Rechtsprechung
BVerfG, 04.05.2006 - 2 BvR 2016/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde; Möglichkeit der Heilung eines Begründungsmangels
- Judicialis
MRK Art. 6 Abs. 3 lit d
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 29.09.2003 - 313 Js 15765/01
- BGH, 13.08.2004 - 2 StR 125/04
- BVerfG, 04.05.2006 - 2 BvR 2016/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96
DDR-Botschafter
Auszug aus BVerfG, 04.05.2006 - 2 BvR 2016/04
Schließlich setzt sich der Beschwerdeführer auch nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinander, wonach die an dem Gesetzeswortlaut des § 168 c Abs. 2 StPO orientierte Auslegung, bei der richterlichen Vernehmung einer anderen Person als der eines Zeugen, namentlich eines Mitbeschuldigten, bestehe grundsätzlich kein Anwesenheitsrecht des Beschuldigten oder seines Verteidigers, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfGE 96, 68 ). - BVerfG, 12.04.1956 - 1 BvR 461/55
Bezeichnung des verletzten Grundrechts innerhalb der Begründungsfrist
Auszug aus BVerfG, 04.05.2006 - 2 BvR 2016/04
Zwar ist eine spätere Ergänzung der Beschwerdebegründung nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 81, 208 ); Voraussetzung ist aber stets, dass bereits bei Fristablauf eine ausreichend begründete und damit zulässige Verfassungsbeschwerde vorlag (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 12, 319 ; 18, 85 ; 84, 203 ). - BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53
Ärztliche Pflichtaltersversorgung
Auszug aus BVerfG, 04.05.2006 - 2 BvR 2016/04
Zwar ist eine spätere Ergänzung der Beschwerdebegründung nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 81, 208 ); Voraussetzung ist aber stets, dass bereits bei Fristablauf eine ausreichend begründete und damit zulässige Verfassungsbeschwerde vorlag (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 12, 319 ; 18, 85 ; 84, 203 ).
- BGH, 13.08.2004 - 2 StR 125/04
Urteilsformel (Verabredung zu einem Verbrechen; Bezeichnung der verabredeten …
Auszug aus BVerfG, 04.05.2006 - 2 BvR 2016/04
gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13. August 2004 - 2 StR 125/04 -,. - BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97
Bananenmarktordnung
Auszug aus BVerfG, 04.05.2006 - 2 BvR 2016/04
Hat das Bundesverfassungsgericht zu einer vom Beschwerdeführer aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Problematik bereits Stellung genommen, gehört die substantiierte Auseinandersetzung mit den Gründen dieser Rechtsprechung zum notwendigen Inhalt der Beschwerdebegründung (vgl. BVerfGE 102, 147 ). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 04.05.2006 - 2 BvR 2016/04
Zwar ist eine spätere Ergänzung der Beschwerdebegründung nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 81, 208 ); Voraussetzung ist aber stets, dass bereits bei Fristablauf eine ausreichend begründete und damit zulässige Verfassungsbeschwerde vorlag (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 12, 319 ; 18, 85 ; 84, 203 ). - BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83
Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB
Auszug aus BVerfG, 04.05.2006 - 2 BvR 2016/04
Auf Grundlage des fristgerechten Vorbringens kann das Bundesverfassungsgericht nicht prüfen, ob der Beschwerdeführer behauptete Verfahrensverletzungen in einer den Förmlichkeiten des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechenden Weise im Revisionsverfahren geltend gemacht und damit den Grundsatz der materiellen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde beachtet hat, der es gebietet, im Verfahren vor den Fachgerichten alle zumutbaren prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die vermeintliche Grundrechtsverletzung abzuwenden (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 112, 50 ). - BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90
Republikaner
Auszug aus BVerfG, 04.05.2006 - 2 BvR 2016/04
Zwar ist eine spätere Ergänzung der Beschwerdebegründung nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 81, 208 ); Voraussetzung ist aber stets, dass bereits bei Fristablauf eine ausreichend begründete und damit zulässige Verfassungsbeschwerde vorlag (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 12, 319 ; 18, 85 ; 84, 203 ). - BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem …
Auszug aus BVerfG, 04.05.2006 - 2 BvR 2016/04
Zwar ist eine spätere Ergänzung der Beschwerdebegründung nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 81, 208 ); Voraussetzung ist aber stets, dass bereits bei Fristablauf eine ausreichend begründete und damit zulässige Verfassungsbeschwerde vorlag (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 12, 319 ; 18, 85 ; 84, 203 ). - BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98
Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung …
Auszug aus BVerfG, 04.05.2006 - 2 BvR 2016/04
Auf Grundlage des fristgerechten Vorbringens kann das Bundesverfassungsgericht nicht prüfen, ob der Beschwerdeführer behauptete Verfahrensverletzungen in einer den Förmlichkeiten des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechenden Weise im Revisionsverfahren geltend gemacht und damit den Grundsatz der materiellen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde beachtet hat, der es gebietet, im Verfahren vor den Fachgerichten alle zumutbaren prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die vermeintliche Grundrechtsverletzung abzuwenden (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 112, 50 ).