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   BVerfG, 04.07.2017 - 2 BvR 1392/17   

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https://dejure.org/2017,23461
BVerfG, 04.07.2017 - 2 BvR 1392/17 (https://dejure.org/2017,23461)
BVerfG, Entscheidung vom 04.07.2017 - 2 BvR 1392/17 (https://dejure.org/2017,23461)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Juli 2017 - 2 BvR 1392/17 (https://dejure.org/2017,23461)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und Hinweis auf Anordnung einer Missbrauchsgebühr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität - Hinweis auf Möglichkeit der Verhängung einer Missbrauchsgebühr bei offensichtlicher Unzulässigkeit eines eA-Antrags

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde; Wahrung des Grundsatzes der materiellen Subsidiarität

  • rewis.io

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität - Hinweis auf Möglichkeit der Verhängung einer Missbrauchsgebühr bei offensichtlicher Unzulässigkeit eines eA-Antrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34 Abs. 2 3. Var.
    Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde; Wahrung des Grundsatzes der materiellen Subsidiarität

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität - Hinweis auf Möglichkeit der Verhängung einer Missbrauchsgebühr bei offensichtlicher Unzulässigkeit eines eA-Antrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 29.09.2016 - 1 BvQ 33/16

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr aufgrund der Einlegung eines unzulässigen

    Auszug aus BVerfG, 04.07.2017 - 2 BvR 1392/17
    Auf die Möglichkeit, dem Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2 Var. 3 BVerfGG bei Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eine Missbrauchsgebühr aufzuerlegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. September 2016 - 1 BvQ 33/16 -, juris, Rn. 3), wird hingewiesen.
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