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   BVerfG, 04.03.1964 - 1 BvR 371/61, 1 BvR 373/61   

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https://dejure.org/1964,101
BVerfG, 04.03.1964 - 1 BvR 371/61, 1 BvR 373/61 (https://dejure.org/1964,101)
BVerfG, Entscheidung vom 04.03.1964 - 1 BvR 371/61, 1 BvR 373/61 (https://dejure.org/1964,101)
BVerfG, Entscheidung vom 04. März 1964 - 1 BvR 371/61, 1 BvR 373/61 (https://dejure.org/1964,101)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • opinioiuris.de

    Arzneimittelgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMG § 36 Abs. 2 Satz 1; GG Art. 12 Abs. 1
    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 36 Abs. 2 AMG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 17, 269
  • NJW 1964, 1175
  • MDR 1964, 385
  • DÖV 1964, 464
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.01.1959 - 1 BvR 100/57

    Arzneifertigwaren

    Auszug aus BVerfG, 04.03.1964 - 1 BvR 371/61
    Aus der von der Bundesregierung angezogenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Januar 1959 (BVerfGE 9, 73) kann nicht gefolgert werden, daß die Abgrenzung der Abgabebefugnis für Heilmittel in jedem Falle eine Regelung der Berufsausübung ist.
  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 04.03.1964 - 1 BvR 371/61
    Auch wenn man eine Regelung der Berufsausübung annimmt, hat sie eine so einschneidende Wirkung für die betroffene Berufsgruppe, daß dieser Eingriff in die Berufsfreiheit nur zulässig wäre, wenn er durch wichtige Gründe des gemeinen Wohls gefordert würde (vgl. BVerfGE 11, 30 [42 f.]; Urteil vom 22. Mai 1963; 1 BvR 78/56).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Demgemäß hat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wenn auch im Zusammenhang anderer Fragestellungen, bei der Beurteilung von Prognosen des Gesetzgebers differenzierte Maßstäbe zugrunde gelegt, die von einer Evidenzkontrolle (etwa BVerfGE 36, 1 (17) - Grundvertrag; 37, 1 (20) - Stabilisierungsfonds; 40, 196 (223) - Güterkraftverkehrsgesetz) über eine Vertretbarkeitskontrolle (etwa BVerfGE 25, 1 (12 f., 17) - Mühlengesetz; 30, 250 (263) - Absicherungsgesetz; 39, 210 (225 f.) - Mühlenstrukturgesetz) bis hin zu einer intensivierten inhaltlichen Kontrolle reichen (etwa BVerfGE 7, 377 (415) - Apotheken; 11, 30 (45) - Kassenärzte; 17, 269 (276 ff.) - Arzneimittelgesetz; 39, 1 (46, 51 ff.) - § 218 StGB; 45, 187 (238) - Lebenslange Freiheitsstrafe).
  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    (a) Da die Gesundheit und erst recht das menschliche Leben zu den besonders hohen Gütern zählen, darf ihr Schutz auch mit Mitteln angestrebt werden, die in das Grundrecht der Berufsfreiheit empfindlich eingreifen (vgl. BVerfGE 17, 269 ; 85, 248 ; 107, 186 ).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Ein Gesetz, das die Berufsausübung regelt, ist vielmehr erst dann verfassungswidrig, wenn es bei der betroffenen Berufsgruppe generell das Übermaßverbot verletzt; es kann dann von jedem Angehörigen dieses Berufs mit dem Ziel angegriffen werden, die alle Angehörigen seines Berufs treffende Belastung zu beseitigen (vgl. etwa BVerfGE 14, 19 [24]; 17, 269 [274 ff.]).
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