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   BVerfG, 04.06.1998 - 1 BvR 1575/94   

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BVerfG, 04.06.1998 - 1 BvR 1575/94 (https://dejure.org/1998,1222)
BVerfG, Entscheidung vom 04.06.1998 - 1 BvR 1575/94 (https://dejure.org/1998,1222)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Juni 1998 - 1 BvR 1575/94 (https://dejure.org/1998,1222)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Verwertungskündigung bei Verschuldung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2662
  • NZM 1998, 618
  • ZMR 1998, 685
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1998 - 1 BvR 1575/94
    bb) Art. 14 Abs. 1 GG und der mit diesem Grundrecht eng verzahnte Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes verpflichten die Fachgerichte, den Rechtsschutz nicht zu Lasten des Vermieters von einer unzumutbar strengen Handhabung der Verfahrensvoraussetzungen abhängig zu machen und den geltend gemachten Anspruch gerichtlich nachzuprüfen (vgl. BVerfGE 79, 80 ; stRspr).

    Daraus folgt mit Blick auf das Begründungserfordernis gemäß § 564 b Abs. 3 BGB, daß von einer Sachentscheidung zur Rechtfertigung der Kündigung nur dann abgesehen werden darf, wenn das Kündigungsschreiben nicht dem berechtigten Informationsbedürfnis des Mieters genügt (vgl. BVerfGE 79, 80 m.w.N.).

  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1998 - 1 BvR 1575/94
    Zur Substanz des Eigentums gehört demgemäß auch die Freiheit, den Eigentumsgegenstand zu veräußern (vgl. BVerfGE 52, 1 ; 78, 58 ).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 180/77

    Vergleichsmiete II

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1998 - 1 BvR 1575/94
    Dabei ist das Informationsbedürfnis des Mieters zu unterscheiden von den weitergehenden - vom Bestreiten des beklagten Mieters abhängigen - Anforderungen an die substantiierte Darlegung der tatbestandlichen Kündigungsvoraussetzungen im Prozeß; erst recht ist die Feststellung des Gerichts, ob die Kündigung gerechtfertigt ist, nicht auf der Grundlage des Kündigungsschreibens, sondern einer umfassenden gerichtlichen Prüfung der Begründetheit der Räumungsklage zu treffen (vgl. BVerfGE 49, 244 ; 53, 352 ).
  • BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 759/77

    Vergleichsmiete III

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1998 - 1 BvR 1575/94
    Dabei ist das Informationsbedürfnis des Mieters zu unterscheiden von den weitergehenden - vom Bestreiten des beklagten Mieters abhängigen - Anforderungen an die substantiierte Darlegung der tatbestandlichen Kündigungsvoraussetzungen im Prozeß; erst recht ist die Feststellung des Gerichts, ob die Kündigung gerechtfertigt ist, nicht auf der Grundlage des Kündigungsschreibens, sondern einer umfassenden gerichtlichen Prüfung der Begründetheit der Räumungsklage zu treffen (vgl. BVerfGE 49, 244 ; 53, 352 ).
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine sog. Verwertungskündigung

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1998 - 1 BvR 1575/94
    Diese Gefahr bergen unternehmerische Investitionen stets in sich; die verfassungsrechtlich garantierte Dispositionsfreiheit des Eigentümers umfaßt deshalb gerade auch den Zugriff auf das gesamte Vermögen, um Situationen begegnen zu können, die als wirtschaftlich nicht mehr tragbar angesehen werden (vgl. BVerfGE 79, 283 ).
  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1998 - 1 BvR 1575/94
    Zur Substanz des Eigentums gehört demgemäß auch die Freiheit, den Eigentumsgegenstand zu veräußern (vgl. BVerfGE 52, 1 ; 78, 58 ).
  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 45/16

    Kündigung einer Mietwohnung zwecks Nutzung als Büroraum durch den Ehegatten des

    Vom Schutzbereich der verfassungsrechtlich verbürgten Eigentumsgarantie des Vermieters ist dabei nicht nur dessen Wunsch erfasst, die Wohnung zu privaten Zwecken zu nutzen, sondern auch dessen Absicht, sie für eine wirtschaftliche Betätigung zu verwenden (im Anschluss an BVerfG, 14. Februar 1989, 1 BvR 1131/87, BVerfGE 79, 283, 289 ["Grundlage privater und unternehmerischer Initiative"] und BVerfG, 4. Juni 1998, 1 BvR 1575/94, NJW 1998, 2662 ["wirtschaftliche Betätigung"]).

