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BVerfG, 04.06.1987 - 1 BvR 620/87 |
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Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Volkszählungsgesetz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Datenerhebung - Völkerzählung - Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung
Papierfundstellen
- NJW 1987, 2219
- NVwZ 1987, 881 (Ls.)
Wird zitiert von ... (17) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BVerfG, 04.06.1987 - 1 BvR 620/87
Es bedarf dabei keiner Entscheidung, ob der Beschwerdeführer, wenn er im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren ohne Erfolg bliebe, gehalten wäre, vor Anrufung des Bundesverfassungsgerichts auch das verwaltungsgerichtliche Verfahren in der Hauptsache durchzuführen (vgl. BVerfGE 65, 1 [38]; 66, 155 [173] m.w.N.).Gesetzgeber und Verwaltungsbehörden bleiben auch dann, wenn sich der Gesetzgeber - wie in § 12 Abs. 5 VZG 1987 - angesichts der Besonderheiten eines Sachbereiches (vgl. BVerfGE 65, 1 [70 f.]) zu einer generellen Anordnung des Sofortvollzuges entschließt, den verfassungsrechtlichen Bindungen zumal aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG unterworfen (vgl. BVerfGE 69, 220 [229]); die Verwaltungsbehörden werden bei den ihnen obliegenden Ermessensentscheidungen über die Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln oder die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zu berücksichtigen haben, daß der in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verlangte umfassende und wirksame gerichtliche Rechtsschutz illusorisch wäre, wenn sie irreparable Maßnahmen durchführten, bevor die Gerichte deren Rechtmäßigkeit geprüft haben (vgl. BVerfGE 35, 382 [401]; 69, 220 [227]).
Den mit dieser Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen kommt unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 zum Volkszählungsgesetz 1983 (BVerfGE 65, 1 ff.) keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu.
- BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus BVerfG, 04.06.1987 - 1 BvR 620/87
Gesetzgeber und Verwaltungsbehörden bleiben auch dann, wenn sich der Gesetzgeber - wie in § 12 Abs. 5 VZG 1987 - angesichts der Besonderheiten eines Sachbereiches (vgl. BVerfGE 65, 1 [70 f.]) zu einer generellen Anordnung des Sofortvollzuges entschließt, den verfassungsrechtlichen Bindungen zumal aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG unterworfen (vgl. BVerfGE 69, 220 [229]); die Verwaltungsbehörden werden bei den ihnen obliegenden Ermessensentscheidungen über die Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln oder die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zu berücksichtigen haben, daß der in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verlangte umfassende und wirksame gerichtliche Rechtsschutz illusorisch wäre, wenn sie irreparable Maßnahmen durchführten, bevor die Gerichte deren Rechtmäßigkeit geprüft haben (vgl. BVerfGE 35, 382 [401]; 69, 220 [227]). - BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83
Hochschule Hannover
Auszug aus BVerfG, 04.06.1987 - 1 BvR 620/87
Es bedarf dabei keiner Entscheidung, ob der Beschwerdeführer, wenn er im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren ohne Erfolg bliebe, gehalten wäre, vor Anrufung des Bundesverfassungsgerichts auch das verwaltungsgerichtliche Verfahren in der Hauptsache durchzuführen (vgl. BVerfGE 65, 1 [38]; 66, 155 [173] m.w.N.).
- BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76
Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BVerfG, 04.06.1987 - 1 BvR 620/87
Dies gilt auch für den vorläufigen Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 46, 166 [178]). - BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über …
Auszug aus BVerfG, 04.06.1987 - 1 BvR 620/87
Es entspricht der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung, daß vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen gewähren (BVerfGE 68, 376 [379 f.]). - BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83
Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …
Auszug aus BVerfG, 04.06.1987 - 1 BvR 620/87
Gesetzgeber und Verwaltungsbehörden bleiben auch dann, wenn sich der Gesetzgeber - wie in § 12 Abs. 5 VZG 1987 - angesichts der Besonderheiten eines Sachbereiches (vgl. BVerfGE 65, 1 [70 f.]) zu einer generellen Anordnung des Sofortvollzuges entschließt, den verfassungsrechtlichen Bindungen zumal aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG unterworfen (vgl. BVerfGE 69, 220 [229]); die Verwaltungsbehörden werden bei den ihnen obliegenden Ermessensentscheidungen über die Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln oder die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zu berücksichtigen haben, daß der in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verlangte umfassende und wirksame gerichtliche Rechtsschutz illusorisch wäre, wenn sie irreparable Maßnahmen durchführten, bevor die Gerichte deren Rechtmäßigkeit geprüft haben (vgl. BVerfGE 35, 382 [401]; 69, 220 [227]). - BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 1341/82
Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung
Auszug aus BVerfG, 04.06.1987 - 1 BvR 620/87
Dieser erfordert, daß der Bürger, der die Verletzung seiner Grundrechte geltend machen will, vor der Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts einen ihm gegebenen Rechtsweg beschreitet (BVerfGE 69, 122 [125]). - BVerfG, 07.06.1977 - 1 BvR 108/73
Stadtwerke Hameln
Auszug aus BVerfG, 04.06.1987 - 1 BvR 620/87
Die Rüge, ein subjektives Verfassungsrecht sei verletzt, ist indes Voraussetzung jeder Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 45, 63 [74 f.]); das Grundgesetz kennt keine Popularklage.
