Rechtsprechung
   BVerfG, 04.03.1999 - 1 BvR 421/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10975
BVerfG, 04.03.1999 - 1 BvR 421/96 (https://dejure.org/1999,10975)
BVerfG, Entscheidung vom 04.03.1999 - 1 BvR 421/96 (https://dejure.org/1999,10975)
BVerfG, Entscheidung vom 04. März 1999 - 1 BvR 421/96 (https://dejure.org/1999,10975)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,10975) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung elternunabhängiger Ausbildungsförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92

    Elternunabhängige Ausbildungsförderung

    Auszug aus BVerfG, 04.03.1999 - 1 BvR 421/96
    Diese Vorschrift ist nach dem Beschluß des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 ( 1 BvL 50/92) in Verbindung mit § 36 Abs. 1 Satz 2 BAföG 1990 mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar.
  • BVerwG, 14.01.2002 - 5 B 55.01
    Diese Abweichung muss dazu führen, der auf den Gesichtspunkt rechtsgrundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) gestützten und mit der Verfassungswidrigkeit der genannten Regelung begründeten (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ) Nichtzulassungsbeschwerde, die der erkennende Senat mit dem durch Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. März 1999 - 1 BvR 421/96 - aufgehobenen Beschluss vom 21. Dezember 1995 - BVerwG 5 B 113.95 - zurückgewiesen hatte, nunmehr unter dem Gesichtspunkt der Divergenz stattzugeben (vgl. auch Pietzner in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , Stand: Februar 1998, § 132 Rn. 55 zur "überholten" Grundsatzrevision), damit der Klägerin das Revisionsverfahren eröffnet und auf diesem Wege die Verletzung der Klägerin in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG auf Gleichbehandlung behoben werden kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht