Rechtsprechung
   BVerfG, 04.05.2015 - 2 BvR 2053/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12373
BVerfG, 04.05.2015 - 2 BvR 2053/14 (https://dejure.org/2015,12373)
BVerfG, Entscheidung vom 04.05.2015 - 2 BvR 2053/14 (https://dejure.org/2015,12373)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Mai 2015 - 2 BvR 2053/14 (https://dejure.org/2015,12373)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,12373) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Rechtschutzgarantie aufgrund der Verkennung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage, wann Rückforderungsansprüche wegen beim Abschluss von Verbraucherdarlehen zu Unrecht gezahlter Bearbeitungsentgelte verjähren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 195 BGB, § 199 Abs 1 BGB, § 491 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 durch Nichtzulassung der Revision zum BGH trotz Vorliegens einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage - Erstattung unberechtigt erhobener Darlebensbearbeitungsgebühren

  • Wolters Kluwer

    Teilweises Erlöschen eines Rückzahlungsanspruchs aus einem Darlehensvertrag durch Aufrechnung mit einem Anspruch auf Rückerstattung eines für das Darlehen zu Unrecht erhobenen Bearbeitungsentgelts

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 durch Nichtzulassung der Revision zum BGH trotz Vorliegens einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage - Erstattung unberechtigt erhobener Darlebensbearbeitungsgebühren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweises Erlöschen eines Rückzahlungsanspruchs aus einem Darlehensvertrag durch Aufrechnung mit einem Anspruch auf Rückerstattung eines für das Darlehen zu Unrecht erhobenen Bearbeitungsentgelts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage - und die Verletzung der Rechtschutzgarantie

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2015, 1748
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2015 - 2 BvR 2053/14
    Die Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung des Rechts aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG anzunehmen, weil die Verletzung dieses grundrechtsgleichen Rechts vorliegend besonderes Gewicht hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

    Besonders gewichtig ist eine Grundrechtsverletzung beziehungsweise eine Verletzung eines grundrechtsgleichen Rechts, wenn sie auf eine generelle Vernachlässigung von Grundrechten beziehungsweise grundrechtsgleichen Rechten hindeutet oder auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht beziehungsweise grundrechtsgleiches Recht gewährten Schutzes oder einem geradezu leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich beziehungsweise grundrechtsgleich geschützten Interessen beruht (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

    Es ist auch nicht mit hinreichender Deutlichkeit abzusehen, dass die Beschwerdeführer auch im Fall der Zurückverweisung des Verfahrens an das Berufungsgericht mit ihrer Klage im Ergebnis keinen Erfolg haben werden, so dass ihnen durch das Urteil des Landgerichts Bonn vom 24. April 2014 trotz der Verletzung ihres Anspruchs auf den gesetzlichen Richter kein besonders schwerer Nachteil im Sinne von § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG entstehen würde (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2015 - 2 BvR 2053/14
    Ein Teil der ordentlichen Gerichte nahm eine strikt am Wortlaut von § 199 Abs. 1 BGB orientierte Auslegung vor und lehnte es ab, den Beginn der Verjährungsfrist aufgrund der Unzumutbarkeit der Klageerhebung wegen unsicherer oder zweifelhafter Rechtslage beziehungsweise einer entgegenstehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung hinauszuschieben (vgl. LG Mönchengladbach, Urteil vom 4. September 2013 - 2 S 48/13 -, juris Rn. 22 ff.; vom 4. September 2013 - 2 S 55/13 -, juris Rn. 19 ff.; vom 20. November 2013 - 2 S 77/13 -, juris Rn. 31 ff.; vom 4. Juni 2014 - 2 S 115/13 -, juris Rn. 35 ff.; vgl. auch OLG Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 4 U 83/13 -, juris Rn. 89 ff.; LG Braunschweig, Urteil vom 5. März 2014 - 2 S 405/13 -, BeckRS 2014, 06199; LG Düsseldorf, Teilurteil vom 11. September 2013 - 23 S 391/12 -, juris Rn. 61 ff.; zu den Stimmen in der Literatur vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 348/13 -, NJW 2014, S. 3713 m.w.N.).

