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   BVerfG, 04.05.1955 - 1 BvF 1/55   

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https://dejure.org/1955,23
BVerfG, 04.05.1955 - 1 BvF 1/55 (https://dejure.org/1955,23)
BVerfG, Entscheidung vom 04.05.1955 - 1 BvF 1/55 (https://dejure.org/1955,23)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Mai 1955 - 1 BvF 1/55 (https://dejure.org/1955,23)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 4, 157
  • NJW 1955, 865
  • DVBl 1955, 426
  • DÖV 1957, 789
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 30.07.1952 - 1 BvF 1/52

    Deutschlandvertrag

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1955 - 1 BvF 1/55
    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen vom 30. Juli 1952 und 10. Juni 1953 ausgesprochen hat (BVerfGE 1, 396 [410]; 2, 307 [312]), sind unter Bundesrecht im Sinne des Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG zunächst alle formellen Gesetze zu verstehen, ohne Rücksicht darauf, ob sie Rechtssätze im Sinne des überkommenen Rechtssatzbegriffes enthalten oder nicht.

    Aus diesem Grunde sind auch Vertragsgesetze grundsätzlich der Normenkontrolle zugänglich (BVerfGE 1, 396 [410]).

  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1955 - 1 BvF 1/55
    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen vom 30. Juli 1952 und 10. Juni 1953 ausgesprochen hat (BVerfGE 1, 396 [410]; 2, 307 [312]), sind unter Bundesrecht im Sinne des Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG zunächst alle formellen Gesetze zu verstehen, ohne Rücksicht darauf, ob sie Rechtssätze im Sinne des überkommenen Rechtssatzbegriffes enthalten oder nicht.
  • BVerfG, 29.07.1952 - 2 BvE 2/51

    Deutsch-Französisches Wirtschaftsabkommen

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1955 - 1 BvF 1/55
    Eine ausdrückliche Rechtsverwahrung in diesem Sinne in das Saarabkommen aufzunehmen, war nicht erforderlich, weil dem Vertragspartner die Rechtsauffassung der Bundesregierung durch frühere Erklärungen bekannt war (vgl. BVerfGE 1, 372 [387]).
  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

    Der Antrag ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält, zulässig (vgl. insbesondere BVerfGE 4, 157 [161 ff.]).

    Dies vorausgesetzt, gilt auch für die verfassungsrechtliche Prüfung eines Vertrags der Grundsatz, den das Bundesverfassungsgericht in Rücksicht auf die Verantwortung der anderen Verfassungsorgane im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat des Grundgesetzes allgemein entwickelt hat: Daß unter mehreren möglichen Auslegungen die Auslegung zu wählen ist, nach der der Vertrag vor dem Grundgesetz Bestand hat (vgl. BVerfGE 4, 157 [168]).

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    a) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß auch Zustimmungsgesetze zu Verträgen mit auswärtigen Staaten (Art. 59 Abs. 2 GG), sogenannte Vertragsgesetze, der verfassungsgerichtlichen Prüfung im Normenkontrollverfahren unterliegen (BVerfGE 1, 396 (410); 4, 157 (162); vgl. auch BVerfGE 6, 290 [294 f.]).

    Sein materiell-rechtlicher Inhalt ergibt sich aus dem ihm beigefügten Staatsvertrag (vgl. BVerfGE 4, 157 [163]).

  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der

    Bestehende Risiken sind in die Erwägungen einzubeziehen und politisch zu verantworten (vgl. BVerfGE 66, 39 ; siehe auch BVerfGE 4, 157 ; 40, 141 ; 53, 164 ; 55, 349 ; 66, 39 ; 68, 1 ; 84, 90 ; 94, 12 ; 95, 39 ; 121, 135 ).
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