte die nun in Rede stehende erneute Ablösung aus dem offenen Vollzug einer erneuten Überprüfung auch hinsichtlich der zugrundeliegenden Sachverhaltsbeurteilung bedurft (zu den rechtlichen Voraussetzungen einer solchen Rückverlegung, auf die die angegriffene Entscheidung ebenfalls nicht eingeht, vgl. einerseits OLG Celle, Beschluss vom 28. April 1997 - 1 Ws 115/97 (StrVollz), 1 Ws 116/97 (StrVollz) -, NStZ-RR 1998, S. 92 ; KG, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 5 Ws 229/06 Vollz -, NStZ 2007, S. 224 ; andererseits OLG Dresden, Beschluss vom 5. April 2005 - 2 Ws 95/05 -, StV 2005, S. 567).
  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06

    Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 1533/08
    Die fachgerichtliche Überprüfung kann, bei Verlegungsentscheidungen wie auch sonst, die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten materiellen Rechte nur gewährleisten, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ).
  • OLG Celle, 28.04.1997 - 1 Ws 115/97
    Auszug aus BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 1533/08
    Schon aus diesem Grund hätte die nun in Rede stehende erneute Ablösung aus dem offenen Vollzug einer erneuten Überprüfung auch hinsichtlich der zugrundeliegenden Sachverhaltsbeurteilung bedurft (zu den rechtlichen Voraussetzungen einer solchen Rückverlegung, auf die die angegriffene Entscheidung ebenfalls nicht eingeht, vgl. einerseits OLG Celle, Beschluss vom 28. April 1997 - 1 Ws 115/97 (StrVollz), 1 Ws 116/97 (StrVollz) -, NStZ-RR 1998, S. 92 ; KG, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 5 Ws 229/06 Vollz -, NStZ 2007, S. 224 ; andererseits OLG Dresden, Beschluss vom 5. April 2005 - 2 Ws 95/05 -, StV 2005, S. 567).
  • BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03

    Verlegung eines Strafgefangenen; allgemeines Persönlichkeitsrecht (Verlust der

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 1533/08
    Die Verlegung eines Gefangenen gegen seinen Willen, und besonders die Ablösung aus dem offenen Vollzug, berührt das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG und stellt für den betroffenen Gefangenen einen stark belastenden Eingriff dar (vgl. BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ).
  • BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes trotz

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 1533/08
    Die Annahme, es könne ohne weitere Sachverhaltsaufklärung von der Richtigkeit der behördlichen Darstellung ausgegangen werden, bedarf aber konkreter, auf die Umstände des Falles bezogener Gründe (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 2, 318 ).
  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1295/05

    Verlegung eines Sicherungsverwahrten in eine andere Justizvollzugsanstalt;

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 08.05.2006 - 2 BvR 860/06

    (Keine) Einstweilige Anordnung gegen die Verlegung eines Strafgefangenen;

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

  • OLG Dresden, 05.04.2005 - 2 Ws 95/05

    Lockerungen

  • BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13

    Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt

    Die Annahme, es könne ohne weitere Sachverhaltsaufklärung von der Richtigkeit der behördlichen Darstellung ausgegangen werden, bedarf aber konkreter, auf die Umstände des Falles bezogener Gründe (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 2, 318 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2009 - 2 BvR 1533/08 -, NStZ-RR 2009, S. 218).
  • BVerfG, 22.03.2016 - 2 BvR 566/15

    Verfassungswidrige Unterbringung eines Strafgefangenen (Haftraumgröße zwischen

    Zwar können auch in einem solchen Fall weitere tatsächliche Ermittlungen entbehrlich sein; die Annahme, es könne ohne weitere Sachverhaltsaufklärung von der Richtigkeit der behördlichen Darstellung ausgegangen werden, bedarf aber konkreter, auf die Umstände des Falles bezogener Gründe (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2009 - 2 BvR 1533/08 -, juris, Rn. 10; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 -, juris, Rn. 42).
  • BVerfG, 30.11.2016 - 2 BvR 1519/14

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt

    Überstellung">8 Abs. 1 Nr. 1 StVollzG eröffnet wird, jedenfalls der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden (vgl. zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Kontext von Entscheidungen über die Verlegung von Strafgefangenen BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2009 - 2 BvR 1533/08 -, juris, Rn. 10).
  • KG, 23.08.2019 - 2 Ws 125/19