- BVerfG, 11.10.2013 - 1 BvR 2616/13
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung von Maßnahmen der …
(1) Verwaltungsbehörden und Gerichte bleiben auch dann, wenn sich der Gesetzgeber - wie in § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO - angesichts der Besonderheiten eines Sachbereiches (vgl. BVerfGE 65, 1 ) zu einer generellen Anordnung des Sofortvollzuges entschließt, den verfassungsrechtlichen Bindungen aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG unterworfen (vgl. BVerfGE 69, 220 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juni 1987 - 1 BvR 620/87 -, NJW 1987, S. 2219).Verwaltungsbehörden haben bei den ihnen obliegenden Ermessensentscheidungen über Vollstreckungsmaßnahmen zu berücksichtigen, dass der in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verlangte umfassende und wirksame gerichtliche Rechtsschutz illusorisch wäre, wenn sie irreparable Maßnahmen durchführten, bevor die Gerichte deren Rechtmäßigkeit geprüft haben (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 69, 220 vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juni 1987 - 1 BvR 620/87 -, NJW 1987, S. 2219).
Dies gilt auch für den vorläufigen Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 46, 166 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juni 1987 - 1 BvR 620/87 -, NJW 1987, S. 2219).
Von Verfassungs wegen liegt es unter Berücksichtigung der Effektivität verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes jedenfalls nahe, für die Dauer des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens - zumindest soweit ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht offensichtlich aussichtslos oder rechtsmissbräuchlich ist - von Maßnahmen der Vollstreckung abzusehen, wenn anderenfalls schwere und unabwendbare Nachteile drohen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juni 1987 - 1 BvR 620/87 -, NJW 1987, S. 2219).
- BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 48.89
Ausländer - Beförderung asylsuchender Ausländer - Untersagung bei fehlender …
In den demgegenüber von der Beklagten genannten Fällen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts führte die vom vorlegenden Gericht angenommene Verfassungswidrigkeit der Norm nicht zu deren Nichtigkeit und Unanwendbarkeit; vielmehr konnte das vorlegende Gericht auch bei Annahme der Verfassungswidrigkeit der zugrundeliegenden i Klage stattgeben, so daß die Frage der Verfassungsmäßigkeit nicht entscheidungserheblich war (BVerfGE 66, 100 ; 67, 239 ; der von der Beklagten weiterhin angeführte Beschluß vom 4. Juni 1987 - 1 BvR 620/87 - <EuGRZ 1987, 297> betraf nicht die Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG, sondern die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2024 - 13 B 1037/23
Widerruf Mietwagen Zuverlässigkeit Geschäftsführer Geschäftsführerwechsel Zäsur …
vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. Oktober 2013 - 1 BvR 2616/13 -, NVwZ 2014, 363 = juris, Rn. 7 f., m. w. N., und vom 4. Juni 1987 - 1 BvR 620/87 -, NJW 1987, 2219 = juris, Rn. 4.
- VerfGH Berlin, 31.01.2003 - VerfGH 34/00
Verletzung des Anspruch auf Gewährleistung vorläufigen effektiven …
Das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO, das den von einem sofort vollziehbaren Verwaltungsakt Betroffenen davor bewahren soll, dass durch die Verwaltung nicht mehr korrigierbare Zustände geschaffen werden, ehe das Gericht über die Hauptsache entschieden hat, ist demgemäß ebenfalls eine adäquate Ausprägung des in der Verfassung garantierten Rechtsschutzes (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 35, 263 ; 382 ; BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 1987 - 1 BvR 620/87 - NJW 1987, 2219).Allerdings läßt sich der vom Beschwerdeführer angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 4. Juni 1987 - 1 BvR 620/87 - NJW 1987, 2219) nicht entnehmen, dass von Verfassungs wegen ohne nähere Berücksichtigung der Umstände stets zu fordern ist, dass im Falle eines nicht offensichtlich unzulässigen oder rechtsmißbräuchlichen Antrages nach § 80 Abs. 5 VwGO die Behörde von Maßnahmen des Verwaltungszwanges abzusehen und damit korrespondierend eine strafrechtliche Ahndung des Betroffenen auszuscheiden hat.
Diese Grundsätze gelten, wie der Beschwerdeführer nicht verkennt, allerdings nur, wenn und solange der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO und seine Aufrechterhaltung nicht offensichtlich unzulässig oder rechtsmißbräuchlich ist (BVerfG in NJW 1987, 2219).