    Andere Berufungsgerichte und Stimmen in der Literatur nahmen dagegen an, dass der Verjährungsbeginn für Ansprüche auf Rückerstattung unberechtigter Bearbeitungsentgelte wegen der unsicheren und zweifelhaften Rechtslage hinsichtlich der Wirksamkeit zugrundeliegender AGB-Klauseln bis zu entsprechenden einhelligen obergerichtlichen Entscheidungen im Jahr 2011, das heißt insbesondere bis zum Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 13. Oktober 2011 (3 W 86/11, juris Rn. 8 ff.), hinausgeschoben worden sei (vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 13 S 65/13 -, juris Rn. 30 ff.; vom 5. Februar 2014 - 13 S 126/13 -, juris Rn. 29 ff.; zu den Stimmen in der Literatur vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 348/13 -, NJW 2014, S. 3713 m.w.N.) beziehungsweise die Verjährungsfrist vom 2. Februar 2008 bis mindestens 2011 gehemmt gewesen sei (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27. Januar 2014 - 6 S 3714/13 -, juris Rn. 27 ff.).

    Diese Klärung erfolgte erst mit Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 2014 (XI ZR 348/13, NJW 2014, S. 3713, und XI ZR 17/14, juris; vgl. auch Pressemitteilung Nr. 153/2014 des BGH vom 28. Oktober 2014).

  • BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 650/03

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2015 - 2 BvR 2053/14
    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (vgl. BVerfGK 11, 420 ; BGHZ 154, 288 ; 159, 135 ; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, NJW-RR 2010, S. 1047 ).

    (1) Die Frage, ob die von den Beschwerdeführern (in ihrer Klageschrift zum Amtsgericht Bonn) erklärte Aufrechnung ihres auf Rückerstattung des Bearbeitungsentgelts gerichteten Anspruchs gegen die noch nicht fälligen Darlehensraten für die Monate August 2014 bis April 2015 wirksam war, hing nach der insofern maßgeblichen fachgerichtlichen Beurteilung des Landgerichts Bonn (vgl. BVerfGK 11, 420 ) entscheidungserheblich davon ab, ob beziehungsweise wann der Rückerstattungsanspruch der Beschwerdeführer verjährte.

  • BVerfG, 07.01.2004 - 1 BvR 31/01

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2015 - 2 BvR 2053/14
    Das angegriffene Urteil des Landgerichts Bonn vom 24. Juni 2014 verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Recht aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, weil es die Revision mit der Begründung nicht zugelassen hat, die Rechtsprechung zum Beginn der Verjährung des Anspruchs auf Rückerstattung eines unberechtigt erhobenen Darlehensbearbeitungsentgelts sei gefestigt, und es die maßgebliche Vorschrift des § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO dadurch in unhaltbarer Weise gehandhabt hat (vgl. zur Eröffnung des Schutzbereichs von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGK 2, 202 ; 19, 364 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2012 - 2 BvR 1013/11 -, juris Rn. 40; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2014 - 1 BvR 2851/13 -, juris Rn. 22).

    Hierfür genügt die fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften nicht (vgl. BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; BVerfGK 2, 202 ).

  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2015 - 2 BvR 2053/14
    a) Wird in einem Urteil von der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung der Revision kein Gebrauch gemacht, so verstößt dies dann gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn sich die Entscheidung insoweit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz daher unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 42, 237 ; 67, 90 ; 87, 282 ; 125, 104 ).

    Hierfür genügt die fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften nicht (vgl. BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; BVerfGK 2, 202 ).

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2015 - 2 BvR 2053/14
    a) Wird in einem Urteil von der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung der Revision kein Gebrauch gemacht, so verstößt dies dann gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn sich die Entscheidung insoweit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz daher unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 42, 237 ; 67, 90 ; 87, 282 ; 125, 104 ).

    Hierfür genügt die fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften nicht (vgl. BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; BVerfGK 2, 202 ).

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2015 - 2 BvR 2053/14
    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (vgl. BVerfGK 11, 420 ; BGHZ 154, 288 ; 159, 135 ; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, NJW-RR 2010, S. 1047 ).