    Absonderung eines Strafgefangenen im Strafvollzug; Beweiswürdigung in

    a) Soweit bei der Ermittlung der Feststellungen die Angaben der Verfahrensbeteiligten zueinander in Widerspruch stehen oder sonst Ungereimtheiten auftauchen (wie hier zu der Frage, ob im Februar 2019 in der JVA T. ein Zugangsgespräch stattgefunden hat; s.o.), obliegt der Strafvollstreckungskammer infolge der Amtsaufklärungspflicht (§ 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG Bund iVm § 244 Abs. 2 StPO; vgl. dazu Bachmann in LNNV, StVollzG 12. Aufl. Abschn. P Rn. 68; Laubenthal, Strafvollzug 8. Aufl. Rn. 804), den Sachverhalt weiter zu erforschen (vgl. BVerfG NStZ-RR 2009, 218; Arloth/Krä, StVollzG 4. Aufl. § 115 Rn. 2).

    Eine ungeprüfte Übernahme von Äußerungen eines Verfahrensbeteiligten ist damit nicht vereinbar (vgl. BVerfG NStZ-RR 2009, 218).

  • OLG Karlsruhe, 08.12.2015 - 2 Ws 544/15

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Erforderliche Feststellungen bei Ablehnung der

    Vielmehr ist sie im Rahmen der ihr obliegenden Amtsaufklärungspflicht gehalten, eine eigene Prüfung vorzunehmen (BVerfG NJW 2006, 2683; NStZ-RR 2009, 218; Kammerbeschluss vom 26.8.2008 - 2 BvR 697/07, juris; OLG Hamm NStZ 1984, 574; OLG Stuttgart Die Justiz 1984, 142).
  • OLG Naumburg, 19.10.2011 - 2 Ws 228/11

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung: Prüfungsumfang bei einem Antrag auf

    Die Feststellung des Landgerichts, die Antragsgegnerin würde bei der Verlegung mitwirken, mithin mit ihr einverstanden sein, folgt nicht aus der Verweisung auf das Schreiben vom 1. April 2011 (vgl. zur Aufklärungspflicht der Strafvollstreckungskammer BVerfG NStZ-RR 2009, 218).
  • KG, 25.07.2017 - 5 Ws 157/17

    Gerichtliches Verfahren in Strafvollzugssachen: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

    Die Annahme, es könne ohne weitere Sachverhaltsaufklärung von der Richtigkeit der behördlichen Darstellung ausgegangen werden, bedarf konkreter, auf die Umstände des Falls bezogener Gründe (vgl. BVerfG NStZ-RR 2009, 218).
  • KG, 21.09.2020 - 5 Ws 115/19

    Besuchsüberstellung in eine in einem anderen Bundesland gelegene

    Die Annahme, es könne ohne weitere Sachverhaltsaufklärung von der Richtigkeit der behördlichen Darstellung ausgegangen werden, bedarf konkreter, auf die Umstände des Falles bezogener Gründe (vgl. BVerfG NStZ-RR 2009, 218).
  • KG, 29.10.2021 - 2 Ws 121/20

    Amtsaufklärungspflicht in Strafvollzugsverfahren

    Soweit bei der Ermittlung der Feststellungen die Angaben der Verfahrensbeteiligten zueinander in Widerspruch stehen oder sonst Ungereimtheiten auftauchen (wie hier zu der Frage, welche konkreten Sicherungsmaßnahmen bei der Ausführung zur Anwendung kamen), obliegt es der Strafvollstreckungskammer infolge der Amtsaufklärungspflicht (§ 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG iVm § 244 Abs. 2 StPO; vgl. dazu Senat, Beschluss vom 23. August 2019 - 2 Ws 125/19 Vollz -, juris; Bachmann in LNNV, StVollzG 12. Aufl. Abschn. P Rdn. 68; Laubenthal, Strafvollzug 8. Aufl. Rdn. 804), den Sachverhalt weiter zu erforschen (vgl. BVerfG vom 17. März 2021 - 2 BvR 194/20 -, juris Rdn. 51 mwN NStZ-RR 2009, 218; Senat aaO; Arloth/Krä, StVollzG 5. Aufl. § 115 Rdn. 2).
  • KG, 18.03.2019 - 5 Ws 8/19

    Strafvollzug: Anspruch Strafgefangener auf Zuweisung eines eigenen Kühlfachs

    Die Annahme, es könne ohne weitere Sachverhaltsaufklärung von der Richtigkeit der behördlichen Darstellung ausgegangen werden, bedarf konkreter, auf die Umstände des Falls bezogener Gründe (vgl. BVerfG NStZ-RR 2009, 218).
  • OLG Koblenz, 19.10.2015 - 2 Ws 384/15

    Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Widerruf von Vollzugslockerungen und

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