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   BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 2251/08   

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BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 2251/08 (https://dejure.org/2009,2878)
BVerfG, Entscheidung vom 04.05.2009 - 1 BvR 2251/08 (https://dejure.org/2009,2878)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Mai 2009 - 1 BvR 2251/08 (https://dejure.org/2009,2878)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 12 Abs. 1 GG; § 141 StPO; § 49 Abs. 1 BRAO; § 52 RVG; § 43 RVG
    Verweigerung der Festsetzung und Auszahlung der Pflichtverteidigervergütung (vorherige Aufrechnung nach Antrag auf Festsetzung der Wahlverteidigergebühren); Berufsfreiheit

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) eines Rechtsanwalts durch Verweigerung der Festsetzung und Auszahlung von Pflichtverteidigervergütung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Rechtmäßigkeit der Auszahlungsverweigerung einer Pflichtverteidigervergütung; Bedeutung und Tragweite der Berufsfreiheit eines Pflichtverteidigers; Doppelbelastung der Staatskasse als Rechtfertigungsgrund für eine Kürzung des ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; BVerfGG § 93c Abs. 1; ; RVG § 43; ; StPO § 141; ; BRAO § 49 Abs. 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Unzulässige Verweigerung der Festsetzung der Vergütung eines Pflichtverteidigers

  • sewoma.de

    Honoror des Wahl- und Pflichtverteidigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Rechtmäßigkeit der Auszahlungsverweigerung einer Pflichtverteidigervergütung; Bedeutung und Tragweite der Berufsfreiheit eines Pflichtverteidigers; Doppelbelastung der Staatskasse als Rechtfertigungsgrund für eine Kürzung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pflichtverteidigervergütung bei Freispruch

Sonstiges

  • brak.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zu den Verfassungsbeschwerde-Verfahren 1. RA M. D. wegen Versagung der Pflichtverteidigervergütung 1 BvR 2251/08 2. RA A. M. wegen Versagung der Pflichtverteidigervergütung 1 BvR 2252/08

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 413
  • NJW 2009, 2735
  • StV 2010, 88
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 2251/08
    Er wurde damit in seinem Beruf als Rechtsanwalt zur Erledigung einer öffentlichen Aufgabe herangezogen; denn der Zweck der Pflichtverteidigung besteht darin, dem Beschuldigten in schwerwiegenden Fällen einen rechtskundigen Beistand zu verschaffen und einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 68, 237 ).

    Sie stellen im Grundsatz sicher, dass der als Pflichtverteidiger bestellte Rechtsanwalt eine angemessene Vergütung aus der Staatskasse erhält, ihm also kein mit Blick auf die Garantie der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) unzumutbares Opfer abverlangt wird (vgl. BVerfGE 68, 237 ).

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 2251/08
    Insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass eine Heranziehung Privater zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben nur gegen Gewährung einer angemessenen Vergütung zulässig ist (vgl. BVerfGE 54, 251 ).

