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   BVerfG, 04.04.2022 - 1 BvR 1370/21   

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https://dejure.org/2022,11744
BVerfG, 04.04.2022 - 1 BvR 1370/21 (https://dejure.org/2022,11744)
BVerfG, Entscheidung vom 04.04.2022 - 1 BvR 1370/21 (https://dejure.org/2022,11744)
BVerfG, Entscheidung vom 04. April 2022 - 1 BvR 1370/21 (https://dejure.org/2022,11744)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung von Beratungshilfe für sozialrechtliches Widerspruchsverfahren verfassungswidrig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1 Abs 1 Nr 3 BeratHiG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Beratungshilfe verletzt Anspruch auf Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1, Abs 3 GG) - Anrechnung von Betriebskostenguthaben auf den Leistungsanspruch des Leistungsempfängers nach § 22 Abs 3 SGB II (juris: ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtswahrnehmungsgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten bei der Durchsetzung ihrer Rechte auch im außergerichtlichen Bereich (hier: Beratungshilfe für ein sozialrechtliches Widerspruchsverfahren)

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Beratungshilfe verletzt Anspruch auf Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1, Abs 3 GG) - Anrechnung von Betriebskostenguthaben auf den Leistungsanspruch des Leistungsempfängers nach § 22 Abs 3 SGB II (juris: ...

  • doev.de PDF

    Ablehnung von Beratungshilfe für sozialrechtliches Widerspruchsverfahren

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    GG Art. 3, Art. 20; BerHG §§ 1, 2, 11; SGB II §§ 19 ff, 22; BVerfGG § 93c
    Beratungshilfe: Ablehnung von Beratungshilfe für sozialrechtliches Widerspruchsverfahren; Verletzung des Anspruchs auf Rechtswahrnehmungsgleichheit (hier: Anrechnung von Betriebskostenguthaben auf den Leistungsanspruch des Leistungsempfängers nach § 22 Abs. 3 SGB II als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1 ; GG Art. 20 Abs. 1
    Rechtswahrnehmungsgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten bei der Durchsetzung ihrer Rechte auch im außergerichtlichen Bereich (hier: Beratungshilfe für ein sozialrechtliches Widerspruchsverfahren)

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Beratungshilfe verletzt Anspruch auf Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1, Abs 3 GG) - Anrechnung von Betriebskostenguthaben auf den Leistungsanspruch des Leistungsempfängers nach § 22 Abs 3 SGB II (juris: ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Ablehnung von Beratungshilfe für sozialrechtliches Widerspruchsverfahren verfassungswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beratungshilfe für sozialrechtliches Widerspruchsverfahren

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde eines Hilfeempfängers erfolgreich - Amtsgericht durfte dem Hartz-IV-Empfänger juristische Beratungshilfe nicht verweigern

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Ablehnung von Beratungshilfe für sozialrechtliches Widerspruchsverfahren verfassungswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ablehnung von Beratungshilfe für sozialrechtliches Widerspruchsverfahren verfassungswidrig - Ablehnung der Beratungshilfe wegen Mutwilligkeit nicht ohne weiteres möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 1876
  • NVwZ-RR 2022, 609
  • NZS 2022, 789
  • FamRZ 2022, 1216
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2022 - 1 BvR 1370/21
    a) Das Grundgesetz verbürgt in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 3 GG die Rechtswahrnehmungsgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten bei der Durchsetzung ihrer Rechte auch im außergerichtlichen Bereich, somit auch im Hinblick auf die Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (vgl. BVerfGE 122, 39 ).

    Dabei brauchen Unbemittelte nur solchen Bemittelten gleichgestellt zu werden, die bei ihrer Entscheidung für die Inanspruchnahme von Rechtsrat auch die hierdurch entstehenden Kosten berücksichtigen und vernünftig abwägen (vgl. BVerfGE 81, 347 ; 122, 39 ).

  • BVerfG, 07.10.2015 - 1 BvR 1962/11

    Ablehnung von Beratungshilfe erfordert einzelfallbezogene Begründung

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2022 - 1 BvR 1370/21
    Keine zumutbare Selbsthilfemöglichkeit ist jedoch die pauschale Verweisung auf die Beratungspflicht der den Bescheid erlassenden Behörde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Oktober 2015 - 1 BvR 1962/11 -, Rn. 9 m.w.N.; stRspr).

    bb) Zur Klärung dieser Frage durfte der Beschwerdeführer nicht an das Jobcenter verwiesen werden, weil dieses den angegriffenen Bescheid selbst erlassen hatte (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2010 - 1 BvR 623/10 -, Rn. 13; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Oktober 2015 - 1 BvR 1962/11 -, Rn. 9 m.w.N.).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2022 - 1 BvR 1370/21
    Dabei brauchen Unbemittelte nur solchen Bemittelten gleichgestellt zu werden, die bei ihrer Entscheidung für die Inanspruchnahme von Rechtsrat auch die hierdurch entstehenden Kosten berücksichtigen und vernünftig abwägen (vgl. BVerfGE 81, 347 ; 122, 39 ).
  • BSG, 24.06.2020 - B 4 AS 8/20 R

    Alg II: Berücksichtigung des Guthabens aus einer Betriebskostenabrechnung

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2022 - 1 BvR 1370/21
    Ungeachtet des Umstands, dass die vom Jobcenter vorgenommene Aufteilung des Betriebskostenguthabens auf einen Zeitraum von sechs Monaten als einmalige Einnahme nach § 11 Abs. 3 Satz 4 SGB II tatsächlich nicht in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung steht (vgl. BSG, Urteil vom 24. Juni 2020 - B 4 AS 8/20 R -), ist diese vor der höchstrichterlichen Klärung umstrittene Frage jedenfalls offenkundig nicht einfach gelagert.
  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 623/10

    Verweigerung von Beratungshilfe für Widerspruch in sozialrechtlichem Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2022 - 1 BvR 1370/21
    bb) Zur Klärung dieser Frage durfte der Beschwerdeführer nicht an das Jobcenter verwiesen werden, weil dieses den angegriffenen Bescheid selbst erlassen hatte (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2010 - 1 BvR 623/10 -, Rn. 13; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Oktober 2015 - 1 BvR 1962/11 -, Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.12.2022 - 9 B 31.22

    Anfechtung von Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw.

    Deshalb ergibt sich weder aus dem vom Kläger in Bezug genommenen Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2022 - 1 BvR 1370/21 - (NJW 2022, 1876) noch aus seinem Hinweis auf §§ 315, 317 ZPO etwas zu seinen Gunsten.
  • BVerwG, 13.12.2022 - 9 B 18.22

    Anfechtung von Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw.

    Deshalb ergibt sich weder aus dem vom Kläger in Bezug genommenen Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2022 - 1 BvR 1370/21 - (NJW 2022, 1876) noch aus seinem Hinweis auf §§ 315, 317 ZPO etwas zu seinen Gunsten.
  • BVerwG, 13.12.2022 - 9 B 30.22

    Anfechtung von Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw.

    Deshalb ergibt sich weder aus dem vom Kläger in Bezug genommenen Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2022 - 1 BvR 1370/21 - (NJW 2022, 1876) noch aus seinem Hinweis auf §§ 315, 317 ZPO etwas zu seinen Gunsten.
  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 B 29.22

    Anfechtung von Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw.

    Deshalb ergibt sich aus dem von der Erinnerungsführerin in Bezug genommenen Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2022 - 1 BvR 1370/21 - (NJW 2022, 1876) nichts zu ihren Gunsten.
  • BVerwG, 19.01.2023 - 9 PKH 2.22

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Deshalb ergibt sich weder aus dem in Bezug genommenen Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2022 - 1 BvR 1370/21 - (NJW 2022, 1876) noch aus dem Hinweis auf §§ 315, 317 ZPO etwas zugunsten des Antragstellers.
  • BVerwG, 15.03.2023 - 9 PKH 2.22

    Zurückweisung der Gegenvorstellung

    Der Senat hat sich in seinem Beschluss vom 19. Januar 2023 auch mit den vom Antragsteller erneut in Bezug genommenen Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2022 - 1 BvR 1370/21 - und vom 21. November 2018 - 1 BvR 1653/18 -, den Ausführungen des Antragstellers zur fehlenden Unanfechtbarkeit in Fällen grundsätzlicher Bedeutung sowie mit dem Hinweis des Antragstellers auf §§ 315, 317 ZPO befasst.
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