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   BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 1981/07   

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BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 1981/07 (https://dejure.org/2010,3008)
BVerfG, Entscheidung vom 04.11.2010 - 1 BvR 1981/07 (https://dejure.org/2010,3008)
BVerfG, Entscheidung vom 04. November 2010 - 1 BvR 1981/07 (https://dejure.org/2010,3008)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, BioKraftQuG
    Nichtannahmebeschluss: Rückführung der Steuerentlastung für Pflanzenöl-Kraftstoffe verletzt betroffene Unternehmen nicht in Grundrechten - keine Abweichung von in BVerfGK 11, 445 ff bzgl Biodieselherstellen formulierten Wertungen - insbesondere keine Verletzung grundrechtlich ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer Rückführung der Steuervergünstigung für Pflanzenöl mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz; Vertrauen auf die Aufrechterhaltung einer zu sozialpolitischen oder wirtschaftspolitischen Zwecken gewährten steuerlichen Vergünstigung; ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Rückführung der Steuerentlastung für Pflanzenölkraftstoffe durch § 50 Abs. 3 Satz 2 und 3 Nr. 2 EnergieStG verfassungsgemäß BVerfG, 1. Kammer des 1. Senats

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Rückführung der Steuerentlastung für Pflanzenöl-Kraftstoffe verletzt betroffene Unternehmen nicht in Grundrechten - keine Abweichung von in BVerfGK 11, 445 ff bzgl Biodieselherstellen formulierten Wertungen - insbesondere keine Verletzung grundrechtlich ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Rückführung der Steuerentlastung für Pflanzenöl-Kraftstoffe verletzt betroffene Unternehmen nicht in Grundrechten - keine Abweichung von in BVerfGK 11, 445 ff bzgl Biodieselherstellen formulierten Wertungen - insbesondere keine Verletzung grundrechtlich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit einer Rückführung der Steuervergünstigung für Pflanzenöl mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz; Vertrauen auf die Aufrechterhaltung einer zu sozialpolitischen oder wirtschaftspolitischen Zwecken gewährten steuerlichen Vergünstigung; ...

  • datenbank.nwb.de

    Rückführung der Steuerentlastung für Pflanzenölkraftstoffe verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 378
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerfG, 25.07.2007 - 1 BvR 1031/07

    Besteuerung von Biokraftstoffen verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 1981/07
    Vielmehr gelten auch im Falle der Beschwerdeführer im Wesentlichen die den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2007 (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juli 2007 - 1 BvR 1031/07 -, NVwZ 2007, S. 1168 = BVerfGK 11, 445) tragenden Erwägungen, durch den die mit der gleichen Zielrichtung erhobene Verfassungsbeschwerde von vorwiegend der Biodieselbranche zugehörigen Unternehmen nicht zur Entscheidung angenommen wurde.

    Schon im Hinblick auf die mehrfach geänderte Rechtslage hätte es hier indessen eingehenderer Darlegungen der maßgebenden Einzelheiten bedurft (vgl. zu dem entsprechenden Vorhalt bereits BVerfGK 11, 445 ).

    Hinzu kommt, dass die Steuerbefreiung von zahlreichen anderen, davon unabhängigen, für die Wirtschaftlichkeit der Investitionen aber wesentlichen Marktbedingungen überlagert war (vgl. BVerfGK 11, 445 ).

    Auf die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2007 (vgl. BVerfGK 11, 445 ) hierfür angeführten Erwägungen wird verwiesen.

    (2) Zudem hat der Gesetzgeber durch die über mehrere Jahresstufen abgemilderte Rückführung der Steuerförderung von Pflanzenöl in dem angegriffenen § 50 Abs. 2 Satz 2, 3 Nr. 2 EnergieStG und durch deren teilweise Kompensation über die Einführung der Beimischquote eine Übergangsregelung geschaffen, die berechtigte Vertrauenserwartungen auch in Pflanzenöl investierender Unternehmen hinreichend berücksichtigt (vgl. BVerfGK 11, 445 ).

    Was den von der Gestaltungsbefugnis des Gesetzgebers grundsätzlich gedeckten generellen Systemwechsel in der Förderung der Biokraftstoffe von der Unterstützung durch Steuerverschonung hin zu der ordnungsrechtlichen durch Beimischquoten betrifft (vgl. dazu BVerfGK 11, 445 ), überzeugt der Einwand der Beschwerdeführer nicht, die Pflanzenölbranche könne von vornherein nicht von der Beimischpflicht profitieren.

    b) Gemessen daran liegt weder eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung noch eine verfassungsrechtlich bedenkliche Gleichbehandlung vor (vgl. BVerfGK 11, 445 ).

    Insoweit wird wiederum auf die entsprechenden Ausführungen in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2007 (BVerfGK 11, 445 ) verwiesen, die hier entsprechend gelten.

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 1981/07
    Maßgebend sind vielmehr allenfalls die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Grundsätze des Vertrauensschutzes bei unechter Rückwirkung (vgl. dazu BVerfGE 69, 272 ; 72, 141 ; 101, 239 ; Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 u.a. -, juris, Rn. 55 ff.).

    Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ; Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 u.a. -, juris, Rn. 55).

    Auch unter Berücksichtigung dieser Grundsätze gilt allerdings, dass die allgemeine Erwartung des Bürgers, das geltende Recht werde unverändert fortbestehen, verfassungsrechtlich nicht geschützt ist (vgl. BVerfGE 38, 61 ; 68, 193 ), soweit nicht besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, u.a. -, juris, Rn.57).

    Die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage sind abzuwägen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, u.a.-, juris, Rn. 58; BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss gewahrt sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, u.a. -, a.a.O., Rn. 58; BVerfGE 72, 200 , NJW 1987, S. 1749; BVerfGE 95, 64 , NJW 1997, S. 722; BVerfGE 101, 239 ; 116, 96 ; 122, 374 ; 123, 186 ).

    Eine unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes daher nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, u.a. -, juris, Rn. 58).

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 1981/07
    Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ).

    Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ; Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 u.a. -, juris, Rn. 55).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss gewahrt sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, u.a. -, a.a.O., Rn. 58; BVerfGE 72, 200 , NJW 1987, S. 1749; BVerfGE 95, 64 , NJW 1997, S. 722; BVerfGE 101, 239 ; 116, 96 ; 122, 374 ; 123, 186 ).

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 1981/07
    In der Entscheidung darüber, welche Personen oder Unternehmen durch finanzielle Zuwendung oder Verschonung von Besteuerung des Staates gefördert werden sollen, ist der Gesetzgeber weitgehend frei (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 93, 319 ; 110, 274 ).

    Diese Erwägungen gelten auch dann, wenn der Gesetzgeber eine Subvention steuerrechtlich durch Befreiung verwirklicht, statt eine direkte finanzielle Zuwendung vorzunehmen (BVerfGE 110, 274 ).

    Sachbezogene Differenzierungskriterien stehen dem Gesetzgeber aber in weitem Umfang zu Gebote (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 93, 319 ; 110, 274 ).

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 1981/07
    Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ; Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 u.a. -, juris, Rn. 55).

    Die Gewährung vollständigen Schutzes zugunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten demokratischen Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 105, 17 ; 114, 258 ).

    Die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage sind abzuwägen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, u.a.-, juris, Rn. 58; BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ).

  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

    Auszug aus BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 1981/07
    Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ; Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 u.a. -, juris, Rn. 55).

    Die Gewährung vollständigen Schutzes zugunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten demokratischen Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 105, 17 ; 114, 258 ).

    Die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage sind abzuwägen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, u.a.-, juris, Rn. 58; BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ).

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 1981/07
    Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ).

    Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ; Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 u.a. -, juris, Rn. 55).

    Für den mit den angegriffenen Normen in Rede stehenden Bereich der Rückführung steuerlicher Vergünstigungen, die dem Bürger einen Anreiz zu einem bestimmten Verhalten geben sollten, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt, dass solche Normen grundsätzlich eine Vertrauensgrundlage für im Hinblick darauf getätigte Investitionen schaffen (vgl. BVerfGE 97, 67 sowie 105, 17 ).

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 1981/07
    In der Entscheidung darüber, welche Personen oder Unternehmen durch finanzielle Zuwendung oder Verschonung von Besteuerung des Staates gefördert werden sollen, ist der Gesetzgeber weitgehend frei (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 93, 319 ; 110, 274 ).

    Sachbezogene Differenzierungskriterien stehen dem Gesetzgeber aber in weitem Umfang zu Gebote (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 93, 319 ; 110, 274 ).

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

    Auszug aus BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 1981/07
    Selbst das grundsätzliche Verbot der echten Rückwirkung greift indes nur ein, wenn eine gesetzliche Regelung dazu geeignet war, ein Vertrauen der betroffenen Personengruppe auf ihren Fortbestand in vergangenen Zeiträumen zu erwecken (vgl. BVerfGE 13, 39 ; 30, 367 ; Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 2530/05, 1 BvL 11/06 u.a. -, juris, Rn. 75; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2000 - 1 BvR 704/00 -, NJW 2000, S. 3416).

    Entscheidend ist, ob die bisherige Regelung bei objektiver Betrachtung geeignet war, ein Vertrauen der betroffenen Personengruppe auf ihren Fortbestand zu begründen (vgl. BVerfGE 32, 111 ; Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 2530/05, 1 BvL 11/06 u.a. -, juris, Rn. 75).

  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

    Auszug aus BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 1981/07
    In der Entscheidung darüber, welche Personen oder Unternehmen durch finanzielle Zuwendung oder Verschonung von Besteuerung des Staates gefördert werden sollen, ist der Gesetzgeber weitgehend frei (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 93, 319 ; 110, 274 ).

    Sachbezogene Differenzierungskriterien stehen dem Gesetzgeber aber in weitem Umfang zu Gebote (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 93, 319 ; 110, 274 ).

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

  • BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76

    Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung der Gewährung von Wohnungsbauprämien im

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 26/58

    Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 1 BEG

  • BVerfG, 30.05.2000 - 1 BvR 704/00

    Ablehnung eines Antrags auf bedarfsunabhängige Zulassung bzw Ermächtigung zur

  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82

    Emeritierungsalter

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

  • BVerfG, 20.10.1971 - 1 BvR 757/66

    Lastenausgleichsanspruch für in Vertreibungsgebieten außerhalb Österreichs

  • BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 72/76

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für private Schuldzinsen

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

  • BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08

    Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer

  • BVerfG, 10.03.1971 - 2 BvL 3/68

    Verfassungsrechtliche Prüfung des deutsch-schweizerischen

  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

  • EuGH, 10.09.2009 - C-201/08

    Plantanol - Richtlinie 2003/30/EG - Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83

    Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30.

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 204/12

    Nachrang von Entgeltansprüchen eines Gesellschafters

    Diese Grenzen sind erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung nicht geeignet oder erforderlich ist, um den Gesetzeszweck zu erreichen, oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (vgl. für die st. Rspr. BVerfG 10. Oktober 2012 - 1 BvL 6/07 - aaO; 4. November 2010 - 1 BvR 1981/07 - Rn. 24) .

    Knüpft der Gesetzgeber für künftige Rechtsfolgen an zurückliegende Sachverhalte an, sind die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage abzuwägen (vgl. BVerfG 2. Mai 2012 - 2 BvL 5/10 - Rn. 74, BVerfGE 131, 20; 4. November 2010 - 1 BvR 1981/07 - Rn. 24; 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 - Rn. 58, BVerfGE 127, 1) .

    Eine unechte Rückwirkung kann Vertrauen lediglich in geringerem Maß enttäuschen, als das bei der echten Rückwirkung der Fall ist (vgl. BVerfG 4. November 2010 - 1 BvR 1981/07 - Rn. 25 mwN) .

  • BFH, 21.07.2011 - II R 52/10

    Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags - Gesetzgebungshoheit für

    Da Steuerpflichtige grundsätzlich nicht darauf vertrauen können, dass der Gesetzgeber steuerliche Vergünstigungen, die er zu sozial- oder wirtschaftspolitischen Zwecken gewährt, uneingeschränkt auch für die Zukunft aufrechterhält (vgl. BVerfG-Beschluss vom 4. November 2010  1 BvR 1981/07, HFR 2011, 209), können sie auch nicht darauf vertrauen, dass belastende Regelungen wieder aufgehoben werden.
  • BFH, 21.07.2011 - II R 50/09

    Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer für 2005 ist verfassungsgemäß

    Da Steuerpflichtige grundsätzlich nicht darauf vertrauen können, dass der Gesetzgeber steuerliche Vergünstigungen, die er zu sozial- oder wirtschaftspolitischen Zwecken gewährt, uneingeschränkt auch für die Zukunft aufrechterhält (vgl. BVerfG-Beschluss vom 4. November 2010  1 BvR 1981/07, HFR 2011, 209), können sie auch nicht darauf vertrauen, dass belastende Regelungen wieder aufgehoben werden.
  • BFH, 12.04.2016 - VII R 56/13

    Voraussetzungen besonders förderungswürdiger Biokraftstoffe

    Soweit es für "besonders förderungswürdige" Biokraftstoffe zu einer doppelten Förderung durch die Biokraftstoffquote einerseits und eine steuerliche Entlastung andererseits kommt, ist somit eine restriktive Auslegung geboten, die insbesondere die vom Gesetzgeber verfolgten energie- und umweltpolitischen Ziele Versorgungssicherheit und Klimaschutz berücksichtigt (BTDrucks 16/2709, S. 1 und 15; vgl. auch Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschlüsse vom 25. Juli 2007  1 BvR 1031/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2007, 1024, und vom 4. November 2010  1 BvR 1981/07, HFR 2011, 209).

    Die Differenzierung der steuerlichen Förderung nach dem Umfang der verwendeten Rohstoffgrundlage ist ein sachgerechtes Kriterium, das eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung ausschließt, selbst wenn HVO-Verfahren im Jahr 2007 noch das vom BVerfG in HFR 2007, 1024 und HFR 2011, 209 genannte Kriterium eines erheblichen Forschungs- und Entwicklungsbedarfs erfüllt haben sollten.

  • FG Münster, 01.09.2011 - 9 K 5772/03

    Bestätigung des Vorlagebeschlusses des Gerichts v. 2.3.2007 an das BVerfG:

    Eine unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vom 4. November 2010 1 BvR 1981/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 2011, 209).

    Zwar kann eine unechte Rückwirkung von Gesetzen Vertrauen grundsätzlich nur in geringerem Ausmaß enttäuschen, als das bei der echten Rückwirkung der Fall ist (Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vom 4. November 2010 1 BvR 1981/07, HFR 2011, 209).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2013 - 12 A 1572/12

    Rechtmäßigkeit des Wegfalls des Kinderteilerlasses im Zusammenhang mit der

    vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 4. November 2010 - 1 BvR 1981/07 -, NVwZ-RR 2011, 378, juris, und 7. Dezember 2010 - 1 BvR 2628/07 -, BVerfGE 128, 90, juris.

    vgl. BVerfG, Entscheidung vom 16. Oktober 1968 - 1 BvL 7/62 -, BVerfGE 24, 220, juris, und Beschluss vom 4. November 2010 - 1 BvR 1981/07 -, NVwZ-RR 2011, 378, juris.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 -, BVerfGE 117, 272, juris, vom 4. November 2010 - 1 BvR 1981/07 -, NVwZ-RR 2011, 378, juris, und vom 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2012 - 12 A 1994/11

    Gewährung eines Kinderteilerlasses nach § 18b Abs. 5 BAföG über den 31. Dezember

    vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 4. November 2010 - 1 BvR 1981/07 -, NVwZ-RR 2011, 378, juris, und 7. Dezember 2010 - 1 BvR 2628/07 -, BVerfGE 128, 90, juris.

