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   BVerfG, 04.06.2018 - 1 BvR 1928/16   

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https://dejure.org/2018,23559
BVerfG, 04.06.2018 - 1 BvR 1928/16 (https://dejure.org/2018,23559)
BVerfG, Entscheidung vom 04.06.2018 - 1 BvR 1928/16 (https://dejure.org/2018,23559)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Juni 2018 - 1 BvR 1928/16 (https://dejure.org/2018,23559)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiaritätsgrundsatz gebietet Erhebung der Untätigkeitsklage gem § 46 FGO, bevor die überlange Dauer eines Steuerfestsetzungsverfahrens mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden kann - hier: unzulässige Rüge der überlangen Dauer eines ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiaritätsgrundsatz gebietet Erhebung der Untätigkeitsklage gem § 46 FGO, bevor die überlange Dauer eines Steuerfestsetzungsverfahrens mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden kann - hier: unzulässige Rüge der überlangen Dauer eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (4)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AO § 237, AO § 347 Abs 1 S 2, FGO § 46, GVG § 198, GVG § 198 ff, MRK Art 6 Abs 1
    Anspruchsverwirkung, Aussetzungszinsen, Verfahrensdauer, Gewährleistungen

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EU; Überlänge; Verfahrensdauer; Verzögerung; Zinsen

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    AO § 237 ; AO § 347 Abs 1 S 2 ; FGO § 46 ; GVG § 198 ; GVG § 198 ff ; MRK Art 6 Abs 1

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

    Auszug aus BVerfG, 04.06.2018 - 1 BvR 1928/16
    Er verlangt, dass ein Beschwerdeführer über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung in dem jeweils unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 78, 58 ; 114, 258 ; 131, 47 jeweils m.w.N., stRspr).

    Es genügt, wenn dessen Beseitigung aus anderen Gründen erreicht werden kann (BVerfGE 78, 58 ), also die Möglichkeit besteht oder bestand, ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen (BVerfGE 33, 247 ; 51, 130 ).

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus BVerfG, 04.06.2018 - 1 BvR 1928/16
    a) Der Grundsatz der Subsidiarität dient zum einen der Wahrung der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung, nach der vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gewähren; zum anderen soll er sicherstellen, dass dem Bundesverfassungsgericht die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Fachgerichte vermittelt wird, so dass es nicht auf unsicherer Grundlage entscheiden muss (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 86, 15 ; 97, 157 ; 114, 258 ).

    Er verlangt, dass ein Beschwerdeführer über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung in dem jeweils unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 78, 58 ; 114, 258 ; 131, 47 jeweils m.w.N., stRspr).

  • EGMR, 15.01.2015 - 62198/11

    Umgangsrecht leiblicher Väter - Deutsche Gerichte zu lasch, Gesetze lückenhaft

    Auszug aus BVerfG, 04.06.2018 - 1 BvR 1928/16
    Zum anderen fehlt es hierfür an dem Vortrag, dass die Erhebung einer Untätigkeitsklage gemäß § 46 FGO bei der Rüge der Überlänge des Verwaltungsverfahrens vorliegend ineffektiv und das begehrte Rechtsschutzziel hierdurch nicht zu erreichen gewesen wäre (vgl. EGMR, Kuppinger v. Deutschland, Urteil vom 15. Januar 2015, Nr. 62198/11, juris).

    Dies wäre vorliegend schon deshalb erforderlich gewesen, weil anders als in zivilgerichtlichen Verfahren in finanzgerichtlichen Verfahren die Untätigkeitsklage gesetzlich normiert und damit keine Unsicherheit über die Zulässigkeitserfordernisse und seine Effektivität besteht (vgl. e contrario EGMR, Kuppinger v. Deutschland, Urteil vom 15. Januar 2015, Nr. 62198/11, juris; EGMR (GK) Sürmeli v. Deutschland, Urteil vom 8. Juni 2006, Nr. 75529/01, NJW 2006, S. 2389).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 04.06.2018 - 1 BvR 1928/16
    Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 130, 1 m.w.N.).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt werden (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 101, 331 ; 130, 1 ).

  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach

    Auszug aus BVerfG, 04.06.2018 - 1 BvR 1928/16
    Dies wäre vorliegend schon deshalb erforderlich gewesen, weil anders als in zivilgerichtlichen Verfahren in finanzgerichtlichen Verfahren die Untätigkeitsklage gesetzlich normiert und damit keine Unsicherheit über die Zulässigkeitserfordernisse und seine Effektivität besteht (vgl. e contrario EGMR, Kuppinger v. Deutschland, Urteil vom 15. Januar 2015, Nr. 62198/11, juris; EGMR (GK) Sürmeli v. Deutschland, Urteil vom 8. Juni 2006, Nr. 75529/01, NJW 2006, S. 2389).
  • BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12

    Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei

    Auszug aus BVerfG, 04.06.2018 - 1 BvR 1928/16
    Er verlangt, dass ein Beschwerdeführer über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung in dem jeweils unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 78, 58 ; 114, 258 ; 131, 47 jeweils m.w.N., stRspr).
  • FG Hamburg, 23.06.2017 - 4 K 74/16

    Zollrecht: Nacherhebung von Antidumpingzoll auf Einfuhren von Schuhen mit

    Auszug aus BVerfG, 04.06.2018 - 1 BvR 1928/16
    Darüber hinaus ermöglicht die Untätigkeitsklage, dass bei Vorliegen der in § 46 FGO genannten Voraussetzungen bereits vor Ergehen der Einspruchsentscheidung Klage erhoben werden kann, ohne dass diese deshalb als unzulässig abgewiesen wird (vgl. insoweit nur FG Köln, Urteil vom 15. November 2017 - 9 K 1016/14 -, juris, Rn. 45 f.; FG Hamburg, Urteil vom 23. Juni 2017 - 4 K 74/16 -, juris, Rn. 20 ff.).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 04.06.2018 - 1 BvR 1928/16
    Die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ist deutlich zu machen (BVerfGE 108, 370 ).
  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 04.06.2018 - 1 BvR 1928/16
    a) Der Grundsatz der Subsidiarität dient zum einen der Wahrung der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung, nach der vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gewähren; zum anderen soll er sicherstellen, dass dem Bundesverfassungsgericht die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Fachgerichte vermittelt wird, so dass es nicht auf unsicherer Grundlage entscheiden muss (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 86, 15 ; 97, 157 ; 114, 258 ).
  • EGMR, 16.07.2009 - 8453/04

    Rechtssache B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus BVerfG, 04.06.2018 - 1 BvR 1928/16
    Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer ist von dem Erfordernis der Erhebung einer Untätigkeitsklage auch nicht aufgrund der von ihnen angeführten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 16. Juli 2009 (EGMR, Bayer v. Deutschland, Urteil vom 16. Juli 2009, Nr. 8453/04, juris) abzusehen.
  • BVerfG, 05.09.2013 - 1 BvR 2447/11

    Effektiver Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94

    Saarländisches Pressegesetz

  • FG Köln, 15.11.2017 - 9 K 1016/14

    Umsatzsteuer: Keine Anwendung der ertragsteuerlichen Zuflussfiktion beim

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 1460/78

    Ausbildungskapazität

  • EGMR, 16.03.2006 - 77792/01

    M. M. gegen Deutschland

  • BVerfG, 03.06.2013 - 1 BvR 131/13

    Nichtannahmebeschluss: Sozialversicherungspflicht von Teilnehmern an dualen

  • EGMR, 12.07.2001 - 44759/98

    Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch überlange Verfahrensdauer;

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

  • BVerfG, 05.08.2013 - 1 BvR 2965/10

    Überlange Dauer eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens verletzt Betroffenen in

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 73/20

    Verfassungsbeschwerde wegen Steuerrechts

    Soweit die Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang der Sache nach eine unzumutbar lange Dauer des finanzgerichtlichen Verfahrens vor dem Finanzgericht Köln beanstanden, obliegt es ihnen, zunächst die einfachrechtlich eröffneten Rechtsbehelfe zur Beschleunigung des Verfahrens (Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 Satz 1 GVG und Antrag auf Entschädigung nach § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG) zu ergreifen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 2018 - 1 BvR 1928/16, juris, Rn. 10; vgl. auch für zivilrechtliche Verfahren VerfGH NRW, Beschlüsse vom 28. Januar 2020 - VerfGH 63/19.VB-2, juris, Rn. 16, und vom 28. April 2020 - VerfGH 31/20.VB-3, juris, Rn. 4.).
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