    Erforderlich ist weiter, dass über den Einzelfall hinaus ein allgemeines Interesse an einer korrigierenden Entscheidung des Revisionsgerichts besteht (vgl. BGHZ 154, 288 ).

  • LG Mönchengladbach, 20.11.2013 - 2 S 77/13

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen von formularmäßig geforderten

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2015 - 2 BvR 2053/14
    Ein Teil der ordentlichen Gerichte nahm eine strikt am Wortlaut von § 199 Abs. 1 BGB orientierte Auslegung vor und lehnte es ab, den Beginn der Verjährungsfrist aufgrund der Unzumutbarkeit der Klageerhebung wegen unsicherer oder zweifelhafter Rechtslage beziehungsweise einer entgegenstehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung hinauszuschieben (vgl. LG Mönchengladbach, Urteil vom 4. September 2013 - 2 S 48/13 -, juris Rn. 22 ff.; vom 4. September 2013 - 2 S 55/13 -, juris Rn. 19 ff.; vom 20. November 2013 - 2 S 77/13 -, juris Rn. 31 ff.; vom 4. Juni 2014 - 2 S 115/13 -, juris Rn. 35 ff.; vgl. auch OLG Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 4 U 83/13 -, juris Rn. 89 ff.; LG Braunschweig, Urteil vom 5. März 2014 - 2 S 405/13 -, BeckRS 2014, 06199; LG Düsseldorf, Teilurteil vom 11. September 2013 - 23 S 391/12 -, juris Rn. 61 ff.; zu den Stimmen in der Literatur vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 348/13 -, NJW 2014, S. 3713 m.w.N.).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2015 - 2 BvR 2053/14
    Eine Entscheidung des Revisionsgerichts wirkte angesichts des "Massenphänomens" unberechtigt erhobener Bearbeitungsentgelte für Darlehen und der gegen eine Rückforderung erhobenen Einrede der Verjährung wie ein "Musterprozess" (vgl. BGHZ 152, 182 ) und hatte eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung für die Allgemeinheit.
  • LG Düsseldorf, 11.09.2013 - 23 S 391/12

    Berufen eines Darlehensnehmers auf eine unsichere Rechtslage kann ausgeschlossen

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2015 - 2 BvR 2053/14
    Ein Teil der ordentlichen Gerichte nahm eine strikt am Wortlaut von § 199 Abs. 1 BGB orientierte Auslegung vor und lehnte es ab, den Beginn der Verjährungsfrist aufgrund der Unzumutbarkeit der Klageerhebung wegen unsicherer oder zweifelhafter Rechtslage beziehungsweise einer entgegenstehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung hinauszuschieben (vgl. LG Mönchengladbach, Urteil vom 4. September 2013 - 2 S 48/13 -, juris Rn. 22 ff.; vom 4. September 2013 - 2 S 55/13 -, juris Rn. 19 ff.; vom 20. November 2013 - 2 S 77/13 -, juris Rn. 31 ff.; vom 4. Juni 2014 - 2 S 115/13 -, juris Rn. 35 ff.; vgl. auch OLG Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 4 U 83/13 -, juris Rn. 89 ff.; LG Braunschweig, Urteil vom 5. März 2014 - 2 S 405/13 -, BeckRS 2014, 06199; LG Düsseldorf, Teilurteil vom 11. September 2013 - 23 S 391/12 -, juris Rn. 61 ff.; zu den Stimmen in der Literatur vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 348/13 -, NJW 2014, S. 3713 m.w.N.).
  • LG Mönchengladbach, 04.06.2014 - 2 S 115/13

    Verjährung eines Anspruchs auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr

  • LG Stuttgart, 23.10.2013 - 13 S 65/13

    Verbraucherdarlehen: Inhaltskontrolle für ein bei Vertragsschluss formularmäßig

  • LG Mönchengladbach, 04.09.2013 - 2 S 55/13

    Kein Hinausschieben des Verjährungsbeginns für Rückforderungsanspruch bei

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • LG Mönchengladbach, 04.09.2013 - 2 S 48/13

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen von formularmäßig geforderten

