Rechtsprechung
   BVerfG, 04.03.1993 - 1 BvR 1674/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8246
BVerfG, 04.03.1993 - 1 BvR 1674/92 (https://dejure.org/1993,8246)
BVerfG, Entscheidung vom 04.03.1993 - 1 BvR 1674/92 (https://dejure.org/1993,8246)
BVerfG, Entscheidung vom 04. März 1993 - 1 BvR 1674/92 (https://dejure.org/1993,8246)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,8246) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung im weiteren Sinne - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1256/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen bei der Ausgestaltung des Instanzenzuges für

    Auszug aus BVerfG, 04.03.1993 - 1 BvR 1674/92
    Dieser gebietet, daß der Beschwerdeführer im Ausgangsverfahren im Rahmen des Zumutbaren alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpft, um es erst gar nicht zu dem Verfassungsverstoß kommen zu lassen (vgl. BVerfGE 85, 80 [86]).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 04.03.1993 - 1 BvR 1674/92
    Denn die Verletzung einfachrechtlicher Verfahrensvorschriften, die dazu dienen, daß ein Verfahrensbeteiligter sein Anliegen zu Gehör bringen kann, bedeutet nicht notwendig schon einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG ; ein solcher liegt nur vor, wenn dadurch zugleich das unabdingbare Maß verfassungsrechtlich verbürgten rechtlichen Gehörs verkürzt wird (vgl. BVerfGE 60, 305 [310]; 75, 302 [314]).
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 04.03.1993 - 1 BvR 1674/92
    Da aber auch die Beschwerdeführerin das Landgericht nicht auf die Rechtsentscheide hingewiesen hat, von denen es abgewichen sein soll, sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß sich dem Landgericht das Erfordernis einer Vorlage aufdrängen mußte (vgl. BVerfGE 79, 292 [301]; NJW 1993, 381 [382]).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus BVerfG, 04.03.1993 - 1 BvR 1674/92
    Denn die Verletzung einfachrechtlicher Verfahrensvorschriften, die dazu dienen, daß ein Verfahrensbeteiligter sein Anliegen zu Gehör bringen kann, bedeutet nicht notwendig schon einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG ; ein solcher liegt nur vor, wenn dadurch zugleich das unabdingbare Maß verfassungsrechtlich verbürgten rechtlichen Gehörs verkürzt wird (vgl. BVerfGE 60, 305 [310]; 75, 302 [314]).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

    Auszug aus BVerfG, 04.03.1993 - 1 BvR 1674/92
    Da aber auch die Beschwerdeführerin das Landgericht nicht auf die Rechtsentscheide hingewiesen hat, von denen es abgewichen sein soll, sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß sich dem Landgericht das Erfordernis einer Vorlage aufdrängen mußte (vgl. BVerfGE 79, 292 [301]; NJW 1993, 381 [382]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht