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   BVerfG, 04.03.1994 - 2 BvR 2037/93   

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https://dejure.org/1994,1573
BVerfG, 04.03.1994 - 2 BvR 2037/93 (https://dejure.org/1994,1573)
BVerfG, Entscheidung vom 04.03.1994 - 2 BvR 2037/93 (https://dejure.org/1994,1573)
BVerfG, Entscheidung vom 04. März 1994 - 2 BvR 2037/93 (https://dejure.org/1994,1573)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslieferung wegen Betäubungsmittelhandels nach Griechenland bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lebenslange Freiheitsstrafe - Griechenland - Betäubungsmittel - Kokain - Angemessenheit - Unerträgliche Härte - Möglichkeit der Freiheitserlangung - Haftentlassung - Gute Führung - Gute Prognose - Persönliche Verhältnisse - Vorleben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2884
  • NVwZ 1995, 55 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus BVerfG, 04.03.1994 - 2 BvR 2037/93
    Die Auslieferung wird vielmehr erst durch eine Strafe gehindert, die unerträglich hart ist und unter jedem denkbaren Gesichtspunkt als unangemessen erscheint, oder die als solche grausam, unmenschlich oder erniedrigend ist (vgl. BVerfGE 75, 1 [16 ff.]).

    Diese Strafdrohung zeigt ebenso wie die Unterstellung des unbefugten Vertriebs von Betäubungsmitteln unter das Weltrechtsprinzip in § 6 Nr. 5 StGB und die Ratifizierung des Einheits-Übereinkommens über Suchtstoffe vom 30. März 1961 (BGBl. 1973 II S. 1353ff.), das die Bundesrepublik Deutschland zu einer "angemessenen" Bestrafung der schweren Formen der Betäubungsmittelkriminalität verpflichtet (vgl. dazu BVerfGE 75, 1 [17 f.]), daß die deutsche Rechtsordnung das dem Beschwerdeführer vorgeworfene Verhalten als schweres Unrecht bewertet (vgl. auch Art. 3 Abs. 4 a des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen vom 2O. Dezember 1988, dem die Bundesrepublik Deutschland bereits zugestimmt hat [BGBl. II 1993 S. 1136]: "Jede Vertragspartei belegt die Begehung der ... Straftaten mit Sanktionen, die der Schwere dieser Straftaten Rechnung tragen ...").

    cc) Der griechische Gesetzgeber war bei der Androhung der lebenslangen Freiheitsstrafe für gravierende Fälle der Betäubungsmittelkriminalität, wie das dem Beschwerdeführer zur Last gelegte gewerbsmäßige Handeln, ersichtlich von der Erwägung geleitet, diese wegen der sozialen Folgeprobleme (Suchtkrankheiten, Beschaffungstaten) besonders gefährliche Form des Verbrechens durch Strafen zu bekämpfen, die den Rechtsunterworfenen den hohen Wert des zu schützenden Rechtsguts verdeutlichen und unter den Bedingungen Griechenlands, in dem die Strafe verhängt wird, eine abschreckende Wirkung zu erzielen (vgl. dazu auch BVerfGE 75, 1 [18]).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 04.03.1994 - 2 BvR 2037/93
    dd) Eine Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe hätte auch nicht zur Konsequenz, daß der Beschwerdeführer jeder konkreten und realisierbaren Chance auf Wiedererlangung der Freiheit verlustig ginge (vgl. Bedenken gegen die lebenslange Freiheitsstrafe unter diesem Aspekt im Hinblick auf Art. 1 Abs. 1 GG und das Rechtsstaatsprinzip BVerfGE 45, 187 [228 f., 245]).
  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Es ist daher nicht unerträglich hart im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. oben unter III. 1. und BVerfGE 75, 1 , Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. März 1994 - 2 BvR 2037/93 -, NJW 1994, S. 2884), wenn der indische demokratische Gesetzgeber den Strafrahmen für diese Straftaten bis zur lebenslänglichen Freiheitsstrafe festgesetzt hat.
  • BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Vietnam

    (2) Hinsichtlich der drohenden lebenslangen Freiheitsstrafe führte das Kammergericht in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise aus, dass die Strafe wegen des hohen Unrechtsgehalts der Drogendelikte nicht unverhältnismäßig sei (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. März 1994 - 2 BvR 2037/93 -, NJW 1994, S. 2884).

    c) Auch die Begründung des Kammergerichts, Art. 6 Abs. 1 GG stehe der Auslieferung nicht entgegen, entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. März 1994 - 2 BvR 2037/93 -, NJW 1994, S. 2884).

  • BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 1820/14

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Angesichts der konkreten Chance auf vorzeitige Entlassung stand die drohende Freiheitsstrafe zu der - schwerwiegenden - Verfehlung nicht so außer Verhältnis, dass sie als schlechthin unangemessen anzusehen war (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. März 1994 - 2 BvR 2037/93 -, NJW 1994, S. 2884).
  • LG Stuttgart, 15.03.2018 - 21 StVK 172/17

    Gotthard-Raser, Vollstreckungshilfe, Schweiz

    b) Bei der Prüfung, ob eine ausländische Sanktion gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt, ist auch die Bewertung der vorgeworfenen Tat durch die deutsche Rechtsordnung in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfG NJW 1994, 2884).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 3 Ausl 108/14