  • LG Nürnberg-Fürth, 27.01.2014 - 6 S 3714/13

    Rückforderung von Bearbeitungsgebühren

  • LG Stuttgart, 05.02.2014 - 13 S 126/13

    Rückforderung von Bearbeitungsgebühren: Wirksamkeit der formularmäßigen Erhebung

  • OLG Celle, 13.10.2011 - 3 W 86/11

    Darlehensbearbeitungsgebühr unwirksam

  • OLG Brandenburg, 11.12.2013 - 4 U 83/13

    Ratenkreditvertrag: Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit; Berücksichtigung der

  • BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage bei

  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

  • BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung

  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

  • BVerfG, 26.06.2012 - 2 BvR 1013/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess bei unzureichender

  • BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2365/11

    Zum unerlaubten Filesharing im Internet

  • OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 26 U 11/23

    Anscheinsbeweis der Unfallverursachung gegen alkoholisierten Fahrer

    Das ist sie nicht, wenn es auf sie zur Entscheidung des Rechtsstreits nicht ankommt (vgl. etwa BVerfGK, Beschluss vom 04.05.2015 - 2 BvR 2053/14 -, WM 2015, 1748, 1749; BGH, Beschluss vom 19.12.2002 - VII ZR 101/02 -, NJW 2003, 831; Beschluss vom 16.09.2003 - XI ZR 238/02 -, NJW 2004, 1167; Beschluss vom 15.09.2014 - II ZR 112/13 -, NJW-RR 2015, 603, 604).
  • BVerfG, 04.07.2017 - 2 BvR 2157/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Nichtzulassung der Berufung durch

    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden oder die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2791/14 -, juris, Rn. 10; vgl. ferner BGHZ 154, 288 ; 159, 135 ; BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, NJW-RR 2010, S. 1047 Rn. 3; vgl. ferner zur inhaltsgleichen Regelung des § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO: Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2120/14 -, juris, Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 2053/14 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 2016 - 1 BvR 873/15 -, juris, Rn. 34).

    Gerade der Umstand, dass die Gerichtspraxis mit bestimmten - höchstrichterlich ungeklärten - Rechtsfragen häufig befasst wird, ist ein Indiz für deren grundsätzliche Bedeutung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2791/14 -, juris, Rn. 10; vgl. ferner BGHZ 154, 288 ; 159, 135 ; BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, NJW-RR 2010, S. 1047 Rn. 3; vgl. ferner zur inhaltsgleichen Regelung des § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO: Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2120/14 -, juris, Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 2053/14 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 2016 - 1 BvR 873/15 -, juris, Rn. 34).

  • BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 1349/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen

    Der Annahme einer willkürlichen Entscheidung steht es entgegen, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 2053/14 -, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 2016 - 2 BvR 2193/15 -, Rn. 18).
  • BVerfG, 13.04.2023 - 1 BvR 667/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die landgerichtliche Nichtzulassung der

    Eine Abweichung in diesem Sinne liegt immer dann vor, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, mithin einen Rechtssatz aufstellt, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten und diese tragenden Rechtssatz nicht deckt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 2053/14 -, Rn. 16; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 2016 - 1 BvR 873/15 -, Rn. 23; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. November 2019 - 1 BvR 2400/17 -, Rn. 10; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Januar 2022 - 2 BvR 946/19 -, Rn. 25; vgl. auch BGHZ 154, 288 ; BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - XI ZB 3/11 -, Rn. 13).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.11.2019 - L 8 AY 1/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Behauptung eine Person anderer Identität zu sein

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Zugang zu gesetzlich vorgesehenen Rechtsmitteln elementarer Bestandteil der Verfahrensgarantien aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 20 Abs. 3 GG ist (vgl. z.B. BVerfG (Kammer), Beschluss vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 2053/14 -, juris, RdNr. 7ff.) und damit keine überspannten Anforderungen an die Voraussetzungen für den Zugang gestellt werden dürfen.
  • LG Düsseldorf, 20.11.2015 - 8 S 56/14

    Rückzahlung eines Individualbeitrags i.R.d. Abschlusses eines Darlehensvertrages

    Die hier gegebene Situation ist mit der Sachlage, wie sie dem von der Beklagten angeführten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2015 - 2 BvR 2053/14, WM 2015, 1748) zugrundeliegt, nicht ansatzweise zu vergleichen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht