Rechtsprechung
   BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07, 2 BvR 2112/07   

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https://dejure.org/2008,2646
BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07, 2 BvR 2112/07 (https://dejure.org/2008,2646)
BVerfG, Entscheidung vom 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07, 2 BvR 2112/07 (https://dejure.org/2008,2646)
BVerfG, Entscheidung vom 04. März 2008 - 2 BvR 2111/07, 2 BvR 2112/07 (https://dejure.org/2008,2646)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 304 StPO; § 100g StPO a.F.; § 100h StPO a.F.; § 242 BGB
    Beschwerde gegen längere Zeit zurückliegende Ermittlungsmaßnahmen (Abfrage von Telekommunikationsverbindungsdaten; Rechtsschutzbedürfnis; Treu und Glauben; Verwirkung); Anspruch auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch auf Verwirkung gestützte landgerichtliche Abweisung einer Beschwerde wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses bei Einlegung der Beschwerde nach einem Jahr nach Bekanntwerden von Ermittlungsmaßnahmen und 9 Monaten seit der ...

  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer Durchsuchung und einer Ermittlung von Telekommunikationsverbindungsdaten als auch nach Erledigung gerichtlich überprüfbarer schwerer Grundrechtseingriff; Einlegung einer formlosen Gegenvorstellung als Gebot der Rechtswegerschöpfung vor Erhebung einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 10 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4
    Zeitliche Grenzen der gerichtlichen Überprüfung von erledigten Ermittlungsmaßnahmen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 382
  • NStZ 2009, 166
  • afp 2008, 172
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1660/02

    Zur Verwerfung der Beschwerde gegen einen Durchsuchungs- und

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07
    Das Interesse an der Wahrung des Rechtsfriedens verlange in einem derartigen Fall, die Anrufung der Gerichte nach langer Zeit untätigen Zuwartens als unzulässig anzusehen, so dass auch ein an sich unbefristeter Antrag nicht nach Belieben hinausgezögert oder verspätet gestellt werden dürfe (Hinweis auf Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 f.).

    Das Bundesverfassungsgericht habe erst ab einem Zeitraum von zwei Jahren das erforderliche Zeitmoment für gegeben erachtet (erneut Hinweis auf Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514).

    Das Rechtsschutzbedürfnis kann entfallen, wenn die verspätete Geltendmachung eines Anspruchs gegen Treu und Glauben verstößt, etwa weil der Berechtigte sich verspätet auf das Recht beruft (Zeitmoment) und unter Verhältnissen untätig geblieben ist, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (Umstandsmoment) (vgl. BVerfGE 32, 305 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 , und der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1451/04 -, NJW 2005, S. 1855 ).

    Auch ein an sich unbefristeter Antrag kann deshalb nicht nach Belieben hinausgezögert oder verspätet gestellt werden, ohne unzulässig zu werden (vgl. BVerfGE 32, 305 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 und der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1451/04 -, NJW 2005, S. 1855 ).

    Der hier zu entscheidende Fall unterscheidet sich insoweit maßgeblich von dem mit Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2002 (- 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 f.) entschiedenen.

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07
    a) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 104, 220 ; stRspr).

    Sie treffen Vorkehrungen dafür, dass der Einzelne seine Rechte auch tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne gerichtliche Prüfung zu tragen hat (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 104, 220 ; stRspr).

    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leer laufen lassen (BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

    Andererseits ist es grundsätzlich mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzbedürfnis abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07
    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leer laufen lassen (BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

    Andererseits ist es grundsätzlich mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzbedürfnis abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).

    Zwar ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass die Berechtigung eines schweren Grundrechtseingriffs auch nach dessen Erledigung grundsätzlich gerichtlich überprüft werden kann und dass zu dieser Fallgruppe der tiefgreifenden Grundrechtseingriffe sowohl die Durchsuchungsanordnung (BVerfGE 96, 27 ) als auch die Ermittlung der Telekommunikationsverbindungsdaten nach §§ 100g, 100h StPO (vgl. BVerfGE 107, 299 zur Vorgängervorschrift § 12 FAG) zählt.