    Dabei erweist es sich als übermäßige, durch keine Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigte Einschränkung der freien Berufsausübung, wenn den derart Belasteten eine angemessene Entschädigung für ihre berufliche Inanspruchnahme vorenthalten wird (vgl. BVerfGE 54, 251 ).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 2251/08
    Das ist der Fall, wenn die vorgenommene Auslegung die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 87, 287 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 2251/08
    Auch die Fragen des Schutzbereichs des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 116, 202 ), die Maßstäbe für eine Verletzung des Eigentumsrechts aus Art. 14 Abs. 1 GG durch fachgerichtliche Entscheidungen (vgl. BVerfGE 79, 292 ) und die Anforderungen des allgemeinen Gleichheitssatzes (vgl. BVerfGE 101, 239 ) sind bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt.
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 2251/08
    Auch die Fragen des Schutzbereichs des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 116, 202 ), die Maßstäbe für eine Verletzung des Eigentumsrechts aus Art. 14 Abs. 1 GG durch fachgerichtliche Entscheidungen (vgl. BVerfGE 79, 292 ) und die Anforderungen des allgemeinen Gleichheitssatzes (vgl. BVerfGE 101, 239 ) sind bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt.
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 2251/08
    12 Abs. 1 GG schützt die Erwerbszwecken dienende Tätigkeit (vgl. BVerfGE 105, 252 ).
  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 2251/08
    Nimmt der Staat für Aufgaben, deren ordentliche Wahrnehmung im öffentlichen Interesse liegt, Staatsbürger beruflich in Anspruch, stellt dies einen Eingriff in die freie wirtschaftliche Betätigung im Sinne einer Berufsausübungsregel dar (vgl. BVerfGE 114, 196 ).
  • LG Duisburg, 23.08.2005 - 35 Qs 76/05
    Auszug aus BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 2251/08
    Wie der Deutsche Anwaltverein in seiner Stellungnahme ausführt, kann sich die Staatskasse etwa dadurch schützen, dass sie den Rechtsanwalt vor Festsetzung der Wahlverteidigergebühren zum Verzicht auf seine Pflichtverteidigergebühren auffordert (vgl. LG Duisburg, Beschluss vom 23. August 2005 - 35 Qs 76/05 -, JurBüro 2006, S. 425).
  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 2251/08
    Auch die Fragen des Schutzbereichs des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 116, 202 ), die Maßstäbe für eine Verletzung des Eigentumsrechts aus Art. 14 Abs. 1 GG durch fachgerichtliche Entscheidungen (vgl. BVerfGE 79, 292 ) und die Anforderungen des allgemeinen Gleichheitssatzes (vgl. BVerfGE 101, 239 ) sind bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt.
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 2251/08
    Das ist der Fall, wenn die vorgenommene Auslegung die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 87, 287 ; stRspr).
  • BGH, 26.07.2018 - III ZR 391/17

    Kein Anspruch der Luftfahrtunternehmen auf Erstattung von Kosten für die

    Die Gewährung einer angemessenen Vergütung für eine Heranziehung Privater bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben ist dann nur gegen Gewährung einer angemessenen Vergütung zulässig, wenn dem Betroffenen ansonsten mit Blick auf die Garantie der Berufsfreiheit ein unzumutbares (Sonder-)Opfer abverlangt wird (BVerfGE 68, 237, 255; 69, 373, 379; BVerfG, NJW 2009, 2735, 2736 Rn. 19).
  • BVerwG, 26.06.2013 - 6 C 1.12

    Feuerwehrrechtliche Verfügung; Brandschutz; Funkturm; Feuermeldeanlagen;

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass der Staat die Bürger auch für Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen, regelmäßig nur dann beruflich in Anspruch nehmen darf, wenn er im Gegenzug eine angemessene Vergütung leistet (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. Mai 2009 - 1 BvR 2251/08 - BVerfGE 15, 413 , vom 17. Oktober 1984 - 1 BvL 18/82 u.a. - BVerfGE 68, 155 und vom 1. Juli 1980 - 1 BvR 349/75 u.a. - BVerfGE 54, 251 ).
  • LSG Hessen, 16.11.2018 - L 7 AS 330/17

    Widerspruchsverfahren

    Sie ist der Auffassung, der Schutz ihres Vergütungsanspruchs laufe verfassungsrechtlich leer, wenn man die Aufrechnung zuließe und verweist auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2009 (1 BvR 2251/08).
  • KG, 02.09.2016 - 4 Ws 125/16

    Strafverfahren: Pflichtverteidigerwechsel aus Gründen der gerichtlichen

    Dass ein Pflichtverteidiger auf die Geltendmachung von ihm zustehenden Gebühren gegenüber der Staatskasse verzichten kann, ist allgemein anerkannt (vgl. BVerfG, stattgebende Kammerbeschlüsse [Parallelentscheidungen] vom 4. Mai 2009 - 1 BvR 2251/08 und 1 BvR 2252/08 - jeweils juris, Rdn. 23) und ergibt sich bereits daraus, dass die Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung nach § 55 RVG einen entsprechenden Antrag des Rechtsanwalts voraussetzt (vgl. OLG Bamberg a.a.O.; Burhoff, a.a.O., Teil A Rdn. 2155).
  • LG Aachen, 10.03.2020 - 60 Qs 8/20

    Pflichtverteidigervergütung; Wahlverteidigervergütung; Verzicht; Doppelbelastung;

    Der Bezirksrevisor bei dem Landgericht Aachen hat mit Schreiben vom 05.11.2019 unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2009 (Az.: 1 BvR 2251/08) die Auffassung vertreten, dass die Vertretung der Landeskasse der Festsetzung der Wahlverteidigervergütung nur in Kenntnis des Verzichts auf die Geltendmachung der Pflichtverteidigervergütung zugestimmt habe.

