Rechtsprechung
   BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08, 2 BvL 10/08, 2 BvL 11/08, 2 BvL 12/08   

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https://dejure.org/2012,17760
BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08, 2 BvL 10/08, 2 BvL 11/08, 2 BvL 12/08 (https://dejure.org/2012,17760)
BVerfG, Entscheidung vom 04.06.2012 - 2 BvL 9/08, 2 BvL 10/08, 2 BvL 11/08, 2 BvL 12/08 (https://dejure.org/2012,17760)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Juni 2012 - 2 BvL 9/08, 2 BvL 10/08, 2 BvL 11/08, 2 BvL 12/08 (https://dejure.org/2012,17760)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, Art 100 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, Art 3 AAÜGÄndG, § 2 Abs 1 S 1 AusglBGG vom 19.06.2006
    Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und Bestimmtheit der vorgelegten Normen geltend macht - hier: unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit, insbesondere hinreichender Bestimmtheit von § 2 Abs 1 des "Gesetzes über einen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, Art 100 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, Art 3 AAÜGÄndG, § 2 Abs 1 S 1 AusglBGG vom 19.06.2006
    Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und Bestimmtheit der vorgelegten Normen geltend macht - hier: unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit, insbesondere hinreichender Bestimmtheit von § 2 Abs 1 des "Gesetzes über einen ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 2 Abs. 1 DbAG mit den verfassunrechtlichen Anforderungen an die Normklarheit und Normbestimmtheit; Differenzierung zwischen Versicherten im Beitrittsgebiet und in den alten Bundesländern; Bestimmtheit des Begriffs der "verfügbaren Standardrente West" ...

  • rewis.io

    Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und Bestimmtheit der vorgelegten Normen geltend macht - hier: unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit, insbesondere hinreichender Bestimmtheit von § 2 Abs 1 des "Gesetzes über einen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit des § 2 Abs. 1 DbAG mit den verfassunrechtlichen Anforderungen an die Normklarheit und Normbestimmtheit; Differenzierung zwischen Versicherten im Beitrittsgebiet und in den alten Bundesländern; Bestimmtheit des Begriffs der "verfügbaren Standardrente West" ...

  • rechtsportal.de

    DbAG § 2 Abs. 1; BVG § 84a
    Vereinbarkeit des § 2 Abs. 1 DbAG mit den verfassunrechtlichen Anforderungen an die Normklarheit und Normbestimmtheit; Differenzierung zwischen Versicherten im Beitrittsgebiet und in den alten Bundesländern; Bestimmtheit des Begriffs der "verfügbaren Standardrente West" ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Normenklarheit und der "Absenkungsfaktor Ost"

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vorlagen des BSG zur Normenklarheit der Regelung des Dienstbeschädigungsausgleichs nach dem "Absenkungsfaktor Ost" unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 131, 88
 
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Wird zitiert von ... (90)

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Die Betroffenen müssen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach ausrichten können (vgl. BVerfGE 103, 332 ; 113, 348 ; 131, 88 ).
  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen

    Obwohl der Senat sich der mit einer Minderung des Alg II-Anspruchs einhergehenden Auswirkungen, bei einer Minderung um 10 vH waren es damals 33, 70 Euro pro Monat, bewusst ist, kann er sich die notwendige Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der einschlägigen Regelungen nicht bilden (vgl zu den Voraussetzungen einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG nur zB Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 4.6.2012 - 2 BvL 9/08 ua - BVerfGE 131, 88 RdNr 90 f mwN) .
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    Diese Befugnis des Richters beruht darauf, dass die Auslegung gerade der Ermittlung des im Gesetz objektivierten Willens des Gesetzgebers dient (vgl. BVerfG 4. Juni 2012 - 2 BvL 9/08 ua. - [Dienstbeschädigungsausgleich] Rn. 99, BVerfGE 131, 88) .
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