Rechtsprechung
   BVerfG, 04.05.2006 - 2 BvR 2016/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17690
BVerfG, 04.05.2006 - 2 BvR 2016/04 (https://dejure.org/2006,17690)
BVerfG, Entscheidung vom 04.05.2006 - 2 BvR 2016/04 (https://dejure.org/2006,17690)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Mai 2006 - 2 BvR 2016/04 (https://dejure.org/2006,17690)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,17690) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde; Möglichkeit der Heilung eines Begründungsmangels

  • Judicialis

    MRK Art. 6 Abs. 3 lit d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96

    DDR-Botschafter

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2006 - 2 BvR 2016/04
    Schließlich setzt sich der Beschwerdeführer auch nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinander, wonach die an dem Gesetzeswortlaut des § 168 c Abs. 2 StPO orientierte Auslegung, bei der richterlichen Vernehmung einer anderen Person als der eines Zeugen, namentlich eines Mitbeschuldigten, bestehe grundsätzlich kein Anwesenheitsrecht des Beschuldigten oder seines Verteidigers, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfGE 96, 68 ).
  • BVerfG, 12.04.1956 - 1 BvR 461/55

    Bezeichnung des verletzten Grundrechts innerhalb der Begründungsfrist

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2006 - 2 BvR 2016/04
    Zwar ist eine spätere Ergänzung der Beschwerdebegründung nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 81, 208 ); Voraussetzung ist aber stets, dass bereits bei Fristablauf eine ausreichend begründete und damit zulässige Verfassungsbeschwerde vorlag (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 12, 319 ; 18, 85 ; 84, 203 ).
  • BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53

    Ärztliche Pflichtaltersversorgung

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2006 - 2 BvR 2016/04
    Zwar ist eine spätere Ergänzung der Beschwerdebegründung nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 81, 208 ); Voraussetzung ist aber stets, dass bereits bei Fristablauf eine ausreichend begründete und damit zulässige Verfassungsbeschwerde vorlag (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 12, 319 ; 18, 85 ; 84, 203 ).
  • BGH, 13.08.2004 - 2 StR 125/04

    Urteilsformel (Verabredung zu einem Verbrechen; Bezeichnung der verabredeten

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2006 - 2 BvR 2016/04
    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13. August 2004 - 2 StR 125/04 -,.
  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2006 - 2 BvR 2016/04
    Hat das Bundesverfassungsgericht zu einer vom Beschwerdeführer aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Problematik bereits Stellung genommen, gehört die substantiierte Auseinandersetzung mit den Gründen dieser Rechtsprechung zum notwendigen Inhalt der Beschwerdebegründung (vgl. BVerfGE 102, 147 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2006 - 2 BvR 2016/04
    Zwar ist eine spätere Ergänzung der Beschwerdebegründung nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 81, 208 ); Voraussetzung ist aber stets, dass bereits bei Fristablauf eine ausreichend begründete und damit zulässige Verfassungsbeschwerde vorlag (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 12, 319 ; 18, 85 ; 84, 203 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2006 - 2 BvR 2016/04
    Auf Grundlage des fristgerechten Vorbringens kann das Bundesverfassungsgericht nicht prüfen, ob der Beschwerdeführer behauptete Verfahrensverletzungen in einer den Förmlichkeiten des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechenden Weise im Revisionsverfahren geltend gemacht und damit den Grundsatz der materiellen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde beachtet hat, der es gebietet, im Verfahren vor den Fachgerichten alle zumutbaren prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die vermeintliche Grundrechtsverletzung abzuwenden (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 112, 50 ).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2006 - 2 BvR 2016/04
    Zwar ist eine spätere Ergänzung der Beschwerdebegründung nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 81, 208 ); Voraussetzung ist aber stets, dass bereits bei Fristablauf eine ausreichend begründete und damit zulässige Verfassungsbeschwerde vorlag (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 12, 319 ; 18, 85 ; 84, 203 ).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2006 - 2 BvR 2016/04
    Zwar ist eine spätere Ergänzung der Beschwerdebegründung nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 81, 208 ); Voraussetzung ist aber stets, dass bereits bei Fristablauf eine ausreichend begründete und damit zulässige Verfassungsbeschwerde vorlag (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 12, 319 ; 18, 85 ; 84, 203 ).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2006 - 2 BvR 2016/04
    Auf Grundlage des fristgerechten Vorbringens kann das Bundesverfassungsgericht nicht prüfen, ob der Beschwerdeführer behauptete Verfahrensverletzungen in einer den Förmlichkeiten des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechenden Weise im Revisionsverfahren geltend gemacht und damit den Grundsatz der materiellen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde beachtet hat, der es gebietet, im Verfahren vor den Fachgerichten alle zumutbaren prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die vermeintliche Grundrechtsverletzung abzuwenden (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 112, 50 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht