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   BVerfG, 04.08.1999 - 1 BvR 1624/98   

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https://dejure.org/1999,5355
BVerfG, 04.08.1999 - 1 BvR 1624/98 (https://dejure.org/1999,5355)
BVerfG, Entscheidung vom 04.08.1999 - 1 BvR 1624/98 (https://dejure.org/1999,5355)
BVerfG, Entscheidung vom 04. August 1999 - 1 BvR 1624/98 (https://dejure.org/1999,5355)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 421
  • WM 1999, 2029
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.07.1998 - V ZR 34/97

    Ungleichbehandlung von West- und Osteigentümern nach dem Allgemeinen

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1999 - 1 BvR 1624/98
    unmittelbar gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Juli 1998 - V ZR 34/97 -,.

    Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (abgedruckt in NJW 1999, S. 489), mit dem ihre Klage auf Herausgabe und Räumung eines ihr gehörenden Grundstücks unter Berufung auf das Allgemeine Kriegsfolgengesetz vom 5. November 1957 (BGBl I S. 1747; im folgenden: AKG) abgewiesen worden ist:.

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1999 - 1 BvR 1624/98
    Wie das Bundesverfassungsgericht im Bodenreformurteil vom 23. April 1991 (vgl. BVerfGE 84, 90 ) klargestellt hat, befreit diese Regelung den Gesetzgeber nicht von der Bindung an den allgemeinen Gleichheitssatz.
  • BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58

    Staatsbankrott

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1999 - 1 BvR 1624/98
    Diese Rechtsprechung folgt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 135 a Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 15, 126 ), wonach bestimmt werden durfte, daß unter anderem Reichsverbindlichkeiten nicht oder nicht in voller Höhe zu erfüllen sind.
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1999 - 1 BvR 1624/98
    Auch wenn man die angegriffene und vom Bundesgerichtshof angewandte Regelung einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung unterzieht, hält sie den Anforderungen der Verfassung stand; für die vorgenommene Differenzierung bestehen Gründe von solcher Art und solchem Gewicht, daß sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (zum Prüfungsmaßstab bei Art. 3 Abs. 1 GG vgl. BVerfGE 88, 87 m.w.N.).
  • BGH, 30.11.2005 - IV ZR 4/04

    Haftung der Bundesrepublik Deutschland für Verbindlichkeiten der ehemaligen DDR

    Auch Art. 135a Abs. 2 GG hat den Gesetzgeber nicht von der Bindung an den Gleichheitssatz befreit (BVerfGE 84, 90, 128 f., 131 f.; BVerfG NJW 2000, 421).
  • OLG Brandenburg, 28.08.2008 - 5 U 111/06

    Zivilrechtliche Wirkungen einer Grenzabmarkung: Anforderungen an die Begründung

    Soweit das streitgegenständliche Gebäude auf dem Grund und Boden der Rechtsvorgänger der Kläger errichtet worden sein sollte, sind die Voraussetzungen der gemäß Art. 8 i.V.m. Anlage I Kapitel IV Sachgebiet A Abschnitt I Nr. 12 des Einigungsvertrages allein anwendbaren §§ 1 und 2 AKG (s. dazu etwa BGH NJW 1999, S. 489 ff.; BVerfG VIZ 1999, S. 722) nicht erfüllt.
  • BVerwG, 22.05.2014 - 5 C 27.13

    Ausgleichsleistung; Ausschlusstatbestand; Besatzungsrecht; Enteignung;

    Die Bundesrepublik Deutschland wäre - so hat es das Bundesverfassungsgericht formuliert - nicht nur finanziell, sondern auch administrativ überfordert gewesen, wenn sie verpflichtet gewesen wäre, neben der Wiedergutmachung für erlittenes Unrecht auch alle in der Deutschen Demokratischen Republik durch nicht bereinigte Kriegsfolgen Geschädigten nachträglich so zu stellen, als hätte es nie zwei deutsche Staaten gegeben (BVerfG, Beschluss vom 4. August 1999 - 1 BvR 1624/98 - WM 1999, 2029 ).
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