    Dementsprechend besteht nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 04.05.2005 (Az.: 1 BvR 2251/08) ein Anspruch auf Pflichtverteidigervergütung auch dann, wenn bereits Wahlverteidigervergütung festgesetzt wurde.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2018 - L 2 AS 80/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Festsetzung der

    Den Prozessbevollmächtigen in diesen Fällen auf die unbemittelte Mandantschaft zu verweisen, dürfte einerseits einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit des Rechtanwaltes nach Art. 12 Abs. 1 GG darstellen (vgl. hierzu BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 4. Mai 2009 - 1 BvR 2251/08 - zitiert nach juris; Klerks "Darf der Sozialleistungsträger Kostenerstattungsansprüche von Sozialleistungsberechtigen mit Erstattungsansprüchen aufrechnen?" in info also 2012, Seite 58 ff.) und anderseits auch die Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG von unbemittelten Personen verkürzen, weil diese nicht ohne weiteres in Zukunft einen vertretungsbereiten Rechtsanwalt finden werden.
  • OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 2 Ws 277/17

    Pflichtverteidigung: Voraussetzungen der Auswechslung des Pflichtverteidigers;

    Auch das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 4. Mai 2009 - 1 BvR 2251/08) hat in anderer Konstellation den Verzicht eines Pflichtverteidigers auf die Geltendmachung ihm zustehender Gebühren anerkannt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2011 - 5 A 2012/09

    Verpflichtung eines Funkstandortbetreibers zur entschädigungslosen Duldung der

    vgl. zum Erfordernis einer Entschädigung in derartigen Fallgestaltungen BVerfG, Beschlüsse vom 4. Mai 2009 - 1 BvR 2251/08 -, juris Rdnr. 18, vom 13. September 2005 - 2 BvF 2/03 -, juris Rdnr. 232, vom 29. April 1981 - 1 BvL 11/78 -, juris Rdnr. 28, vom 6. Oktober 2008 - 2 BvR 1173/08 -, juris Rdnr. 9, sowie Urteile vom 1. Juli 1980 - 1 BvR 349/75 u. a. -, juris Rdnr. 42 f., und vom 17. Februar 1998 - 1 BvF 1/91 -, BVerfGE 97, 228, 262 f.
  • OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 2 Ws 42/10

    Pflichtverteidigergebühr: Anspruch auf Pflichtverteidigervergütung bei

    Dementsprechend besteht nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 04. Mai 2005 (Az. 1 BvR 2251/08, in JurBüro 2009, 418-420) ein Anspruch auf Pflichtverteidigervergütung auch dann, wenn bereits Wahlverteidigervergütung festgesetzt wurde; eine Verweigerung der Festsetzung und Auszahlung von Pflichtverteidigervergütung kommt - so das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung - in diesem Fall einer Verletzung der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) des als Pflichtverteidiger zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben herangezogenen Rechtsanwaltes gleich.
  • OLG Brandenburg, 14.03.2017 - 2 U 12/16

    Ansprüche eines Luftfahrtunternehmens wegen unentgeltlicher Beförderung von

    Auch der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung (NJW 2009, 2735 ) geht fehl.
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 61-IV-19
  • LG Magdeburg, 02.04.2014 - 22 Qs 21/14

    Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers gegen die Staatskasse

  • LG Saarbrücken, 05.04.2011 - 6 Qs 3/11

    Verzicht auf Pflichtverteidigervergütung muss unbedingt erklärt werden, wenn der

  • OLG Brandenburg, 14.03.2017 - 2 U 2/16

    Entschädigungsanspruch eines Luftfahrtunternehmens für die unentgeltliche

  • OLG Koblenz, 25.11.2009 - 2 StE 3/09

    Zeugenbeistand, Abrechnung, Tätigkeit

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2014 - L 13 AS 147/14
  • VG Regensburg, 15.03.2012 - RN 9 M 12.344

    Zur Frage, ob und wie im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren eine dem

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