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   BVerfG, 04.05.2021 - 2 BvR 277/19   

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https://dejure.org/2021,12671
BVerfG, 04.05.2021 - 2 BvR 277/19 (https://dejure.org/2021,12671)
BVerfG, Entscheidung vom 04.05.2021 - 2 BvR 277/19 (https://dejure.org/2021,12671)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Mai 2021 - 2 BvR 277/19 (https://dejure.org/2021,12671)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde wegen genereller Versagung des Begehrens auf Informationszugang im Bußgeldverfahren erfolgreich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 46 Abs 1 OWiG, § 147 StPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Generelle Versagung des Begehrens auf Informationszugang im Bußgeldverfahren verletzt Anspruch auf faires Verfahren aus Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 GG

  • verkehrslexikon.de

    Versagung des Informationszugangs im Bußgeldverfahren verletzt Anspruch auf faires Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Betroffenen auf Zugang zu den nicht bei der Bußgeldakte befindlichen, aber bei der Bußgeldbehörde vorhandenen Informationen

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Generelle Versagung des Begehrens auf Informationszugang im Bußgeldverfahren verletzt Anspruch auf faires Verfahren aus Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stattgebender Kammerbeschluss: Generelle Versagung des Begehrens auf Informationszugang im Bußgeldverfahren verletzt Anspruch auf faires Verfahren aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 3 GG

  • rechtsportal.de

    Anspruch des Betroffenen auf Zugang zu den nicht bei der Bußgeldakte befindlichen, aber bei der Bußgeldbehörde vorhandenen Informationen

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Generelle Versagung des Begehrens auf Informationszugang im Bußgeldverfahren verletzt Anspruch auf faires Verfahren aus Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Informationszugang im Bußgeldverfahren - oder: die Messdaten zur Geschwindigkeitsübertretung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bamberg, 23.11.2018 - 2 Ss OWi 1495/18

    Rechtsbeschwerde: Nachprüfung eines Urteils wegen einer Ordnungswidrigkeit

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2021 - 2 BvR 277/19
    Das Urteil des Amtsgerichts Rosenheim vom 28. Mai 2018 - 5 OWi 410 Js 799/18 - und der Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 23. November 2018 - 2 Ss OWi 1495/18 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.

    1. Hiernach ist festzustellen, dass das Urteil des Amtsgerichts Rosenheim vom 28. Mai 2018 - 5 OWi 410 Js 799/18 - und der Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 23. November 2018 - 2 Ss OWi 1495/18 - den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verletzen.

  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2021 - 2 BvR 277/19
    Entgegen der Annahme der Fachgerichte handelt es sich hierbei auch nicht um eine Frage der gerichtlichen Aufklärungspflicht, sondern der Verteidigungsmöglichkeiten des Betroffenen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, Rn. 47 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 -, Rn. 5).
  • BVerfG, 28.04.2021 - 2 BvR 1451/18

    Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2021 - 2 BvR 277/19
    Entgegen der Annahme der Fachgerichte handelt es sich hierbei auch nicht um eine Frage der gerichtlichen Aufklärungspflicht, sondern der Verteidigungsmöglichkeiten des Betroffenen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, Rn. 47 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 -, Rn. 5).
  • OLG Celle, 22.02.2022 - 2 Ss OWi 264/21

    Verletzung des Rechts auf faire Verfahrensgestaltung; Anspruch auf Einsicht in

    Für deren Richtigkeit spricht auch die weitere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2021, in der noch einmal herausgestellt wird, dass aus dem Recht auf ein faires Verfahren für den Betroffenen grundsätzlich ein Anspruch auf Zugang zu den nicht bei der Bußgeldakte befindliche, aber bei der Bußgeldbehörde vorhandenen Informationen folgen kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.05.2021 - 2 BvR 277/19 -, juris).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 16.01.2023 - 1 VB 38/18