    vgl. BVerfG, Entscheidung vom 16. Oktober 1968 - 1 BvL 7/62 -, BVerfGE 24, 220, juris und Beschluss vom 4. November 2010 - 1 BvR 1981/07 -, NVwZ-RR 2011, 378, juris.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 -, BVerfGE 117, 272, juris, vom 4. November 2010 - 1 BvR 1981/07 -,NVwZ-RR 2011, 378, juris, und vom 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2012 - 12 A 962/11

    Anspruch auf Gewährung eines sog. Kinderteilerlasses wegen Kinderbetreuung bei

    vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 4. November 2010 - 1 BvR 1981/07 -, NVwZ-RR 2011, 378, juris, und 7. Dezember 2010 - 1 BvR 2628/07 -, BVerfGE 128, 90, juris.

    vgl. BVerfG, Entscheidung vom 16. Oktober 1968 - 1 BvL 7/62 -, BVerfGE 24, 220, juris, und Beschluss vom 4. November 2010 - 1 BvR 1981/07 -, NVwZ-RR 2011, 378, juris.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 -, BVerfGE 117, 272, juris, vom 4. November 2010 - 1 BvR 1981/07 -,NVwZ-RR 2011, 378, juris, und vom 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2013 - 12 A 1020/12

    Gewährung eines weiteren Kinderteilerlasses i.R.e.

    vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 4. November 2010 - 1 BvR 1981/07 -, NVwZ-RR 2011, 378, juris, und 7. Dezember 2010 - 1 BvR 2628/07 -, BVerfGE 128, 90, juris.

    vgl. BVerfG, Entscheidung vom 16. Oktober 1968 - 1 BvL 7/62 -, BVerfGE 24, 220, juris, und Beschluss vom 4. November 2010 - 1 BvR 1981/07 -, NVwZ-RR 2011, 378, juris.

    - 1 BvR 1981/07 -,NVwZ-RR 2011, 378, juris, und vom 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2012 - 12 A 1790/12

    Bewilligung von Leistungen der Ausbildungsförderung ab dem 1. Januar 2010 für den

    vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 4. November 2010 - 1 BvR 1981/07 -, NVwZ-RR 2011, 378, juris, und 7. Dezember 2010 - 1 BvR 2628/07 -, BVerfGE 128, 90, juris.

    vgl. BVerfG, Entscheidung vom 16. Oktober 1968 - 1 BvL 7/62 -, BVerfGE 24, 220, juris, und Beschluss vom 4. November 2010 - 1 BvR 1981/07 -, NVwZ-RR 2011, 378, juris.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 -, BVerfGE 117, 272, juris, vom 4. November 2010 - 1 BvR 1981/07 -, NVwZ-RR 2011, 378, juris, und vom 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 -, juris.

  • FG Schleswig-Holstein, 31.01.2013 - 1 K 82/11

    Verfassungsmäßigkeit der mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 erfolgten

  • BAG, 31.05.2011 - 3 AZR 406/09

    Betriebsrente - Dienstordnungsangestellter - Übergangsregelung

  • FG Hessen, 08.05.2008 - 7 K 3015/07

    Änderung von § 50 EnergieStG durch das BiokraftQuG - Beimischungen bzw.

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.02.2015 - 10 K 10213/13

    Altersvorsorgezulage kein Bestandsschutz für Grenzgänger zur Schweiz, deren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2021 - 16 A 1676/16

    Auskunftsantrag betreffend die vom Bundesamt für Verfassungsschutz elektronisch

  • VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 66-IV-13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Bestimmungen des Sächsischen

  • FG Hessen, 29.04.2010 - 7 K 2390/09

    Verstoß gegen die gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und

  • BFH, 22.04.2013 - III B 109/12

    Keine Verzinsung des Investitionszulagenanspruchs

  • FG Münster, 23.08.2022 - 15 K 791/19

    Streit über über die Besteuerung einer Abfindungszahlung; Nachforderung von

  • FG Berlin-Brandenburg, 22.03.2017 - 1 K 1056/15

    Biokraftstoffquote sowie Festsetzung der Ausgleichsabgabe gemäß § 37a und § 37c

  • VG Köln, 31.05.2017 - 26 K 8246/16
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