    Seine Nutzung soll es dem Eigentümer ermöglichen, sein Leben nach eigenen, selbstverantwortlich entwickelten Vorstellungen zu gestalten (BVerfGE 46, 325, 334; 79, 292, 303, BVerfG, NJW 1998, 2662).

  • BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 155/10

    Zu den Voraussetzungen einer Verwertungskündigung

    Die von der Revision an die Begründung einer Verwertungskündigung gestellten Anforderungen laufen darauf hinaus, dass bereits das Kündigungsschreiben selbst die gerichtliche Feststellung des Vorliegens der Kündigungsvoraussetzungen erlauben müsste; dies ist durch das berechtigte Informationsbedürfnis des Mieters nicht geboten (vgl. BVerfG, NJW 1998, 2662, 2663; NZM 2003, 592 f.).
  • BGH, 10.05.2017 - VIII ZR 292/15

    BGH führt seine Rechtsprechung zur Anwendung der Generalklausel bei

    Vom Schutzbereich der verfassungsrechtlich verbürgten Eigentumsgarantie des Vermieters ist dabei nicht nur dessen Wunsch erfasst, die Wohnung zu privaten Zwecken zu nutzen, sondern auch dessen Absicht, sie für andere Vorhaben, insbesondere für eine wirtschaftliche Betätigung, zu verwenden (im Anschluss an BVerfGE 79, 283, 289 ["Grundlage privater und unternehmerischer Initiative"]; BVerfG, NJW 1998, 2662 ["wirtschaftliche Betätigung"]).

    Vom Schutzbereich der verfassungsrechtlich verbürgten Eigentumsgarantie des Vermieters ist dabei nicht nur dessen Wunsch erfasst, die Wohnung zu privaten Zwecken zu nutzen, sondern auch dessen Absicht, sie für andere Vorhaben, insbesondere für eine wirtschaftliche Betätigung, zu verwenden (vgl. BVerfGE 79, 283, 289 ["Grundlage privater und unternehmerischer Initiative"]; BVerfG, NJW 1998, 2662 ["wirtschaftliche Betätigung"]).

  • BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09

    Zu den Begründungsanforderungen bei fristloser Kündigung eines

    Einem gesetzlichen Begründungserfordernis sei vielmehr genügt, wenn die Begründung dem Mieter zunächst eine ausreichende Grundlage für die Entscheidung gebe, ihr zu widersprechen oder sie hinzunehmen (BVerfG, NJW 1998, 2662, 2663; NZM 2003, 592 f.).
  • BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 271/06

    Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen Eigenbedarfs eines

    Tatsachen, die nur der näheren Erläuterung, Ergänzung, Ausfüllung sowie dem Beweis des geltend gemachten Kündigungsgrundes dienen, können auf Verlangen des Mieters grundsätzlich auch noch im Prozess nachgeschoben werden (BayObLG WuM 1981, 200, 202 f.; WuM 1985, 50, 51, m.w.N.; vgl. auch BVerfG NZM 1998, 618).
  • BGH, 28.04.2021 - VIII ZR 6/19

    Räumungsprozess nach Eigenbedarfskündigung: Erforderlichkeit der Einholung eines

    Insoweit übersieht die Revisionserwiderung, dass das in § 573 Abs. 3 BGB geschützte Informationsbedürfnis des Mieters von den weitergehenden - vom Bestreiten des beklagten Mieters abhängigen - Anforderungen an die substantiierte Darlegung der tatbestandlichen Kündigungsvoraussetzungen im Prozess zu unterscheiden ist; erst recht ist die Feststellung des Gerichts, ob die Kündigung gerechtfertigt ist, nicht auf der Grundlage des Kündigungsschreibens, sondern einer umfassenden gerichtlichen Prüfung der Begründetheit der Räumungs- und Herausgabeklage zu treffen (vgl. BVerfG, NJW 1998, 2662 f.; NZM 2003, 592 f. [jeweils zu § 564a Abs. 1 Satz 2 BGB aF]).
  • BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvR 619/02

    Überspannte Anforderungen an den Inhalt eines Kündigungsschreibens wegen

    Das ist dann der Fall, wenn das Gericht vom Vermieter Angaben verlangt, die über das anerkennenswerte Informationsbedürfnis des Mieters hinausgehen (vgl. BVerfGE 85, 219 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juni 1998 - 1 BvR 1575/94 -, NJW 1998, S. 2662).

    Andererseits ist nicht erforderlich, dass bereits das Kündigungsschreiben die gerichtliche Feststellung erlaubt, dass die Kündigungsvoraussetzungen vorliegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juni 1998, aaO).

    Die Feststellung, ob die Kündigung gerechtfertigt ist, hat das Gericht nicht auf der Grundlage des Kündigungsschreibens, sondern auf Grund einer umfassenden gerichtlichen Prüfung der Begründetheit der Räumungsklage zu treffen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juni 1998, aaO).

  • BGH, 08.04.2009 - VIII ZR 233/08

    Vorliegen einer Mietgleitklausel i.S.v. § 4 Abs. 8 S. 1 Neubaumietenverordnung;

    So erleichtert die Berechnungs- und Erläuterungspflicht dem Mieter, der in der Regel nicht juristisch und wohnungswirtschaftlich vorgebildet ist, das Nachvollziehen und die Nachprüfung der Berechtigung der einseitigen Mieterhöhung erheblich (vgl. BVerfG, WuM 1998, 463).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - 10 B 9.22

    Berufung; Teilstattgabe; vorzeitige Besitzeinweisung nach Bundesfernstraßenrecht;

    Von diesem Informationsbedürfnis des Mieters, aus dem sich die formalen Kündigungsvoraussetzungen ableiten, zu unterscheiden ist die Frage, ob die materiellen Kündigungsvoraussetzungen tatsächlich gegeben sind und welche prozessualen Anforderungen an ihre substantiierte Darlegung zu stellen sind (BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Juni 1998 - 1 BvR 1575/94 -, Rn. 6; BGH, Urteil vom 28. April 2021 - VIII ZR 6/19 -, juris Rn. 16 m.w.N.).

    Schutzwürdige Mieterinteressen oder verfahrensrechtliche Erfordernisse, die es rechtfertigen könnten, diese Prüfung von vornherein auszuschließen, sind nicht erkennbar (BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Juni 1998 - 1 BvR 1575/94 -, juris Rn. 14 f.).

  • LG Krefeld, 10.03.2010 - 2 S 66/09

    Verwertungskündigung - Einfamilienhaus

    Dabei sind die Gerichte wegen Art. 14 GG verpflichtet, den Rechtsschutz nicht zu Lasten des Vermieters von einer unzumutbar strengen Handhabung der Verfahrensvorschriften abhängig zu machen; von einer Sachentscheidung zur Rechtfertigung der Kündigung darf nur abgesehen werden, wenn das Kündigungsschreiben nicht dem berechtigten Informationsbedürfnis des Mieters genügt (BVerfG NZM 1998, 618).
  • BGH, 06.04.2022 - VIII ZR 246/20

    Formelle Anforderungen an ein zulässiges Mieterhöhungsverlangen

  • KG, 17.08.2000 - 8 REMiet 6159/00

    Einsparung von Heizenergie; Erläuterungspflicht; Begründung des

  • LG Berlin, 25.09.2014 - 67 S 207/14

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer auf Gewinnerzielung und -optimierung beruhenden

  • LG Frankfurt/Oder, 23.12.2008 - 6a S 28/07
  • BGH, 06.04.2022 - VIII ZR 247/20

    Mieterhöhung bei preisgebundenem Wohnraum: Begründungserfordernis bei

  • LG Wiesbaden, 22.02.2007 - 2 S 80/06

    Wohnraummiete: Kündigung einer vermieteten Eigentumswohnung aus Gründen der

  • LG Berlin, 28.07.2015 - 63 S 217/14

    Wohnraummietvertrag: Verwertungskündigung des Vermieters wegen drohenden

  • LG Berlin, 14.07.2005 - 62 S 91/05
  • AG Köln, 06.01.2022 - 205 C 215/21

    Keine Verwertungskündigung nach Abschluss eines Kaufvertrags mehr möglich

  • AG Dortmund, 13.01.2009 - 425 C 8864/08

    Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung in Form der Zustimmung zu einer

  • AG Hamburg-Blankenese, 03.05.2006 - 517 C 25/04
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