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   BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 2252/08   

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BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 2252/08 (https://dejure.org/2009,1984)
BVerfG, Entscheidung vom 04.05.2009 - 1 BvR 2252/08 (https://dejure.org/2009,1984)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Mai 2009 - 1 BvR 2252/08 (https://dejure.org/2009,1984)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    Art. 12 Abs. 1 GG; § 141 StPO; § 49 Abs. 1 BRAO; § 52 RVG; § 43 RVG
    Verweigerung der Festsetzung und Auszahlung der Pflichtverteidigervergütung (vorherige Aufrechung nach Antrag auf Festsetzung der Wahlverteidigergebühren); Berufsfreiheit

  • lexetius.com
  • Burhoff online

    § 52 RVG
    Wahlanwaltskosten; Pflichtverteidigervergütung; Verhältnis

  • Burhoff online

    § 45 RVG
    Wahlanwaltskosten; Pflichtverteidigervergütung; Verhältnis

  • Burhoff online

    Wahlanwaltskosten; Pflichtverteidigervergütung; Verhältnis

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) eines Rechtsanwalts durch Verweigerung der Festsetzung und Auszahlung von Pflichtverteidigervergütung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verweigerung der Festsetzung und Auszahlung einer Pflichtverteidigervergütung; Erlöschen eines Pflichtverteidigerhonorars durch Aufrechnung mit der Staatskasse; Begründung unmittelbarer Gebührenansprüche gegen die Staatskasse durch Beiordnung als Pflichtverteidiger; ...

  • Anwaltsblatt

    Art 12 GG, § 141 StPO, § 43 RVG
    Absolutes Aufrechnungsverbot für den Staat bei Pflichtverteidigergebühren

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; RVG § 43; ; RVG § 45 Abs. 3; ; RVG § 58 Abs. 3

  • rak-koeln.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Auszahlung der Pflichtverteidigervergütung unter Hinweis auf die Aufrechnung mit Ansprüchen der Staatskasse gegen den freigesprochenen Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Strafverfahren - Anspruch auf Pflichtverteidiger- und auf Wahlverteidigervergütung

Sonstiges

  • brak.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zu den Verfassungsbeschwerde-Verfahren 1. RA M. D. wegen Versagung der Pflichtverteidigervergütung 1 BvR 2251/08 2. RA A. M. wegen Versagung der Pflichtverteidigervergütung 1 BvR 2252/08

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2009, 551
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 2252/08
    Insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass eine Heranziehung Privater zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben nur gegen Gewährung einer angemessenen Vergütung zulässig ist (vgl.BVerfGE 54, 251 ).

    Dabei erweist es sich als übermäßige, durch keine Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigte Einschränkung der freien Berufsausübung, wenn den derart Belasteten eine angemessene Entschädigung für ihre berufliche Inanspruchnahme vorenthalten wird (vgl.BVerfGE 54, 251 ).

  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 2252/08
    Er wurde damit in seinem Beruf als Rechtsanwalt zur Erledigung einer öffentlichen Aufgabe herangezogen; denn der Zweck der Pflichtverteidigung besteht darin, dem Beschuldigten in schwerwiegenden Fällen einen rechtskundigen Beistand zu verschaffen und einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten (vgl.BVerfGE 68, 237 ).

    Sie stellen im Grundsatz sicher, dass der als Pflichtverteidiger bestellte Rechtsanwalt eine angemessene Vergütung aus der Staatskasse erhält, ihm also kein mit Blick auf die Garantie der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) unzumutbares Opfer abverlangt wird (vgl.BVerfGE 68, 237 ).

