Rechtsprechung
BVerfG, 04.06.2014 - 2 BvR 878/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Die dem Vorsitzenden obliegende Pflicht, in der Hauptverhandlung den wesentlichen Inhalt von Gesprächen über eine Verständigung mitzuteilen, dient in erster Linie der Kontrolle durch die Öffentlichkeit
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 243 Abs 4 S 2 StPO
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe - Unzulängliche Bekanntgabe bzw Protokollierung von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren (§ 243 Abs 4 S 2 StPO) - Wolters Kluwer
Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde
- rewis.io
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe - Unzulängliche Bekanntgabe bzw Protokollierung von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren (§ 243 Abs 4 S 2 StPO)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde
- rechtsportal.de
BVerfGG § 32 Abs. 6 S. 1
Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Die dem Vorsitzenden obliegende Pflicht, in der Hauptverhandlung den wesentlichen Inhalt von Gesprächen über eine Verständigung mitzuteilen, dient in erster Linie der Kontrolle durch die Öffentlichkeit
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 11.07.1967 - 2 BvR 566/66
Einstweilige Anordnung gegen Vollstreckung von Strafurteilen - …
Auszug aus BVerfG, 04.06.2014 - 2 BvR 878/14
Dies wäre ein erheblicher, irreparabler Eingriff in das besonders gewichtige (vgl. BVerfGE 65, 317 ) Recht auf die Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 104, 220 ). - BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83
Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher …
Auszug aus BVerfG, 04.06.2014 - 2 BvR 878/14
Dies wäre ein erheblicher, irreparabler Eingriff in das besonders gewichtige (vgl. BVerfGE 65, 317 ) Recht auf die Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 104, 220 ). - BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98
Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein
Auszug aus BVerfG, 04.06.2014 - 2 BvR 878/14
Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 99, 57 ; stRspr). - BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00
Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr …
Auszug aus BVerfG, 04.06.2014 - 2 BvR 878/14
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 103, 41 ; stRspr). - BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus BVerfG, 04.06.2014 - 2 BvR 878/14
Dies wäre ein erheblicher, irreparabler Eingriff in das besonders gewichtige (vgl. BVerfGE 65, 317 ) Recht auf die Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 104, 220 ).