  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07
    Das Rechtsschutzbedürfnis kann entfallen, wenn die verspätete Geltendmachung eines Anspruchs gegen Treu und Glauben verstößt, etwa weil der Berechtigte sich verspätet auf das Recht beruft (Zeitmoment) und unter Verhältnissen untätig geblieben ist, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (Umstandsmoment) (vgl. BVerfGE 32, 305 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 , und der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1451/04 -, NJW 2005, S. 1855 ).

    Auch ein an sich unbefristeter Antrag kann deshalb nicht nach Belieben hinausgezögert oder verspätet gestellt werden, ohne unzulässig zu werden (vgl. BVerfGE 32, 305 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 und der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1451/04 -, NJW 2005, S. 1855 ).

    Gleichwohl darf hierdurch der Weg zu den Gerichten nicht in unzumutbarer Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 11, 232 ; 32, 305 ).

  • BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1451/04

    Grundrecht auf effektiven, lückenlosen Rechtsschutz (Anspruch auf wirksame und

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07
    Das Rechtsschutzbedürfnis kann entfallen, wenn die verspätete Geltendmachung eines Anspruchs gegen Treu und Glauben verstößt, etwa weil der Berechtigte sich verspätet auf das Recht beruft (Zeitmoment) und unter Verhältnissen untätig geblieben ist, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (Umstandsmoment) (vgl. BVerfGE 32, 305 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 , und der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1451/04 -, NJW 2005, S. 1855 ).

    Auch ein an sich unbefristeter Antrag kann deshalb nicht nach Belieben hinausgezögert oder verspätet gestellt werden, ohne unzulässig zu werden (vgl. BVerfGE 32, 305 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 und der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1451/04 -, NJW 2005, S. 1855 ).

  • BVerfG, 06.03.2006 - 2 BvR 371/06

    Rechtsschutz gegen die Durchsuchung von Wohnräumen und Geschäftsräumen auf Grund

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07
    So hat das Bundesverfassungsgericht die Annahme der Verwirkung des Rechtsschutzbedürfnisses durch die Fachgerichte in einem Fall nicht beanstandet, in dem der Beschwerdeführer erst fünf Jahre nach Vollzug der Ermittlungsmaßnahme und drei Jahre nach rechtskräftigem Abschluss des Ermittlungsverfahrens Beschwerde eingelegt hatte (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. März 2006 - 2 BvR 371/06 - juris).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07
    Gleichwohl darf hierdurch der Weg zu den Gerichten nicht in unzumutbarer Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 11, 232 ; 32, 305 ).
  • BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80

    Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07
    Es ist ein allgemein anerkanntes Rechtsprinzip, dass jede an einen Antrag gebundene gerichtliche Entscheidung ein Rechtsschutzbedürfnis voraussetzt (vgl. BVerfGE 61, 126 ).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07
    Sie treffen Vorkehrungen dafür, dass der Einzelne seine Rechte auch tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne gerichtliche Prüfung zu tragen hat (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 104, 220 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07
    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leer laufen lassen (BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 37/60

    Korntal

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • VerfGH Baden-Württemberg, 13.04.2016 - 1 VB 83/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein amtsgerichtlichen Beschluss in einem

    Dem könnte allerdings damit entgegengewirkt werden, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Missbräuchlichkeit einer verzögerten Einlegung des fachgerichtlichen Rechtsbehelfs oder dessen Verwirkung in Betracht kommt (vgl. BVerfGK 13, 382 - Juris Rn. 25; OLG Koblenz, wistra 1987, 357 - zit. nach Juris; Schmitt, in: Mey- er-Goßner, StPO, 58. Aufl. 2015, § 33a Rn. 7; Buermeyer, in: Rensen/Brink , Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, 2009, S. 35, 44).
  • BVerfG, 02.02.2024 - 2 BvR 1255/23

