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   BVerfG, 04.08.1998 - 1 BvR 2095/97   

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https://dejure.org/1998,2754
BVerfG, 04.08.1998 - 1 BvR 2095/97 (https://dejure.org/1998,2754)
BVerfG, Entscheidung vom 04.08.1998 - 1 BvR 2095/97 (https://dejure.org/1998,2754)
BVerfG, Entscheidung vom 04. August 1998 - 1 BvR 2095/97 (https://dejure.org/1998,2754)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 und aus GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung einer Kündigungsschutzklage aufgrund unzutreffender Beantwortung der Fragen nach einer früheren Tätigkeit für das MfS ohne Berücksichtigung des erheblichen ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde einer Lehrerin - Ordentliche Kündigung - Ministerium für Staatssicherheit - DDR - Frage nach Mitarbeit

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung: unzutreffender Beantwortung der Fragen nach einer früheren Tätigkeit für das MfS der ehemaligen DDR

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 1329
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1998 - 1 BvR 2095/97
    Trifft das zu, dann hat er diese Vorschriften im Lichte der Grundrechte auszulegen und anzuwenden (vgl. BVerfGE 84, 192 ; 96, 171 ).

    Den Betroffenen war daher grundsätzlich die Beantwortung dieser Fragen zuzumuten (vgl. BVerfGE 96, 171 ).

    b) Tätigkeiten für das MfS, die vor dem Jahre 1970 abgeschlossen waren, taugen jedoch wegen des erheblichen Zeitablaufs regelmäßig nicht mehr als Indiz für eine mangelnde Eignung (vgl. BVerfGE 96, 171 ).

    Ausnahmsweise relevante Fragen nach Vorgängen, die mehr als 20 Jahre vor dem Beitritt abgeschlossen waren, stehen außer Verhältnis zu der Einschränkung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Befragten; die Arbeitnehmer durften vor dem Jahre 1970 abgeschlossene Vorgänge daher verschweigen, dem öffentlichen Arbeitgeber ist es verwehrt, arbeitsrechtliche Konsequenzen aus einer unzutreffenden Antwort zu ziehen (vgl. BVerfGE 96, 171 ).

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1998 - 1 BvR 2095/97
    Die Erhebung der Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht gehörte nicht mehr zum Rechtsweg im Sinne von § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, da die Nichtzulassungsbeschwerde offensichtlich aussichtslos war (vgl. BVerfGE 16, 1 ; 28, 314 ; 92, 140 ).

    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 ; 92, 140 ).

    Dagegen ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu kontrollieren, wie die Gerichte den Schutz im einzelnen auf der Grundlage des einfachen Rechts gewähren und ob ihre Auslegung den bestmöglichen Schutz sichert (vgl. BVerfGE 92, 140 ).

  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1998 - 1 BvR 2095/97
    Die Erhebung der Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht gehörte nicht mehr zum Rechtsweg im Sinne von § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, da die Nichtzulassungsbeschwerde offensichtlich aussichtslos war (vgl. BVerfGE 16, 1 ; 28, 314 ; 92, 140 ).
  • BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 311/67

    Grundrechtsschutz des Personalrats

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1998 - 1 BvR 2095/97
    Die Erhebung der Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht gehörte nicht mehr zum Rechtsweg im Sinne von § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, da die Nichtzulassungsbeschwerde offensichtlich aussichtslos war (vgl. BVerfGE 16, 1 ; 28, 314 ; 92, 140 ).
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1998 - 1 BvR 2095/97
    Auskunftspflichten, die darauf gerichtet sind, berühren daher das allgemeine Persönlichkeitsrecht (vgl. BVerfGE 56, 37 ).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90

    Offenbarung der Entmündigung

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1998 - 1 BvR 2095/97
    Trifft das zu, dann hat er diese Vorschriften im Lichte der Grundrechte auszulegen und anzuwenden (vgl. BVerfGE 84, 192 ; 96, 171 ).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer auf Eigenbedarf

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1998 - 1 BvR 2095/97
    b) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) verleiht jedem unter anderem die Befugnis, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen er persönliche Sachverhalte offenbaren will (vgl. BVerfGE 65, 1 - informationelle Selbstbestimmung - m.w.N.; 85, 219 ).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1998 - 1 BvR 2095/97
    b) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) verleiht jedem unter anderem die Befugnis, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen er persönliche Sachverhalte offenbaren will (vgl. BVerfGE 65, 1 - informationelle Selbstbestimmung - m.w.N.; 85, 219 ).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1998 - 1 BvR 2095/97
    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 ; 92, 140 ).
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