    Auslieferung eines in Abwesenheit Verurteilten nach Italien

    Wer durch die Einfuhr dieser Droge eine Vielzahl von Menschen solchen erheblichen Gefahren aussetzt, handelt verwerflich, seine Schuld wiegt schwer und rechtfertigt regelmäßig auch eine sehr strenge Bestrafung (BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. März 1994 - 2 BvR 2037/93 -, juris, m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 31. März 1987 - 2 BvM 2/86 - juris = BVerfGE 75, 1 ff., 16 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 15. August 2006 - 6 Ausl 19/06 - juris; Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 15. August 2006 - 2 BvR 1160/06 - juris sowie das dieser Entscheidung zu Grunde liegende Urteil des BGH vom 27. April 2006 - 4 StR 572/05 -, juris = NStZ 2006, 500 f.).
  • BVerfG, 01.12.2003 - 2 BvR 879/03

    Auslieferung nach Peru

    Darüber hinaus schützt Art. 6 Abs. 1 GG nicht davor, dass ein Ausländer als Folge der Verletzung von Strafnormen außerhalb des Bundesgebietes zur Verantwortung gezogen wird (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. März 1994 - 2 BvR 2037/93 -, NJW 1994, S. 2884; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 1998 - 2 BvR 1947/98 -, veröffentlicht in JURIS).
  • BVerfG, 28.07.2016 - 2 BvR 1468/16

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

    Angesichts der konkreten Chance auf vorzeitige Entlassung stand die drohende Freiheitsstrafe zu der - schwerwiegenden - Verfehlung nicht so außer Verhältnis, dass sie als schlechthin unangemessen anzusehen war (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. März 1994 - 2 BvR 2037/93 -, juris, Rn. 14 ff.).
  • BVerfG, 15.03.2012 - 2 BvL 8/11

    Normenkontrolle (konkrete); Richtervorlage; Entscheidungserheblichkeit;

    Gerade der grenzüberschreitende Betäubungsmittelhandel ist Gegenstand internationaler Abkommen (vgl. BVerfGE 75, 1 ; 90, 145 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. März 1994 - 2 BvR 2037/93 -, NJW 1994, S. 2884).
  • OLG Karlsruhe, 19.02.2024 - 301 OAus 136/23

    Auslieferung nach Großbritannien

    Nach allem droht dem Verfolgten unter Berücksichtigung der Schuldschwere des vorgeworfenen Sachverhalts im Hinblick auf den angegebenen Strafrahmen (der ohne weiteres mit der hiesigen Bewertung der "nicht geringen Menge" der gefährlichen Betäubungsmittel und den in Deutschland hierfür gegebenen Strafrahmen vergleichbar ist) jedenfalls keine unerträglich harte bzw. keine "schlechterdings - unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessene - Sanktion" (vgl. BVerfG WM 2015, 65 = wistra 2015, 96 = InfAuslR 2015, 129; BVerfGE 75, 1, 16 f.; NJW 1994, 2884; OLG Hamm NStZ-RR 2014, 156; SLGH/Gleß/Wahl/Zimmermann, 6. Aufl. 2020, IRG § 73 Rn. 60, jeweils mwN).
  • BVerfG, 19.11.2015 - 2 BvR 2088/15

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Angesichts der konkreten Chance auf vorzeitige Entlassung stand die drohende Freiheitsstrafe zu der - schwerwiegenden - Verfehlung nicht so außer Verhältnis, dass sie als schlechthin unangemessen anzusehen war (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. März 1994 - 2 BvR 2037/93 -, NJW 1994, S. 2884).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines ETA-Terroristen von

  • OLG München, 05.06.2019 - 1 AR 403/18

    Keine drohende Todesstrafe - Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

  • OLG Köln, 07.07.2006 - 6 Ausl 19/06

    Langjährige Freiheitsstrafe ohne Aussetzung kein Hindernis für Auslieferung in

  • OLG Hamm, 19.12.2000 - 4 Ausl 124/00

    Auslieferung, ordre public, unangemessen harte Strafe im Ausland zu verbüßen

  • OLG Zweibrücken, 25.10.1995 - 1 Ausl 2/95
  • OLG Dresden, 14.01.2011 - Ausl 179/10

    Voraussetzungen für eine Auslieferung an die USA

  • OLG Köln, 07.07.2006 - 6 Ausl/19/06

    Voraussetzungen der Auslieferung eines Ausländers an seinen Heimatstaat;

  • OLG Stuttgart, 07.04.2006 - 3 Ausl 23/04

    Auslieferung nach Peru: Übermäßige Strafhöhe im ersuchenden Staat als

  • OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 3 Ausl 63/01

    Auslieferung zur Strafvollstreckung in die Türkei: Unzulässigkeit der

  • OLG Celle, 20.05.2008 - 1 ARs 21/08

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafverfolgung wegen des Besitzes nur

  • OLG Stuttgart, 28.02.2003 - 3 Ausl 116/01

    Oberlandesgericht erklärt Auslieferung nach Bulgarien zur Vollstreckung eines

  • OLG Karlsruhe, 10.08.2006 - 1 AK 1/06

    Zulässigkeit der Auslieferung nach Rumänien zur Strafvollstreckung: Nachweis der

  • BVerfG, 12.11.1998 - 2 BvR 1947/98

    Auslieferung und drohende Verurteilung außerhalb des Bundesgebietes als Folge der

  • OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 AK 35/06

    Auslieferung: Berücksichtigung der Strafhöhe und der Nichtanrechnung erlittener

  • OLG Hamm, 15.05.2001 - 4 Ausl 59/01

    Zulässigkeit der Auslieferung; Geltung der inländischen Strafrechtsnormen;

  • OLG Bremen, 22.06.2018 - 1 AuslA 27/18

    Zulässigkeit der Aufhebung der Anordnung der Beteiligung eines

  • OLG Hamm, 22.12.2000 - 4 Ausl 226/00

    Zulässigkeit der Auslieferung, Verstoß gegen ordre public, im Ausland zu

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