    Mangels substantiierten Aufzeigens der Einhaltung der Monatsfrist unzulässige

    Die am 5. Juli 2023 erhobene Gegenvorstellung gehörte weder zum Rechtsweg noch war deren Einlegung zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität erforderlich (vgl. nur BVerfGE 122, 190 ; BVerfGK 13, 382 ), sodass sie die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde nicht offenhalten konnte.
  • OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10

    Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren bei illegalem

    Gemäß der vom Gesetzgeber (BT-Drucks. 16/6308 S. 205) aufgegriffenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 104, 220 [231 ff.] = NJW 2002, 2456; NStZ 2009, 166 [167] m.w.N.) muss der Begriff der Erledigung vielmehr weit ausgelegt und das Feststellungsbegehren im Interesse effektiven Rechtsschutzes auch dann als zulässig angesehen werden, wenn sich die angegriffene Maßnahme - wie hier - bei Einlegung der Beschwerde bereits erledigt hatte (Keidel / Budde, a.a.O., Rn. 7-9; Prütting / Helms / Abramenko, FamFG, § 62 Rn. 5; Schulte-Bunert / Weinreich / Unger, a.a.O., Rn. 3).

    Insoweit droht auch kein mit rechtsstaatlichen Prinzipien unvereinbarer Schwebezustand - um so weniger, als das Beschwerderecht unabhängig von gesetzlichen Fristen (§ 101 Abs. 9 S. 4 und 7 UrhG, § 63 FamFG), deren Anwendbarkeit auf die betroffenen Anschlussinhaber zweifelhaft sein mag, zumindest Verwirkungsregeln unterliegt (vgl. BVerfG, NStZ 2009, 166 [167]) und die Antragstellerin es regelmäßig selbst in der Hand hat, wann sie die ihr vom Provider benannten Anschlussinhaber über den Inhalt der sie betreffenden richterlichen Anordnung in Kenntnis setzt.

  • VGH Bayern, 02.09.2011 - 7 ZB 11.1033

    Untätigkeitsklage; Verwirkung des Klagerechts; Habilitationsverfahren

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts kann die Befugnis zur Anrufung der Gerichte im Einzelfall verwirkt sein, wenn die verspätete Geltendmachung eines Anspruchs gegen Treu und Glauben verstößt (BVerfG vom 26.1.1972 BVerfGE 32, 305/308 f., vom 14.12.2004 NJW 2005, 1855/1856 und vom 4.3.2008 NStZ 2009, 166/167; BVerwG vom 7.2.1974 BVerwGE 44, 339/343 f., vom 22.5.1990 Az. 8 B 156/89 und vom 10.8.2000 NVwZ 2001, 206; ebenso BayVGH vom 31.3.1993 NVwZ-RR 1994, 241/242 und vom 7.8.2001 NVwZ-RR 2002, 426/427).

    Selbst wenn das Umstandsmoment in den Hintergrund tritt, aber der Betreffende eine derart lange Zeit abgewartet hat, dass mit einem Tätigwerden der Behörde schlechthin nicht mehr zu rechnen war, kann von der Verwirkung des Rechtsschutzinteresses ausgegangen werden (BVerfG vom 4.3.2008, a.a.O., S. 167).

    Zum einen gewinnt das Zeitmoment mit zunehmendem Zeitablauf wegen des öffentlichen Interesses an der Erhaltung des Rechtsfriedens gegenüber dem Umstandsmoment an Gewicht (vgl. BVerfG vom 4.3.2008 a.a.O. S. 167).

    Vielmehr betont das Bundesverfassungsgericht insoweit ausdrücklich die Notwendigkeit einer einzelfallbezogenen Abwägung der Umstände (BVerfG vom 4.3.2008, a.a.O., S. 167; ebenso BVerwG vom 22.5.1990, a.a.O., RdNr. 4).

  • OLG München, 12.03.2021 - 1 Ws 125/21

    Verwirkung des Anspruchs auf gerichtliche Überprüfung einer erledigten

    Der Zeitraum, ab wann ein Untätigsein als für eine solche Verwirkung relevant gewertet werden kann, kann nicht abstrakt festgelegt werden, sondern ist durch eine einzelfallbezogene Abwägung der Umstände zu bestimmen (Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111/07; entgegen: OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. März 2005 - 3 VAs 8/05; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 2 VAs 24/04).