    Versagung der Einsicht in Wartungsunterlagen eines Geschwindigkeitsmessgeräts im

    Hierbei handelt es sich nicht um eine Frage der gerichtlichen Aufklärungspflicht, sondern der Verteidigungsmöglichkeiten des Betroffenen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28.4.2021 - 2 BvR 1451/18 -, Juris Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4.5.2021 - 2 BvR 277/19 -, Juris Rn. 5).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.06.2021 - VGH A 39/21

    Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf einstweilige

    a) Entgegen dem Vorbringen des Antragstellers ergibt sich die hinreichende Erfolgsaussicht seiner Verfassungsbeschwerde jedoch nicht schon aus der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach für den Betroffenen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens ausgehend von dem Recht auf ein faires Verfahren grundsätzlich auch ein Anspruch auf Zugang zu den nicht bei der Bußgeldakte befindlichen, aber bei der Bußgeldbehörde vorhandenen Informationen folgen kann (vgl. grundlegend BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, NJW 2021, 455 [458 ff. Rn. 49 ff.]; ferner Kammerbeschlüsse vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 -, juris Rn. 5; vom 4. Mai 2021 - 2 BvR 868/20 -, juris Rn. 5; vom 4. Mai 2021 - 2 BvR 277/19 -, juris Rn. 5).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.12.2023 - LVG 28/22

    Rohmessdaten: Verfassungsbeschwerde verworfen (mit Sondervotum)

    Die Rechtsprechung zum Informationszugangsanspruch nimmt durchweg - mit wenigen Ausnahmen - an, daß das Gericht im Verfahren nach §§ 67 ff. OWiG die nötigen Befugnisse und auch die Pflicht hat, für die Erfüllung des Informationszugangsanspruchs durch die Verwaltungsbehörde zu sorgen (so für eine Vielzahl von Fallvarianten, in denen der Antrag vor dem Übergang ins gerichtliche Verfahren oder danach bei der Behörde oder beim Gericht gestellt wurde und mit oder ohne ein der Hauptverhandlung vorausgehendes Verfahren nach § 62 OWiG als im gerichtlichen Bußgeldverfahren beachtlich erkannt wurde: BVerfG, Beschl. v. 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, Rn. 66; Beschl. v. 4. Mai 2021 - 2 BvR 868/20 -, Rn. 5; Beschl. v. 4. Mai 2021 - 2 BvR 277/19 -, Rn. 5; BayVerfGH, Entsch.

    Das Amtsgericht und dies bestätigend das Oberlandesgericht haben denselben Rechtsfehler begangen, dessentwegen das Bundesverfassungsgericht entsprechenden Verfassungsbeschwerden jeweils durch Kammerbeschluß als offensichtlich begründet stattgegeben hat (BVerfG, Beschl. v. 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, Rn. 31, 36 f., 49, 62-68; Beschl. v. 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 -, Rn. 5; Beschl. v. 4. Mai 2021 - 2 BvR 277/19 -, Rn. 5; Beschl. v. 4. Mai 2021 - 2 BvR 868/19 -, Rn. 5).

  • BVerfG, 21.06.2023 - 2 BvR 1082/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender "Rohmessdaten" bei

    aa) Der Beschwerdeführer legt unter Zugrundelegung der vorstehenden Maßstäbe keine generelle Versagung seines Begehrens auf Informationszugang dar (vgl. zu einer generellen Versagung dieses Begehrens auch BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 -, Rn. 5, vom 4. Mai 2021 - 2 BvR 277/19 -, Rn. 5 und vom 4. Mai 2021 - 2 BvR 868/20 -, Rn. 5).
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2022 - 1 Rb 34 Ss 9/22

    Rotlichtverstoß, qualifizierter, Urteilsfeststellungen

    Für die erneute Hauptverhandlung und deren Vorbereitung weist der Senat darauf hin, dass aus dem Recht auf ein faires Verfahren für den Beschwerdeführer grundsätzlich ein Anspruch auf Zugang zu den nicht bei der Bußgeldakte befindlichen, aber bei der Bußgeldbehörde vorhandenen Informationen folgen kann (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 04.05.2021 - 2 BvR 277/19 -, juris und BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris; Senat, Beschluss vom 16.07.2019 -1 Rb 10 Ss 291/19-, juris).
  • VerfGH Bayern, 13.01.2022 - 61-VI-19

    Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 12. November 2020 (NJW 2021, 455) und nachfolgenden Entscheidungen (z. B. BVerfG vom 28.4.2021 - 2 BvR 1451/18 - juris; vom 4.5.2021 - 2 BvR 277/19 - juris) nicht beanstandet, dass die Fachgerichte bei Geschwindigkeitsverstößen im Fall eines standardisierten Messverfahrens von einer reduzierten Sachverhaltsaufklärungs- und Darlegungspflicht ausgehen und grundsätzlich - ohne konkrete Anhaltspunkte für eventuelle Messfehler - zum Nachweis eines Geschwindigkeitsverstoßes die Mitteilung des eingesetzten standardisierten Messverfahrens, der ermittelten Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz und des berücksichtigten Toleranzwerts genügen lassen.
  • VG Wiesbaden, 03.09.2021 - 6 L 582/21

    Vorlagefragen zur Einsicht in die Behördenakten des Bundesamtes für Migration und

    Alles andere stellt offensichtlich ein Minus dar und verstößt zur Überzeugung des Gerichts gegen Art. 23 RICHTLINIE 2013/32/EU und das Recht auf eine faires Verfahren nach Art. 47 Abs. 2 GrCh (i.d.S. auch BVerfG, Beschluss vom 4.5.2021, 2 BvR 277/19).
  • VerfGH Bayern, 15.09.2023 - 20-VI-21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliche Erinnerungsentscheidung

    bb) Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 12. November 2020 (NJW 2021, 455 Rn. 39 ff.) und nachfolgenden Entscheidungen (z. B. BVerfG vom 28.4.2021 - 2 BvR 1451/18 - juris; vom 4.5.2021 - 2 BvR 277/19 - juris) nicht beanstandet, dass die Fachgerichte bei Geschwindigkeitsverstößen im Fall eines standardisierten Messverfahrens von einer reduzierten Sachverhaltsaufklärungs- und Darlegungspflicht ausgehen und grundsätzlich - ohne konkrete Anhaltspunkte für eventuelle Messfehler - zum Nachweis eines Geschwindigkeitsverstoßes die Mitteilung des eingesetzten standardisierten Messverfahrens, der ermittelten Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz und des berücksichtigten Toleranzwerts genügen lassen.
  • VerfG Brandenburg, 17.09.2021 - VfGBbg 43/20

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; asylrechtliches

    Die Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren setzt jedoch ebenfalls voraus, dass die Entscheidung auf dem Verstoß beruhen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. März 2005 - 1 BvR 950/04 -, Rn. 12, www.bverfg.de; BVerfG, Beschluss vom 20. Januar 2005 - 1 BvR 2717/04, 1 BvR 2748/04 -, Rn. 9, juris; BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2008 ‌- 2 BvR 2300/07 -, Rn. 22, www.bverfg.de; BVerfG, Beschluss vom 25. August 2014 ‌- 2 BvR 2048/13 -, Rn. 16, www.bverfg.de; BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 2015 ‌-2 BvR 1043/15 -, Rn. 5 ff., www.bverfg.de; BVerfG, Beschluss vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 -, Rn. 5, www.bverfg.de; BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2021 ‌- 2 BvR 277/19 -, Rn. 5, www.bverfg.de).
  • OLG Zweibrücken, 10.03.2022 - 1 OWi 2 SsRs 107/21

    Anspruch des Betroffenen im Bußgeldverfahren auf Einsicht in nicht zum

  • AG Bad Kreuznach, 26.07.2021 - 47 OWi 184/21

    Beweismitteleinsicht bei VKS 3.0-Abstandsmessung umfasst Originalvideo als

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