- VGH Bayern, 04.11.2022 - 20 CE 22.2069
Zur Unverzüglichkeit der Information der Öffentlichkeit iSd § 40 Abs. 1a LFGB
Zwar kann diese der Behörde nicht zugerechnet werden, weil sie während der Dauer eines gerichtlichen Eilverfahrens im Hinblick auf das verfassungsmäßige Recht auf Gewährleistung effektiven Rechtschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG verpflichtet ist, keine vollendeten Tatsachen zu schaffen und möglicherweise irreparable Maßnahmen zu vollziehen, bevor ein Gericht ihre Rechtmäßigkeit überprüft hat (…vgl. BVerfG, B.v. 18.7.1973 - 1 BvR 23/73, 1 BvR 155/73, - juris Rn. 64;… BVerfG, B.v. 21.3.1985 - 2 BvR 1642/83, - juris Rn. 19; BVerfG, B.v. 4.6.1987 - 1 BvR 620/87 -, NJW 1987, S. 2219).Dies gilt auch für den vorläufigen Rechtsschutz (vgl. BVerfG, B.v. 4.6.1987, a.a.O. S. 2219).
- BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 45.89
Verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Vereinbarkeit des § 18 Abs. 5 S. 1 …
In den demgegenüber von der Beklagten genannten Fällen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts führte die vom vorlegenden Gericht angenommene Verfassungswidrigkeit der Norm nicht zu deren Nichtigkeit und Unanwendbarkeit; vielmehr konnte das vorlegende Gericht auch bei Annahme der Verfassungswidrigkeit der zugrundeliegenden Klage stattgeben, so daß die Frage der Verfassungsmäßigkeit nicht entscheidungserheblich war (BVerfGE 66, 100 [BVerfG 24.01.1984 - 1 BvL 7/82] ; 67, 239 [BVerfG 17.07.1984 - 1 BvL 24/83] ; der von der Beklagten weiterhin angeführte Beschluß vom 4. Juni 1987 - 1 BvR 620/87 - betraf nicht die Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG, sondern die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde). - VGH Hessen, 04.04.2000 - 12 TZ 577/00
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebung - Vollzugsmaßnahme während des …
Ungeachtet dessen trifft die Behörden allgemein die verfassungsrechtliche Obliegenheit, während eines Gerichtsverfahrens um vorläufigen Rechtsschutz grundsätzlich von Maßnahmen des Verwaltungszwangs abzusehen (vgl. BVerfG-Kammer, 04.06.1987 - 1 BvR 620/87 - NJW 1987, 2219). - LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2002 - L 10 B 12/02
Bewertung ärztlicher Untersuchungsmethoden und Behandlungsmethoden; Anerkennung …
Zu berücksichtigen ist ferner, dass jede Behörde die verfassungsrechtliche Obliegenheit trifft, während eines Gerichtsverfahrens um Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes angesichts der Effektivität des gerichtlichen Rechtsschutzes von Maßnahmen des Verwaltungszwanges abzusehen (BVerfG NJW 1987, 2219). - OVG Thüringen, 03.05.2002 - 4 VO 48/02
Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Voraussetzungen einer Zwischenverfügung …
Denn die Behörde trifft allgemein die verfassungsrechtliche Obliegenheit, während eines Gerichtsverfahrens um die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes vor dem Hintergrund der Effektivität verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes von Maßnahmen des Verwaltungszwanges abzusehen (BVerfG, 1. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 4. Juni 1987 - 1 BvR 620/87 -, NJW 1987, 2219). - VGH Bayern, 06.10.2005 - 8 CE 05.585 Beschreitet in dieser Verfahrenssituation die Verwaltungsbehörde den Weg der gesetzeswiederholenden und -konkretisierenden Gebotsverfügung , ohne zugleich den Sofortvollzug anzuordnen, muss sie billigerweise die Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen im Hauptsacheverfahren vor den Verwaltungsgerichten abwarten und darf diesen Zustand nicht durch Vollzugsmaßnahmen - auch nicht durch solche bußgeldrechtlicher Art - unterlaufen (vgl. BVerfG vom 4.6.1987 NJW 1987, 2219, das insoweit Maßnahmen des Verwaltungszwangs und die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ausdrücklich gleichstellt).
- BayObLG, 20.04.1994 - 3 ObOWi 32/94
- OVG Saarland, 27.03.2014 - 1 B 216/14
Schließung von Spielhallen, Erlass einer Zwischenentscheidung gemäß Art. 19 Abs. …
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvR 2036/89
Verwaltungsgerichtliche Anfechtung hindert nicht die Verhängung einer Geldbuße im …
- VG Berlin, 21.02.2001 - 35 F 128.00
Jugoslawien, Kosovo, Albaner, Mischehen, Bosnier, DCA, Duldung, Vorläufiger …
- OVG Thüringen, 03.05.2002 - 4 VO 49/02
Kommunale Steuern; Kommunale Steuern
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.1996 - 1 S 652/95
3.8 Verwaltungsvollstreckung - Zwangsgeld; verwaltungsgerichtlicher …
- VG Düsseldorf, 28.06.2010 - 27 L 656/10
Bei Unklarheit über das Vorliegen einer Werbung für unerlaubtes Glücksspiel …