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   BVerfG, 04.05.2017 - 1 BvR 783/17   

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https://dejure.org/2017,16801
BVerfG, 04.05.2017 - 1 BvR 783/17 (https://dejure.org/2017,16801)
BVerfG, Entscheidung vom 04.05.2017 - 1 BvR 783/17 (https://dejure.org/2017,16801)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Mai 2017 - 1 BvR 783/17 (https://dejure.org/2017,16801)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 281 ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Substantiierte Rüge einer Gehörsverletzung (Art 103 Abs 1 GG) setzt Darlegung dessen voraus, was bei ordnungsgemäßer Gehörsgewährung vorgebracht worden wäre - hier: Rüge einer Gehörsverletzung durch Verweisungsbeschluss vor mündlicher Verhandlung - ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Substantiierte Rüge einer Gehörsverletzung (Art 103 Abs 1 GG) setzt Darlegung dessen voraus, was bei ordnungsgemäßer Gehörsgewährung vorgebracht worden wäre - hier: Rüge einer Gehörsverletzung durch Verweisungsbeschluss vor mündlicher Verhandlung - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Substantiierte Rüge einer Gehörsverletzung (Art 103 Abs 1 GG) setzt Darlegung dessen voraus, was bei ordnungsgemäßer Gehörsgewährung vorgebracht worden wäre - hier: Rüge einer Gehörsverletzung durch Verweisungsbeschluss vor mündlicher Verhandlung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2017 - 1 BvR 783/17
    Ein Beschwerdeführer muss bei der Rüge einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG substantiiert darlegen, was er im Ausgangsverfahren vorgetragen hätte, wenn ihm rechtliches Gehör gewährt worden wäre, da nur so geprüft werden kann, ob die angegriffene Entscheidung auf dem gerügten Grundrechtsverstoß beruht (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 112, 185 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2017 - 1 BvR 783/17
    Ein Beschwerdeführer muss bei der Rüge einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG substantiiert darlegen, was er im Ausgangsverfahren vorgetragen hätte, wenn ihm rechtliches Gehör gewährt worden wäre, da nur so geprüft werden kann, ob die angegriffene Entscheidung auf dem gerügten Grundrechtsverstoß beruht (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 112, 185 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.07.1982 - 1 BvR 787/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtanhörung bei

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2017 - 1 BvR 783/17
    Es kann dahinstehen, ob der Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts vom 13. März 2017 im Hinblick auf Art. 103 Abs. 1 GG insoweit Bedenken unterliegt, weil er vor Ablauf einer der Beschwerdeführerin gesetzten Äußerungsfrist ergangen ist (vgl. BVerfGE 61, 37 m.w.N.), wenngleich die Beschwerdeführerin innerhalb der Frist bereits Stellung genommen hat.
  • BVerfG, 10.06.2021 - 1 BvR 1997/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen Substantiierungsmangels - jedoch

    Ein Beschwerdeführer genügt daher bei der Rüge einer Verletzung seines Rechts auf rechtliches Gehör den aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG folgenden Begründungsanforderungen nur dann, wenn er substantiiert darlegt, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (vgl. BVerfGE 112, 185 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. Mai 2017 - 1 BvR 783/17 -, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Mai 2019 - 1 BvR 1724/18 -, Rn. 39) und inwiefern die Berücksichtigung dieses Vorbringens zu einem anderen, für ihn günstigeren Ergebnis des Rechtsstreits hätte führen können (vgl. BVerfGE 148, 217 ).
  • OVG Sachsen, 06.11.2019 - 5 B 263/19

    Beschwerde im vorläufigen Rechtsschutz, Einzelrichterübertragung, Anhörung,

    Dazu ist darzutun, was bei ordnungsgemäßer Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen worden wäre, um prüfen zu können, ob die angegriffene Entscheidung auf diesem Grundrechtsverstoß beruht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4. Mai 2017 - 1 BvR 783/17 -, juris Rn. 4, m. w. N.; SächsOVG, Beschlüsse v. 23. Oktober 2015 - 5 A 80/15.A -, juris Rn. 11, und v. 23. März 2015 - 5 A 352/13 -, juris Rn. 4).
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