    Das öffentliche Interesse an der Wahrung des Rechtsfriedens kann in derartigen Fällen verlangen, die Anrufung des Gerichts nach langer Zeit untätigen Zuwartens als unzulässig anzusehen, so dass auch ein an sich unbefristeter Antrag nicht nach Belieben hinausgezogen oder verspätet gestellt werden kann, ohne unzulässig zu werden (BVerfG, Beschlüsse vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67, juris Rn. 18 u. 20; vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02, juris Rn. 6; vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1451/04, juris Rn. 22; vom 6. März 2006 - 2 BvR 371/06, juris Rn. 5; vom 30. Mai 2006 - 2 BvR 1520/05, juris Rn. 4; vom 16. April 2007 - 2 BvR 463/07, juris Rn. 3 u. 6; vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111/07, juris Rn. 25).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt sich der Zeitraum, ab wann ein Untätigsein als für eine Verwirkung relevant gewertet werden kann, nur bei einzelfallbezogener Abwägung der Umstände ermitteln; die Festlegung auf eine abstrakte Frist, ab der stets von dem Vorliegen des Zeitmoments für die Verwirkung auszugehen wäre, ist nicht möglich (BVerfG, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111/07, juris Rn. 31).

    Abgesehen davon, dass dies angesichts der darauffolgenden viereinhalbjährigen Untätigkeit des Beschwerdeführers als Umstandsmoment ausreichen dürfte (siehe zum Verhältnis zwischen Zeit- und Umstandsmoment: BVerfG, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111/07, juris Rn. 1 Ws 125/21 - Seite 7 - 30), kommt im vorliegenden Fall hinzu, dass er in der Zeit zwischen 16. August 2018 und 12. Januar 2020 in mehreren an verschiedene Gerichte gerichteten Schreiben erklärt hat, dass seine Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum nicht rechtswidrig gewesen sei.

    Auch dieses Verhalten hat zur Annahme berechtigt, der Beschwerdeführer würde sich nicht (mehr) gegen seine Unterbringung wenden und ist insofern vertrauensbildend gewesen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111/07, juris Rn. 29 u. 31).

  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    Dagegen sprechen bereits die nicht kodifizierten und nicht unerhebliche Bewertungsspielräume belassenden Voraussetzungen der Verwirkung prozessualer Rechte (vgl. BVerfGE 32, 305, 308; BVerfGK 4, 287, 293; 13, 382, 388; BVerfG, NJW 2003, 1514, 1515; BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2012 - 1 BvR 2862/11, 1 BvR 2046/12 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 08.09.2020 - 1 B 31.20

    Frist zur Anschlussberufung im Asylverfahren; Verwirkung prozessualer Befugnisse;

    Die Bestimmung, ab welchem Zeitpunkt Untätigkeit als vertrauensbildend und damit für eine Verwirkung relevant ist, erfordert eine Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalles (BVerfG, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111 und 2112/07 - NStZ 2009, 166 ).

    Zwar verliert das Umstandsmoment bei Verstreichen eines Zeitraums, nach dem mit einem Tätigwerden schlechthin nicht mehr zu rechnen war, gegenüber dem Zeitmoment maßgeblich an Gewicht (BVerfG, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111 und 2112/07 - NStZ 2009, 166 ).

  • VG Stuttgart, 11.11.2021 - 11 K 17/21

    Folgerungen für die Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten aus der

    Das Rechtsschutzbedürfnis kann entfallen, wenn die verspätete Geltendmachung eines Anspruchs gegen Treu und Glauben verstößt, etwa weil der Berechtigte sich verspätet auf das Recht beruft und unter Verhältnissen untätig geblieben ist, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (BVerfG Zweiter Senat 3. Kammer, Beschl. v. 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07 -, juris, Rn 25 ff.; BVerfG Zweiter Senat 1. Kammer, Beschl. v. 18.12.2002 - 2 BvR 1660/02 -, und BVerfG Zweiter Senat 3. Kammer, Beschl. v. 14.12.2004 - 2 BvR 1451/04 -, jew. juris).

    Das bloße Untätigbleiben über diesen Zeitraum hinweg lässt unter den hier gegebenen Umständen, die maßgeblich zu berücksichtigen sind (BVerfG, Beschl. v. 04.03.2008, a.a.O.), noch nicht die Annahme zu, dass eine Beschwerde nicht mehr eingelegt werden würde.

  • VG Schleswig, 25.01.2012 - 1 A 57/10

    Klageerhebung im Falle der Verwirkung; Fristablauf bei Untätigkeitsklage

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts kann die Befugnis zur Anrufung der Gerichte im Einzelfall verwirkt sein, wenn die verspätete Geltendmachung eines Anspruchs gegen Treu und Glauben verstößt (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 - BVerfGE 32, 305/308 f., und vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1451/04 - NJW 2005, 1855/1856 sowie Beschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 1451/04 - NStZ 2009, 166/167; BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1974 - VIII C20.72 - BVerwGE 44, 339/343 f.; vom 22. Mai 1990 - 8 B 156/89 - zitiert nach juris und vom 10. August 2000 - 4 A 11/99 - NVwZ 2001, 206; ebenso BayVGH, Urteil vom 31. März 1993 - 20 B 92.1859 - NVwZ-RR 1994, 241/242 und vom 7. August 2001 - 8 A 01.40004 - NVwZ-RR 2002, 426/427).

    Selbst wenn das Umstandsmoment in den Hintergrund tritt, aber der Betreffende eine derart lange Zeit abgewartet hat, dass mit einem Tätigwerden der Behörde schlechthin nicht mehr zu rechnen war, kann von der Verwirkung des Rechtsschutzinteresses ausgegangen werden (BVerfG, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 1451/04 - NStZ 2009, 166/167).

    Die Gerichte haben in den Fällen, in denen auch ein öffentliches Interesse an der Erhaltung des Rechtsfriedens bei der Beurteilung der Verwirkung prozessualer Befugnisse im öffentlichen Recht zu bewerten war, nicht unbedingt langjährige Fristen vorausgesetzt (so etwa der Ablauf von zwei Jahren in BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 - BVerfGE 32, 305/308 f. und in BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 - NJW 2003, 1514; nach 4 Jahren bei Angriff der Benotung einer Examensarbeit in BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1999 - 6 B 75.98 - zitiert nach juris; verneint dagegen bei einer Beschwerdeeinlegung innerhalb von einem Jahr nach Bekanntwerden der beanstandeten Maßnahme in BVerfG, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111/07, 2 BvR 2112/07 - NStZ 2009, 166).

  • OLG Köln, 05.05.2009 - 6 W 39/09

    Kein Rechtsschutz gegen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch

    Zwar kann die grundrechtlich verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen unter Umständen ein Bedürfnis nach gerichtlicher Entscheidung trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels begründen, wenn sich die direkte Belastung (wie bei einer Hausdurchsuchung) typischerweise auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann, oder wenn dem Eingriff eine diskriminierende Wirkung innewohnt, so dass ein besonders schutzwürdiges Interesses des Betroffenen an der nachträglichen Feststellung der Rechtslage besteht (BVerfGE 96, 27 [39 f.] = NJW 1997, 2163 [2164]; 104, 220 [231 ff.] = NJW 2002, 2456; vgl. aus jüngerer Zeit nur die Kammerbeschlüsse BeckRS 2006, 25345 und NStZ 2009, 166 [167] m.w.N.).
  • VG Augsburg, 22.03.2012 - Au 5 K 09.1819

    Untätigkeitsklage; Verwirkung des formellen Klagerechts; materielle Verwirkung;

  • VerfGH Bayern, 28.02.2011 - 84-VI-10

    Teils wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige, im Übrigen unbegründete

  • VGH Bayern, 09.10.2014 - 8 B 12.1546

    Im Rahmen des Rechtsinstituts der Verwirkung kommt dem Umstandsmoment nach dem

  • LG Berlin, 16.03.2010 - 519 Qs 4/10

    Vollzug der Untersuchungshaft: Verfahrenssichernde Anordnungen vor

  • VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 40-IV-13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen zu einem

  • VGH Bayern, 22.01.2014 - 7 ZB 13.10359

    Die auf Zulassung zum Hochschulstudium außerhalb der festgesetzten

  • VGH Bayern, 01.02.2018 - 6 ZB 17.1863

    Erforderlichkeit eines Widerspruchsverfahrens in beamtenrechtlichen

  • VGH Bayern, 21.12.2017 - 8 ZB 17.979

    Feststellung der Nichtigkeit der Eintragung eines Fußwegs im

  • VerfGH Baden-Württemberg, 04.04.2017 - 1 VB 63/16

    Verfassungsbeschwerde gegen einen Kostenbescheid; Beantragung der Erklärung der

  • VerfGH Bayern, 17.07.2020 - 23-VII-19

    Unbegründete Popularklage gegen Bebauungsplan

  • VG Augsburg, 17.01.2018 - Au 6 K 17.1736

    Widmung, Bescheid, Flurbereinigungsplan, Eintragung, Feststellung,

  • VG Augsburg, 11.12.2015 - Au 3 S 15.1633

    Wasserrechtliche Plangenehmigung

  • VerfGH Bayern, 27.06.2012 - 17-VII-09

    Unbegründete Popularklage gegen Änderungsbebauungspläne

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2020 - 2 A 560/17
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - 13 B 1484/14

    Recht des Inhabers der Erstzulassung eines Arzneimittels auf Schutz seiner

  • VerfGH Bayern, 28.10.2014 - 7-VII-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung eines Bebauungsplans

  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 6 CE 18.2332

    Zum Freizeitausgleich für geleistete Mehrarbeit

  • VG Regensburg, 14.05.2019 - RN 6 K 17.2047

    Verlust eines Anspruchs wegen Zeitablaufs nach Treu und Glauben

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.12.2020 - L 28 BA 109/18

    Untätigkeitsklage - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Zeitmoment - Umstandsmoment -

  • VGH Bayern, 08.01.2014 - 15 ZB 12.1236

    Kein Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten; Verwirkung

  • VG Gera, 12.07.2022 - 5 K 1834/19

    Klage bezüglich eines vermögensrechtlichen Erlösauskehranspruchs;

  • VerfGH Bayern, 09.03.2016 - 17-VII-15

    Zum Rechtsschutzbedürfnis für eine Popularklage gegen einen vorhabenbezogenen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2013 - 6 A 2649/10

    Anspruch eines angestellten Lehrers in Nordrhein-Westfalen in das

  • VerfGH Bayern, 23.11.2020 - 69-VII-20

    Erfolglose Popularklage gegen einen Bebauungsplan

  • VGH Bayern, 03.01.2019 - 4 ZB 18.1839

    Ruhen des Widerspruchsverfahrens

  • VG Ansbach, 02.03.2016 - AN 9 K 15.01258

    Verwirkung der Anfechtung einer Baugenehmigung Jahre nach Erkennbarkeit der

  • VG Augsburg, 09.03.2020 - Au 9 K 17.589

    Naturschutzrechtliche Beseitigungsanordnung für einen Abwehrzaun

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2021 - 1 B 11.19

    Berlin - Krankentransport - Genehmigung - Nebenbestimmung - Auflage - Anfechtung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2021 - 7 A 1420/20

    Verwirkung des Abwehr- bzw. Einschreitensanspruchs gegen die allgemeine

  • VG Karlsruhe, 12.07.2023 - 12 K 4383/22

    Führen eines Fahrzeugs mit islamisch-religiöser Verschleierung; einheitliche

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2023 - L 5 P 11/21
  • VG Arnsberg, 26.08.2019 - 8 K 1837/18
  • LG Köln, 21.07.2017 - 116 Qs 2/17
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