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   BVerfG, 04.10.1995 - 2 BvR 739/95   

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https://dejure.org/1995,10828
BVerfG, 04.10.1995 - 2 BvR 739/95 (https://dejure.org/1995,10828)
BVerfG, Entscheidung vom 04.10.1995 - 2 BvR 739/95 (https://dejure.org/1995,10828)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Oktober 1995 - 2 BvR 739/95 (https://dejure.org/1995,10828)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1995 - 2 BvR 739/95
    Damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 60, 1 [5]; 65, 293 [295 f.]; 70, 288 [293]; 86, 133 [145 f.]).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1995 - 2 BvR 739/95
    Damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 60, 1 [5]; 65, 293 [295 f.]; 70, 288 [293]; 86, 133 [145 f.]).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1995 - 2 BvR 739/95
    Damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 60, 1 [5]; 65, 293 [295 f.]; 70, 288 [293]; 86, 133 [145 f.]).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1995 - 2 BvR 739/95
    Damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 60, 1 [5]; 65, 293 [295 f.]; 70, 288 [293]; 86, 133 [145 f.]).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1995 - 2 BvR 739/95
    Die Annahme ist zur Durchsetzung des als verletzt gerügten Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchst. b BVerfGG ), weil die geltend gemachte Versagung des rechtlichen Gehörs auf einem geradezu leichtfertigen Umgang mit der durch Art. 103 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützten Position beruht (vgl. BVerfGE 90, 22 [25]).
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