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 2252/08
    Auch die Fragen des Schutzbereichs des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 116, 202 ), die Maßstäbe für eine Verletzung des Eigentumsrechts aus Art. 14 Abs. 1 GG durch fachgerichtliche Entscheidungen (vgl. BVerfGE 79, 292 ) und die Anforderungen des allgemeinen Gleichheitssatzes (vgl. BVerfGE 101, 239 ) sind bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt.
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 2252/08
    12 Abs. 1 GG schützt die Erwerbszwecken dienende Tätigkeit (vgl. BVerfGE 105, 252 ).
  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 2252/08
    Nimmt der Staat für Aufgaben, deren ordentliche Wahrnehmung im öffentlichen Interesse liegt, Staatsbürger beruflich in Anspruch, stellt dies einen Eingriff in die freie wirtschaftliche Betätigung im Sinne einer Berufsausübungsregel dar (vgl.BVerfGE 114, 196 ).
  • LG Duisburg, 23.08.2005 - 35 Qs 76/05
    Auszug aus BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 2252/08
    Wie der Deutsche Anwaltverein in seiner Stellungnahme ausführt, kann sich die Staatskasse etwa dadurch schützen, dass sie den Rechtsanwalt vor Festsetzung der Wahlverteidigergebühren zum Verzicht auf seine Pflichtverteidigergebühren auffordert (vgl. LG Duisburg, Beschluss vom 23. August 2005 - 35 Qs 76/05 -, JurBüro 2006, S. 425).
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 2252/08
    Auch die Fragen des Schutzbereichs des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 116, 202 ), die Maßstäbe für eine Verletzung des Eigentumsrechts aus Art. 14 Abs. 1 GG durch fachgerichtliche Entscheidungen (vgl. BVerfGE 79, 292 ) und die Anforderungen des allgemeinen Gleichheitssatzes (vgl. BVerfGE 101, 239 ) sind bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt.
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 2252/08
    Auch die Fragen des Schutzbereichs des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 116, 202 ), die Maßstäbe für eine Verletzung des Eigentumsrechts aus Art. 14 Abs. 1 GG durch fachgerichtliche Entscheidungen (vgl. BVerfGE 79, 292 ) und die Anforderungen des allgemeinen Gleichheitssatzes (vgl. BVerfGE 101, 239 ) sind bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 2252/08
    Das ist der Fall, wenn die vorgenommene Auslegung die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten führt (vgl.BVerfGE 18, 85 ; 87, 287 ; stRspr).
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 2252/08
    Das ist der Fall, wenn die vorgenommene Auslegung die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten führt (vgl.BVerfGE 18, 85 ; 87, 287 ; stRspr).
  • OLG Rostock, 30.04.2018 - 20 Ws 78/18

    Rechtsanwaltskosten in Strafsachen: Wirksamkeit der in der Vollmachtsurkunde

    Dieser Anspruch ist nicht identisch mit dem Anspruch des Pflichtverteidigers gegen die Staatskasse auf Erstattung seiner gesetzlichen Gebühren und notwendigen Auslagen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 04. Mai 2009 - 1 BvR 2252/08 -, Rdz. 22 in juris).
  • KG, 02.09.2016 - 4 Ws 125/16

    Strafverfahren: Pflichtverteidigerwechsel aus Gründen der gerichtlichen

    Dass ein Pflichtverteidiger auf die Geltendmachung von ihm zustehenden Gebühren gegenüber der Staatskasse verzichten kann, ist allgemein anerkannt (vgl. BVerfG, stattgebende Kammerbeschlüsse [Parallelentscheidungen] vom 4. Mai 2009 - 1 BvR 2251/08 und 1 BvR 2252/08 - jeweils juris, Rdn. 23) und ergibt sich bereits daraus, dass die Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung nach § 55 RVG einen entsprechenden Antrag des Rechtsanwalts voraussetzt (vgl. OLG Bamberg a.a.O.; Burhoff, a.a.O., Teil A Rdn. 2155).
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.01.2024 - 12 Qs 80/23

    Mittelgebühr, Kostenfestsetzungsantrag, Rechtsfolgenausspruch, Verfahrensgebühr,

    Einer Doppelbelastung der Staatskasse kann dadurch begegnet werden, dass der Verteidiger - wie geschehen - seinen Verzicht auf die Pflichtverteidigervergütung erklärt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.05.2009 - 1 BvR 2252/08, juris Rn. 23).
  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 24-IV-17
    Erst wenn ein Rechtsanwalt durch den Staat als Pflichtverteidiger in Anspruch genommen wird, entsteht eine Verpflichtung zur Vergütung aus der Staatskasse (vgl. hierzu etwa BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2009 - 1 BvR 2252/08).
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