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   BVerfG, 04.10.2016 - 1 BvR 3091/14   

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https://dejure.org/2016,41682
BVerfG, 04.10.2016 - 1 BvR 3091/14 (https://dejure.org/2016,41682)
BVerfG, Entscheidung vom 04.10.2016 - 1 BvR 3091/14 (https://dejure.org/2016,41682)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Oktober 2016 - 1 BvR 3091/14 (https://dejure.org/2016,41682)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 160a SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG
    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Erfolglosigkeit eines fachgerichtlichen Rechtsmittels (hier: Nichtzulassungsbeschwerde gem § 160a SGG) aus prozessualen Gründen

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Erfolglosigkeit eines fachgerichtlichen Rechtsmittels (hier: Nichtzulassungsbeschwerde gem § 160a SGG) aus prozessualen Gründen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1
    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 3598/08

    Keine Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes durch

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2016 - 1 BvR 3091/14
    Wer die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache begehrt, muss darlegen, inwiefern die umstrittene Rechtsfrage klärungsbedürftig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Januar 2006 - 1 BvR 1786/01 -, juris, Rn. 3), und muss sich deshalb mit der bisherigen einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts auseinandersetzen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Januar 2006 - 1 BvR 1786/01 -, juris, Rn. 4 und vom 14. April 2010 - 1 BvR 2856/07 -, juris, Rn. 6), weil bereits bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung einer erneuten Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage unter Umständen entgegenstehen kann (vgl. BVerfGK 12, 341 ; 15, 127 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2016 - 1 BvR 3091/14
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung der als verletzt bezeichneten Grundrechte angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ; 108, 129 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2016 - 1 BvR 3091/14
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung der als verletzt bezeichneten Grundrechte angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ; 108, 129 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 2856/07

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde zur Frage der

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2016 - 1 BvR 3091/14
    Wer die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache begehrt, muss darlegen, inwiefern die umstrittene Rechtsfrage klärungsbedürftig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Januar 2006 - 1 BvR 1786/01 -, juris, Rn. 3), und muss sich deshalb mit der bisherigen einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts auseinandersetzen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Januar 2006 - 1 BvR 1786/01 -, juris, Rn. 4 und vom 14. April 2010 - 1 BvR 2856/07 -, juris, Rn. 6), weil bereits bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung einer erneuten Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage unter Umständen entgegenstehen kann (vgl. BVerfGK 12, 341 ; 15, 127 ).
  • BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99

    Keine Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung einer

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2016 - 1 BvR 3091/14
    Dies gilt insbesondere für Begründungs-, Darlegungs- und Bezeichnungserfordernisse im Verfahren vor dem Revisionsgericht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 1412/99 -, juris, Rn. 9; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 2008 - 1 BvR 1616/05 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 03.09.2007 - 1 BvR 691/06
    Auszug aus BVerfG, 04.10.2016 - 1 BvR 3091/14
    Eine Verfassungsbeschwerde ist in der Regel unzulässig, wenn ein an sich gegebenes Rechtsmittel - hier die Nichtzulassungsbeschwerde -, durch dessen Gebrauch der behauptete Grundrechtsverstoß hätte ausgeräumt werden können, aus prozessualen Gründen erfolglos bleibt (vgl. BVerfGE 74, 102 ; BVerfGK 1, 222 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. September 2007 - 1 BvR 691/06 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2016 - 1 BvR 3091/14
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung der als verletzt bezeichneten Grundrechte angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ; 108, 129 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2016 - 1 BvR 3091/14
    Eine Verfassungsbeschwerde ist in der Regel unzulässig, wenn ein an sich gegebenes Rechtsmittel - hier die Nichtzulassungsbeschwerde -, durch dessen Gebrauch der behauptete Grundrechtsverstoß hätte ausgeräumt werden können, aus prozessualen Gründen erfolglos bleibt (vgl. BVerfGE 74, 102 ; BVerfGK 1, 222 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. September 2007 - 1 BvR 691/06 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 1300/06

    Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung der Berufung in Zivilsachen durch

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2016 - 1 BvR 3091/14
    Wer die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache begehrt, muss darlegen, inwiefern die umstrittene Rechtsfrage klärungsbedürftig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Januar 2006 - 1 BvR 1786/01 -, juris, Rn. 3), und muss sich deshalb mit der bisherigen einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts auseinandersetzen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Januar 2006 - 1 BvR 1786/01 -, juris, Rn. 4 und vom 14. April 2010 - 1 BvR 2856/07 -, juris, Rn. 6), weil bereits bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung einer erneuten Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage unter Umständen entgegenstehen kann (vgl. BVerfGK 12, 341 ; 15, 127 ).
  • BVerfG, 03.07.2003 - 2 BvR 368/02

    Einhaltung der Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2016 - 1 BvR 3091/14
    Eine Verfassungsbeschwerde ist in der Regel unzulässig, wenn ein an sich gegebenes Rechtsmittel - hier die Nichtzulassungsbeschwerde -, durch dessen Gebrauch der behauptete Grundrechtsverstoß hätte ausgeräumt werden können, aus prozessualen Gründen erfolglos bleibt (vgl. BVerfGE 74, 102 ; BVerfGK 1, 222 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. September 2007 - 1 BvR 691/06 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

  • BVerfG, 23.01.2006 - 1 BvR 1786/01

    Erschöpfung des Rechtsweges; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 49/09

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (formale Anforderungen an die Erhebung

  • BVerfG, 11.09.2008 - 1 BvR 1616/05

    Im Hinblick auf den Subsidiaritätsgrundsatz und iÜ wegen nicht hinreichender

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